Soweit ich weiß, ist es nicht zulässig, Videoaufnahmen von jemandem zu machen ohne seine Zustimmung.
Wie sieht das aus, wenn auf den Aufnahmen zu sehen ist, dass derjenige bspw. eine Sachbeschädigung begeht?
Darf das Material als Beweismittel benutzt werden?
Angenommen, ein Gericht hat das als Beweismittel zugelassen: Kann derjenige, der gefilmt wurde, trotzdem Anzeige erstatten gegen denjenigen, der die Aufnahmen gemacht hat, weil es ja im Moment der Aufnahme keine Zustimmung desjenigen gab und die Aufnahmen in der Privatsphäre des Gefilmten stattfanden?
Kurz gesagt: Wird die Widerrechtlichkeit der Aufnahme aufgehoben dadurch, dass die Aufnahme eine Sachbeschädigung durch den Gefilmten zeigt?
Ianal too, aber mir gegenüber wurde im Februar '19 auf genau diese Frage von einem KHK die Aussage gemacht, dass man Strafsachen filmisch und fotografisch festhalten dürfe, O-Ton: ‚Klar, ob das zulässig ist, lassen Sie mal unser Problem sein‘. Es ging in meinem Fall in Dealerei auf der Straße vor meinem Wohnzimmer und ich war nicht die einzige Zeugin.
Ob das jetzt hilfreich ist, weiß ich nicht. Mich würde die rechtliche Lage durchaus auch interessieren.
Edit: natürlich keine weitere Verbreitung des Filmes, nur der Polizei auszuhändigen
Das hilft nicht weiter, weil es im o.g. fiktiven Fall bereits für eine Anzeige als Beweismaterial angenommen wurde.
Die Frage ist, ob der Gefilmte dennoch eine Anzeige erstatten kann, weil er in seinen Privaträumen gefilmt wurde, ohne Kenntnis gehabt oder zugestimmt zu haben. Die Person wurde permanent aufgezeichnet, obwohl mit einer Sachbeschädigung nicht gerechnet werden konnte und die Sachbeschädigung auch noch längst nicht bewiesen ist im fiktiven Fall.
Möglicherweise ist das der Rosenkriegsfall, der hier schon mehrfach erörtert wurde. Da wäre allerdings interessant zu wissen, ob die Person, die gefilmt hat, auch dort wohnhaft war.
Ich würde meinen, dass in derlei Fällen ein Eingeständnis einer erfolgten Videoüberwachung eine maximal schlechte Idee ist. IANAL sagte ich bereits, oder?