Videoausrüstung privat vermieten - Steuern?

Ich habe eine hochwertige Videoausrüstung, die ich ab und zu an Freunde gegen eine kleine Gebühr verleihe, da ich sie selber aus Zeitmangel kaum nutze.
Zählt dies schon als Gewerbe, wenn man dies öfter tut?

Dankeschön

hi,

nein hier liegt sicher kein gewerbe vor, denn eine nachhaltige gewinnerzielungsabsicht kann nicht gegeben sein. das riecht stark nach hobby und kostenbegrenzung. die einkünfte sind sonstige einkünfte aus leistungen (§ 22 Nr.3 EStG), wenn diese über 800 DM p.a. sind, musst du deswegen eine veranlagung durchführen lassen.

gruss

vom showbee

p.s. achte darauf, die quittungen ohne USt auszuschreiben, wenn du überhaupt quittungen schreibst!

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vergiss nicht, von deinen einnahmen die werbungskosten (afa = wertverzehr deiner kamera, andere aufwendungen, die mit dem videokameraverleih zusammenhängen)abzuziehen.

außerdem sind sonstige einkünfte i.s.v. § 22 nr. 3 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p22.html nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 500 dm im kalenderjahr betragen.

wenn du trotz abzug von werbungskosten mehr als 500 dm an einkünften hast, dann sind diese einkommensteuerpflichtig.

wenn du außer nichtselbstständigen einkünften keine anderen einkünfte als diese sonstigen einkünfte hast, dann wiederum gilt § 46 abs. 3 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p22.html: "(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist ein Betrag in Höhe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, vom Einkommen abzuziehen, wenn diese Einkünfte insgesamt nicht mehr als 800 Deutsche Mark betragen. Der Betrag nach Satz 1 vermindert sich um den Altersentlastungsbetrag, soweit dieser 40 vom Hundert des Arbeitslohns mit Ausnahme der Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 übersteigt, und um den nach § 13 Abs. 3 zu berücksichtigenden Betrag. "

im klartext: wenn du nur arbeitnehmer bist und keine anderen einkünfte hast (z.b. aus aktienspekulation, positive mieteinkünfte o.ä.), dann sind diese einkünfte steuerfrei, solange sie nicht mehr als 800 dm betragen. betragen sie aber 801 dm oder mehr, sind sie voll steuerpflichtig!

viele grüße
gunnar

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