Hallo…
sind öffentliche Vorführungen von Youtube Videos rechtlich, wenn der Urheber des Videos nicht ermittelt oder gefragt werden kann ?
Wie ist es mit öffentlichen Vorführungen von Bildern aus dem Internet ?
Darf man mit so was Geld verdienen ?
Hallo…
sind öffentliche Vorführungen von Youtube Videos rechtlich, wenn der Urheber des Videos nicht ermittelt oder gefragt werden kann ?
Wie ist es mit öffentlichen Vorführungen von Bildern aus dem Internet ?
Darf man mit so was Geld verdienen ?
Zu den Youtube Videos…
"You agree not to use the Service for any of the following commercial uses unless you obtain YouTube’s prior written approval:
* the sale of access to the Service;
* the sale of advertising, sponsorships, or promotions placed on or within the Service or Content; or
* the sale of advertising, sponsorships, or promotions on any page of an ad-enabled blog or website containing Content delivered via the Service, unless other material not obtained from YouTube appears on the same page and is of sufficient value to be the basis for such sales."
Du darfst fremde Videos also nicht ohne erlaubniss verkaufen/ kommerziell nutzen.
Aber verweden.
Auch ohne den author zu kontaktieren.
Zu den Bildern aus dem Internet (beispiel google-bilder):
„Das Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt.“
Möglicherweise heißt nicht unbedingt. Aber man sollte sich immer vergewissern dass man das Bild verwenden darf.
Meist steht dabei wenn es ein © Copyright ist.
(rechtslick–> eigenschaften)
lg
Hallo,
wenn Du kein Profi bist, wäre es hilfreich für alle Leser, das auch dazu zu schreiben. Wenn das gesagte nur für ein spezielles Land gilt, natürlich ebenso.
Du darfst fremde Videos also nicht ohne erlaubniss verkaufen/
kommerziell nutzen.
Man darf fremde Videos auch nicht öffentlich vorführen.
Aber verweden.
Nur für sich selber.
Auch ohne den author zu kontaktieren.
Nur für sich selber.
Zu den Bildern aus dem Internet (beispiel google-bilder):
„Das Bild ist möglicherweise urheberrechtlich geschützt.“
Möglicherweise heißt nicht unbedingt. Aber man sollte sich
immer vergewissern dass man das Bild verwenden darf.
Meist steht dabei wenn es ein © Copyright ist.
(rechtslick–> eigenschaften)
JEDES Bild hat einen Urheber und unterliegt dem Urheberrecht. Es muss nicht in den Eigenschaften stehen und ‚Copyright‘ gibt es seit Jahren nicht mehr (in D schon gar nicht). Vielleicht mal im Urheberrechtsgesetz (http://dejure.org/gesetze/UrhG) nachlesen?
Gruß
loderunner (ianal)
„Wenn das gesagte nur für ein spezielles Land gilt, natürlich ebenso.“
Das habe ich aus der AGB und dem „Nutzungsrecht“ von der Youtube Startseite (Link ganz unten). Das gilt also nicht (zwingend) nur für Österreich oder eben ein bestimmtes Land.
Und ich denke dass die wenigsten hier wirklich Profis auf ihrem Gebiet sind.
Die meisten sprechen eben nur aus Erfahrung. Ich auch!
Hallo,
„Wenn das gesagte nur für ein spezielles Land gilt, natürlich
ebenso.“
Das habe ich aus der AGB und dem „Nutzungsrecht“ von der
Youtube Startseite (Link ganz unten). Das gilt also nicht
(zwingend) nur für Österreich oder eben ein bestimmtes Land.
Doch. Weil die Gesetzeslage nunmal für jedes Land unterschiedlich sein kann. Und Youtube steht schließlich nicht über dem Gesetz.
Die AGB zählen übrigens genau gar nicht, wenn man sich bei Youtube gar nicht angemeldet hat. Bestandteil welchen Vertrags sollten sie denn da wohl werden können?
Und ich denke dass die wenigsten hier wirklich Profis auf
ihrem Gebiet sind.
Die meisten sprechen eben nur aus Erfahrung. Ich auch!
Wie gesagt: schreib’s einfach dazu. So wie ich zum Beispiel. Dann kann der Fragesteller einordnen, ob er sich auf eine Antwort verlassen kann oder eher nicht.
Eine weitere, noch viel größere Hilfe ist übrigen eine Quelle für das Geschriebene. Dann kann sich der Fragesteller selbst ein Bild machen. Und: Bauchgefühl ist sehr oft ein heftig mangelhafter Berater.
Gruß
loderunner (ianal) (