Hallo,
ich bin gelernter Radio- und Fernsehtechniker und habe meinen Videorecorder (Neuwert 1600 DM) meiner Freundin ausgeliehen welche ein schwergängiges Videoband eingelegt hatte und nicht mehr herausbekommen hat.
Beim „Herausoperieren“ des Bandes stellte sich heraus das das Band die Mechanik beschädigt hat, die Führungsstifte des Videokopfes fahren nicht mehr nach oben, d.h. man kann keine Kassette mehr einlegen.
Leider habe ich mich mit Mechanik nie weiter beschäftigt und muss daher das Gerät in eine Werkstatt geben.
Frage: Kann meine Freundin den Schaden bei ihrer priv. Haftpflichtversicherung geltend machen, d.h. sind solche technischen Geräte wie Videorecorder da abgedeckt?
PS: Der Schaden ist nachweislich NICHT durch Abnutzung zurückzuführen, sondern auf Fehlbehandlung meiner Freundin. (Diese wohnt in einem anderen Haushalt).
Danke!
Hallo,
die Experten werden sich sicher auch noch äußern, aber was ich bisher in diesem Forum gelernt habe ist, daß sich die priv. Haftpflichtversicherung nicht um geliehene Sachen kümmert. Sprich die Haftpflichtvers. deiner Freundin würde den Schaden nicht übernehmen.
Gerhard
ok, was wäre wenn der Videorecorder bei mir in der Wohnung gestanden hätte und die Freundin das von ihr mitgebrachte schwergängige Videoband eingeschoben hätte und damit den Defekt verursacht hätte?
- Versicherungsbetrug und damit ein Straftatbestand.
- Ebensowenig versichert, weil bestimmungsgemäßer Gebrúch. Es ist doch sicherlich so, dass Viedeorecorder dafür da sind, dass man Viedeocassetten zum abspielen in sie einführt, oder?
- Es sei, sie hätte gewußt, dass das Band beschädigt ist - dann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz - kein Versicherungsschutz aber Schadenersatzanspruch!
- In Bezug auf den Wert würde ich nocheinmal darüber nachdenken, wann ein Videorecorder 1.600 DM gekostet hat und was er heute kosten würde!
Sorry, aber Chancenlos - bitte akzeptieren
Viele Grüße aus Köln
Thorulf Müller
mit anderen Worten…
mit anderen Worten…
technische Geräte sind dann wohl generell bei der privaten Haftpflicht ausgeschlossen, außer wenn jemand diese unabsichtlich herunterfallen lässt bei einem Transport?
Diese Unabsichtlichkeit ist ja auch bei einem Einschieben eines unwissentlich defekten Videobandes gegeben.
Nun bleibe ich wohl auf meinem Schaden sitzen obwohl dieser nicht von mir verursacht wurde, schon toll diese Versicherungen.
Hallo,
… naja. Jetzt unterscheiden wir erst mal zwischen der Haftung und der Deckung. Die Haftungsfrage ist von vornerein schon mal unklar. Wieso sollte deine Freundin für einen Schaden haften, der durch das normale Benutzen eines Gerätes eintritt? Ich sehe da keine Fahrlässigkeit und schon gar keinen Vorsatz.
Die Frage der Deckung ist ausschließlich die Frage, die die Versicherung als Versicherung tangiert, da es hier um die Versicherungsbedingungen geht. Danach ist Miete, Leihe, Pacht erst mal grundsätzlich ausgeschlossen, um in einigen Bereichen (Mietsachschäden) wieder eingeschlossen zu werden. Nutzt nur bei dem Gerät nichts.
Für diesen Ausschluss gibt es zwei Gründe, zum einen um „getürkte“ Schäden nach dem Motto „dann war es halt nicht mein Handy, sondern Dein Handy“ auszuschließen und zum anderen ist ein geliehene Gegenstand in dem Moment wie ein eigener Gegenstand zu sehen. Eigenschäden sind aber nicht Gegenstand der Haftpflicht.
Die Versicherung prüft zuerst die Deckung (hier negativ) und dann die Haftung (hier auch negativ). Also zahlt die nichts.
Andreas
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Hallo Vice,
auch der unsachgemäße bzw. bestimmungswidrige Gebrauch ist abgesichert. Kommt halt immer nur darauf an…
Gruß
Marco
Hallo V-P,
gib nicht so schnell auf. Ich würde den Fall auf jedenfall der Haftpflicht melden. Wie hoch war den die Reparatur? Vielleicht beteiligt sich der Versicherer, wenn kein Deckung vorhanden sein sollte, Kulanzweise mit einem Betrag an der Reparatur.
Ich sehe schon eine Haftung seitens der Freundin, da ich mich vor einem Gebrauch der Sache davon überzeugen muß, inwieweit diese funktionsfähig ist. Da es sich aber um einen geliehenen Gegenstand handelt wird die Versicherung diese Haftung aber ablehnen. Den Sachverhalt anders darzustellen wie er nunmal pasiert ist, würde ich an eurer Stelle sein lassen.
Also Schadenanzeige aufnehmen lassen und einen Antrag auf Kulanzzahlung stellen. Ihr solltet für die eventuell zukünftigen Fälle den Zusatzbaustein einschließen, der geliehene Sachen, Gefälligkeitsschäden, etc. mit absichert. Wenn auch nur zu einem gedeckelten Betrag, aber die meisten Fälle sind darüber versichert.
Viele Grüße sendet
Martin