Videoaufnahme im Öffentliche Nahverkehr zur Beweissicherung

Hallo,

ich bin Fahrscheinpruefer und komme daher oft in schwierige Situationen.
Von Betrug bis Bedrohungen und Gewalt.

Meist handelt es sich um mehrer Personen, sodass es schwierig ist hier alleine als „Zeuge“ auszusagen.

Meistens decken sich die leute gegenseitig. Viele sagen sogar „Wir sind zu 4. du kannst nix Beweisen“.

Darf ich von solchen Situationen im ÖFFENTLICHEN Nahverkehr eine Videoaufzeichnung (Getarnte Kamera im Kugelschreiber) machen um hier die Beweise zu sichern?
Die Aufnahmen werden in keinster Weise veröffentlicht sondern dienen nur als Beweislage.

Freue mich auf Antwort(en)

Hallo,
das ist schwierig. Auf der Seite von ntv gibt es einen Bericht über einen Radfahrer, der mit seiner Helmkamera einen Unfall filmte (in dem er geschnitten wurde). Das Video wurde dort anerkannt, weil es  nicht gezielt der Aufnahme des Unfalls gegolten hatte, sondern vorher auch schon die ganze Zeit lief. Ich fürchte aber, dass es auch im Ermessen eines Richters liegt, ob er ein privates Video als Beweismittel zulässt.
Ist bestimmt kein leichter Job heutzutage. Es gibt so wenig Respekt unter den Menschen.
Gruß
MM

Hallo,

kläre diese Frage bitte ausschließlich mit deinem Arbeitgeber. Er ist derjenige, der alleine über „Arbeitsmittel“ zu befinden hat, der Datenschutz und Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste gewährleisten muss, und im Zweifelsfall morgen durch die Medien gezogen wird, wenn einer seiner Mitarbeiter bei einer ggf. unerlaubterweise durchgeführten, verdeckten Videoüberwachung beobachtet wird. Was Dir dann passiert, kannst Du Dir sicherlich ausmalen.

Gruß vom Wiz