Videokamera 24 Std

Folgender Sachverhalt -

Betrifft eine Wohnsiedlung mit Innenhof .
Dort sitzt die Verwaltung mit ihrem Büro .
Der Raum wurde aktuell neu ausgebaut - die Fenster waren vorher mit Vergittert ,das wurde entfernt.
Nun sind aktuell Videokameras angebaut worden,sodass man eigentlich was den Innenhof betrifft sich nur noch vom eigenen Vermieter beschattet fühlt.
(mit diesem gibt es einige Probleme )
Am Tage werden die Jalousin runtergemacht-sodass die Herrschaften nur durch Schlitze der Lamellen mal durchschmumeln,um zu beobachten was draußen passiert -zum Feierabend werden diese dann zugedreht-jedoch die Scheiben wo die Kameras hingehen bleiben offen. Es ist ein total unangenehmes Gefühl sich mittlerweile im Hof aufzuhalten ,geschweige dann mit Jemandem dort langzulaufen. Man fühlt sich wie auf einem Serviertablett:
Ist das rechtlich so erlaubt ? Die eine Kamera blickt genau zu einem Hauseingang nebenan -wo dann also genau gesehen werden kann,wer wann geht-kommt- alleine oder zu zweit -mit dem selben oder einer anderen Person etc. das Gefühl ist echt nicht schön :frowning:

Thema verschoben von Existenzgründung & Selbständigkeit nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Nein.
Wende dich an den Landes-Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes.
Diese Leute kümmern sich und werden den Vermieter sicher passend „verarzten“.

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Hallo,

Jaein. Die Stiftung Warentest hat auf ihrer Seite recht gut zusammengefasst, wie Kameras angebracht und wie vor allem ausgerichtet werden dürfen. Sie belegt dies anhand von Gerichtsurteilen.

Nein, in der Regel muss man es nicht dulden, im öffentlichen Raum gefilmt zu werden. Das verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Aber. Hat es zum Beispiel schon mehrere Einbrüche gegeben, kann der Eigentümer die Duldung von Kameras erstreiten. Ich betone: es muss schon Vorfälle gegeben haben, die man in der Zukunft unterbinden möchte. Hat es noch keine Vorfälle gegeben, installiert man die Kameras also lediglich, weil eingebrochen werden könnte, wird man als Betreiber eher schlechte Karten haben.

Aber: mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Überwachung des Hofes und des Hauseinganges - also des öffentlichen Raumes - nicht statthaft sein.

Hier nochmal eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Pfalz: Link.

Auch ich würde mich an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes wenden. (Ich vermute mal, dass das Verhältnis zum Vermieter ohnehin nicht das beste ist, es also keinen Effekt bringen würde, sich vorher an ihn zu wenden.)

Grüße
Pierre

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