Videoaufnahmen als Beweismittel ?

Ich hätte gerne gewußt, ob Videoaufnahmen beweiskräftig sind. Wenn mein Beifahrer z.B. jemanden filmt, der mir auf der Autobahn auf 5 cm auffährt, oder ich eine Schlägerei filme, etc, kann dies in einem Verfahren benutzt werden ?

Zu meiner Frage wurde ich inspiriert, weil man ja jetzt andauernd im Fernsehen „die dümmsten Autofahrer“ sehen kann.

Gruß, Moriarty

…wobei die Polizei aber geeichte Meßgeräte hat, deren Einblendungen auf dem Video man eher glauben wird als Videoaufnahmen des Dränglers und Deines Tachos…

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na klar…
auch wenn dein tacho nicht geeicht ist, gibts doch sachverständige die sowas klären können.
auch bei einer schlägerei hast du besser karten, wenn man sieht wie du verkloppt wurdest - und man nicht sieht was du vorher gemacht hast…:smile:
paßt übrigens auch gut zu den bildern von krawllen - siehe 1. mai - hier siehst du meist wie „brutal“ die polizei gegen „unschuldige“ vorgeht. Was die vorher gemacht haben siehst du aber oft nicht.
natürlich kannst du videofilme als beweis einreichen…
wofür auch immer.

gruß,

m., der ab jetz drei tage im dauereisatz ist…

Morgen Mike,

paßt übrigens auch gut zu den bildern von krawllen - siehe 1.
mai - hier siehst du meist wie „brutal“ die polizei gegen
„unschuldige“ vorgeht. Was die vorher gemacht haben siehst du
aber oft nicht.

Stimmt schon. Allerdings auch in der anderen Richtung. Hängt ein bisschen vom Fernsehsender ab…

m., der ab jetz drei tage im dauereisatz ist…

Viel Spaß, sag mal wird morgen eigentlich ganz Kreuzberg dicht gemacht? Oder nur bestimmte Gegenden (z.B:SO36)? Ich stell mir das ziemlich schwierig vor 10.000 Mann in dreier Gruppen aufzuteilen…

tschüßi
JOE

daß ich die Videofilme einreichen kann, dachte ich mir. Ich hätte nur gerne gewußt, ob es was bringt, ob das vor Gericht Gewicht hat.
Also, meine Idee ist, daß man einfach zwei kleine Kameras ins Auto einbaut, welche immer die letze Minute nach vorne und nach hinten filmen. Daß, was man bei den „dümmsten Autofahrern“ sieht, passiert mir nahezu täglich auf deutschen Straßen, es ist kaum noch zu ertragen; ich bin der Meinung daß ich mich auf legalem Wege wehren sollte.

Gibt es einen Juristen, der etwas weiß, einen Präzedenzfall etc ?

Gruß, Moriarty

hallo,
wenn dir das fast täglich passiert, dann solltest du eher mal auf deine fahrweise achten !
klar gibt es drängler und chaoten auf den strassen, aber im grossen und ganzen läuft doch alles prima !
kann es sein das du ein notorischer linksfahrer bist ?
nun, dann ärgere dich nicht über drängler, sondern benutze die rechte spur !
weiterhin musst du mit deinen videoaufnahmen als zeuge vor gericht erscheinen. das ist immer ein halber tag der dabei verloren geht !

gruss
Lutz

Danke für die Antwort, aber ich halte mich bis auf seltene Ausnahmen für einen passiven und freundlichen Autofahrer. Mein Auto (alter Golf) läßt auch gar keine „Heldentaten“ zu.
Und ich habe einfach keine Lust mehr, täglich lebensgefährliche Situationen hinzunehmen, nur weil mal wieder ein Herr BMW oder Herr Mercedes es besonders eilig haben oder es einfach gar nicht ertragen können, daß es noch andere Verkehrsteilnehmer gibt. Ich muß dazu sgen, ich wohne im Raum München, und ich glaube, hier ist es noch besonders schlimm im Vergleich zu anderen Regionen. Ich habe es einfach satt und will mich auf legale und friedliche Weise absichern. Moralpredigten bezüglich meines Fahrverhaltens sind nicht notwendig; ich erwarte rein sachbezogene Antworten.

Und wenn ich zitternd auf der Autobahnraststätte stehe und (als Nichtraucher) eine rauche, weil ich gerade wieder einer solchen Situation entkommen bin (ich gebe zu, das kommt NUR ein- oder zweimal im Jahr vor), dann nehme ich gerne in Kauf, mit beweiskräftigen Aufnahmen vor Gericht zu erscheinen.

Aber ich wünsche mir jetzt ENDLICH eine sachbezogene, kompetente Auskunft !

Gruß, Moriarty

Was willst DU denn nun wissen…???
Was für eine juristische Antwort wünscht Du Dir denn???
Ich hab doch schon geschrieben, dass es problemlos möglich ist soetwas bei Gericht zu verwenden…
Du darfst ohnehin grundsätzlich jeden fotografieren und filmen, solange Du diese Aufnahmen nicht veröffentlichst, dass wäre ein Verstoß gegen das Kunst- u. Urheberechtsgesetz.
Es gab sogar fälle in denen Männer Frauen gezielt unter die Röcke Fotografiert haben - ohne Veröffentlichung keine Straftat, in diesem Zusammenhang höchstens einen Ordnungswidrigkeit, grober Unfug.
Also wenn Du meinst, Du brauchst sowas, bau Dir Kameras ein…

M.