Eine Person bekommt vom Inkasso die Auffordrung,Miete für einen Film in Höhe von mehreren Hundert Euro zu zahlen.
Auf nachfragen erfährt diese,dass sie einen im letzten Jahr geliehenen Film angeblich nicht zurückgebracht hätte,was aber nicht stimmt.
Man unterschreibt,wenn man sich einen Film leiht aber bekommt ja nie etwas „in die Hand“,wenn man diesen wieder zurückbringt,ist ja immer so.
Was tun?
LG
Hallo,
Man unterschreibt,wenn man sich einen Film leiht aber bekommt
ja nie etwas „in die Hand“,wenn man diesen wieder
zurückbringt,ist ja immer so.
auf ausdrückliches Verlangen habe ich bisher immer eine Bestätigung der Rückgabe erhalten.
Das hat mir mehrmals eine menge Geld gespart, also Quittungen gut aufheben.
Gruß,
Woody
Danke für den Tipp,nur hilft es in diesem Fall nicht groß weiter.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen und die Frage ist,wie geht es jetzt weiter?
Wie schaut es rechtlich aus?Kann ja nun nicht wirklich so sein,dass es damit getan ist zu sagen,der Film wurde nicht zurückgebracht,oder?
Hallo,
hat den der Verleiher nie irgendwelche Mahnungen ausgestellt?
Gruß
Tina