Videokameras ohne Einwilligung im Mietshaus......Fragen zu Mietminderung und Schadenersatz

Hallo!

Zum Abbau der Kameras wird es vermutlich nicht kommen. Vorstellbar sind Auflagen zu Ausrichtung und Hinweisschildern, zu Verwendung und Löschung der Bilder.

Wird denn die Nutzbarkeit der Mietsache eingeschränkt?

Um welchen Schaden in Euro und Cent geht es?

Was lässt Dich an der Aussage des Anwalts zweifeln?

Du suchst Rat, wie Du Geld verdienen kannst. Das ist legitim. Aber das ausgeguckte Geschäftsmodell taugt nichts, bringt kein Geld, nur Prozess- und Anwaltskosten.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
in dem Haus, wo ich Mieter bin, sind Videokameras eingebaut worden. Keiner der Mieter, also auch ich nicht, gab seine Zustimmung, denn wir wurden garnicht gefragt. Ich habe kurz nach Aufstellung der Kameras meinen Widerspruch nachweislich dem Vermieter, mit Frist zum Abbau zukommen lassen. Kein Abbau. Mittlerweile läuft eine Klage auf Abbau der Kameras. Meine Persönlichkeitsrechte sind/ werden bis zum Abbau der Kameras verletzt, laut GG.
Ein Grundrecht von mir, wurde vom Vermieter verletzt. Habe ich Anspruch auf Mietminderung?
Denn bei Einzug gab es keine Kameras. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz? Schliesslich wurde eins meiner Rechtsgüter verletzt. Mein RA meint, meine Wohnung sei nicht betroffen und ich hätte keine Schaden erlitten. Gibt es keine Möglichkeit für mich Geld aus dieser nicht rechtskonformen Kameraaufstellung zu bekommen? Bitte um Rat. Vieln Dank.

Und warum glaubst du ihm nicht? Welcher Schaden soll dir entstanden sein? Du willst anscheinend nur Geld aus der Sache holen, und das wird dir kein Richter zugestehen, das behaupte ich einfach so.

Dass du evtl. Anspruch auf Beseitigung der Kameras hättest ist ein anderes Thema. Das war aber nicht deine Frage.

Ich bin kein Anwalt und kann daher nur meine persönliche Meinung nennen. „Rechtsgüter verletzt“ , „Schadenersatz“. Welcher Schaden wurde denn verursacht ? Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache, also nicht zur Wohnung, sondern ist ein öffentlicher Raum, für den Sie keinen Mietvertrag haben. In Tiefgaragen und anderen öffentlichen Räumen und sogar in öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es ja auch Kameras. Die Frage ist immer, was wird mit diesen Aufnahmen gemacht. Schließlich hat man ein Recht am eigenen Bild. Meines Erachtens muss ein Betreiber solcher Kameras Hinweisschilder anbringen, die auf die Videoüberwachung hinweisen. So ist es z.B. in Bussen und Bahnen in Hamburg der Fall. Bei der hohen Kriminalität in öff.Verkehrsmitteln in Hamburg finde ich das sehr gut. Fraglich ist für mich im konkreten Fall, wie es rechtlich aussieht, wenn die Kamera direkt auf die Wohnungstüren gerichtet ist und man somit lückenlos überwachen kann wer wann kommt und geht. Sollte dies nicht erwünscht sein, könnte man dem vielleicht widersprechen. Andererseits stellt so eine Überwachung natürlich auch einen Sicherheitsaspekt dar. In Deutschland wird alle 3 Minuten eingebrochen. Dies wird aber auch gefördert, in dem Mieter eines Mehrfamilienhauses bedenkenlos auf den Türöffner drücken, wenn z.B. unten jemand wahllos bei mehreren Mietern klingelt und sagt er sei z.B. ein Techniker der mal in den Heizungskeller muss oder irgend eine andere Lüge. Ich betätige grundsätzlich nicht den Türöffner, wenn ich nicht weiß wer wirklich unten steht. Und wenn ich nichts und niemanden erwarte, dann reagiere ich gar nicht, wenn niemand durch den Spion der Wohnungstür zu sehen ist.
Also so eine Videoüberwachung hat wirklich zwei Seiten.

Aber mal ein ganz anderer Aspekt: Man sollte mal darüber nachdenken, wie sehr man sich selbst, also freiwillig und bewusst, überwachen lässt und sich selbst zum gläsernen Menschen macht. Facebook und andere (a)soziale Netzwerke, Skype, Smartphone, Smart-TV u.v.m. All diese Dinge habe/nutze ich nicht. Gegen eine Kamera im Treppenhaus hätte ich nichts.

Ist es denn nachgewiesen, dass diese Kameras überhaupt irgendwas aufnehmen?
Es gibt da sehr gute Dummysysteme. :slight_smile:
Das ist genauso wie mit Funkmasten, die gar nicht in Betrieb und noch nicht mal angeschlossen sind, die Leute aber plötzlich über durch „Strahlung“ verursachte Beschwerden klagen.

Im übrigen entspricht die Anfrage nicht den erforderlichen Konventionen und wird vermutlich zeitnah gelöscht…

steht wo?

Zudem könnten sebst die Attrappen mit „Achtung Video- Überwachung“- Schildern versehen sein.

Huhu,

steht in einigen Urteilen, da der Mieter nicht wissen kann, ob es sich wirklich um ein Atrappe oder eine Echte Kamera handelt.

https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/auch-scheinkameras-sind-verboten/

Hallo!

Selbst Kameraattrappe sind verboten !

Mal ne Frage dazu. Bei uns ist es ähnlich. Die Kameras sind nicht in der Wohnung, aber in den Gängen und außen am Haus. Muss das im Mietvertrag stehen, dass man hier aufgenommen wird? Es sind definitiv keine Attrappen und ich weiß, warum der Vermieter diese anbringen hat lassen, aber dennoch interessiert mich, ob er die Videoaufnahme durch Kameras im Mietvertrag nennen muss oder nicht. Die Aufnahmen werden gespeichert, allerdings weiß ich nicht wie lange.
Danke für die Antwort.

Genau da steht: Das eigene Grundstück darf man überwachen.
Der Vermieter ist Grundstückseigentümer und überwacht sein Grundstück.
So what?

Dem Vermieter gehört auch das Schlafzimmer des Mieters.

So what?

(Vereinfachungen von Urteilen gehört zu den üblichen Schludderigkeiten von Journalisten. Im Urteil steht, dass der Beklagte (und zwar genau dieser eine Mensch, um den es da ging) sein Grundstück überwachen darf.

Es gilt ganz sicher nicht für jeden x-beliebigen Eigentümer einer Immobilie, insbesondere dann nicht, wenn er sie vermietet hat.

Es stand nicht zur Diskussion, dass der persönliche Wohnbereich von der Videoüberwachung betroffen war/ ist.
Dass Dieser besonders geschützt ist, ist doch wohl unbestritten.
Da hat der Vermieter ja auch kein Hausrecht.

Anders sieht es mit allgemeinen Fluren und Zugängen aus. Zumindest solange man Gäste nicht einzelnen Mietparteien zuordnen kann (also kein Blick auf Wohnungstüren, Einzelflure oder Treppenhausabschnitte).