Videodownload

Hallo zusammen,

stellen wir uns vor, da ist ein Onkel, der von seinem Neffen eine große Sammlung von Videofilmen gezeigt bekommt. Der Onkel fragt dann wo er die denn her hätte.
Der Neffe sagt Ihm, „die habe ich mir runtergesaugt“.
Der Onkel ist nun erschrocken und hat Bedenken ob dies denn so in Ordnung ist.
Klar, meint der Neffe, ich darf mir alles runtersaugen, ich darf nur nichts reinstellen.
Nun meine Frage:
Stimmt das wirklich so? Der Onkel möchte den Neffen davor bewahren mal richtigen Ärger zu bekommen.
Könnt Ihr mir dazu, etwas sagen?
Vielleicht ein paar Link’s in denen das zweifelsfrei steht, damit der Onkel sich wieder beuhigen kann, oder dem Neffen schon mal im kleinen die Ohren lang zieht?

Ein besorgter Onkel bedankt sich schon im Vorraus mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

Klar, meint der Neffe, ich darf mir alles runtersaugen, ich
darf nur nichts reinstellen.
Nun meine Frage:
Stimmt das wirklich so? Der Onkel möchte den Neffen davor
bewahren mal richtigen Ärger zu bekommen.
Könnt Ihr mir dazu, etwas sagen?

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet
wird.

Vielleicht ein paar Link’s in denen das zweifelsfrei steht,
damit der Onkel sich wieder beuhigen kann, oder dem Neffen
schon mal im kleinen die Ohren lang zieht?

http://www.irights.info/ , http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html, insbesondere der §53 (s.o.) Kurzum: Ohren lang ziehen.

Gruß

S.J.

Moien

Klar, meint der Neffe, ich darf mir alles runtersaugen, ich
darf nur nichts reinstellen.

Die Aussage kann stimmen, je nach Land. In Deutschland stimmt sie nicht.

Stimmt das wirklich so? Der Onkel möchte den Neffen davor
bewahren mal richtigen Ärger zu bekommen.

Der Neffe wird wenig Ärger bekommen. Nur die Staatsanwaltschaft kann nachvollziehen wer da was kuckt. Die Musik/Film Industrie beantragt diese Zuordnung IP Name und klagt dann selber. Aber manche Staatsanwaltschaften haben es wohl satt da mit zu machen und wegen jedem Video/Musikstück gleich so einen Aufstand zu produzieren. Deshalb ist Neffe in gewissen Grenzen vor Verfolgung sicher. Legal ist es trotzdem nicht.

http://computer.t-online.de/c/15/76/55/92/15765592.html

cu

http://computer.t-online.de/c/15/76/55/92/15765592.html

Na ja, dass das Anbieten nicht erlaubt ist weiss der Neffe ja…
In deinem Link geht es aber nur um Filesharing. Der Autor hat zwar in der Überschrift Groß Raubkopierer stehen, meint aber eindeutig das Anbieten der Dateien…

Gruß Jack

Moien

In deinem Link geht es aber nur um Filesharing.

Bei den meisten Protokol kann man nicht/kaum runterladen ohne die entsprechende Datei gleichzeitig selbst auch weiter zu geben. Deshalb nennt man die Netze auch Peer-2-Peer.

cu

In deinem Link geht es aber nur um Filesharing.

Bei den meisten Protokol kann man nicht/kaum runterladen ohne
die entsprechende Datei gleichzeitig selbst auch weiter zu
geben. Deshalb nennt man die Netze auch Peer-2-Peer.

Lies dir bitte den Ursprungspost nochmal durch. Hier geht es offensichtlich um genau den Unterschied, dass hier NUR runtergeladen wird. Wenn ich hier einen Link zu meiner Lieblingsseite einstelle, wird er sicher gelöscht, aber glaub mir: Es gibt tatsächlich Seiten, die du offenbar nicht kennst.

Gruß Jack