Videothek-Kartensprerrung

Hallo!

Ist es rechtens, dass eine Videothek sagt, dass man käuflich eine Karte erwerben muss, mit der man 24h Stunden am Tag Videos/DVDs ausleihen kann, diese Karte aber bei nicht Aufladen nach 400 Tagen (samt Guthaben!) verfällt und eine Barauszahlung nicht möglich ist?
Man hat denen das Geld doch schon gegeben und die lassen es einfach verfallen? Hat das nicht einen gewissen Gutscheincharakter, die dürfen schließlich auch nicht verfallen, da man das Geld dem Unternehmen schon übergeben hat.

Danke für jede hilfreiche Antwort!!

Silvana

Hallo!

Kann es nicht sein, dass dies nur für neue Karten gilt? Also: wenn du die Karte NICHT auflädst, verfällt sie in X Tagen.

Ansonsten denke ich, dass hier die gleichen Entscheidungen wie bei Gutscheinen relevant sind. Laufzeit 2 Jahre und danach keine Einlösepflicht mehr mit Pflicht aber, den Betrag abzüglich Kosten auszuzahlen.

Gruß
Falke

HAllo bei Prepaid handies war es bis vor einigen JAhren auch so, dass das guthaben verfiel wenn man nicht nach 12 Monaten (o.so) was auf die Karte auflädt.
Das ist dann aber irgendwie gekippt worden, durch einen Gerichtsentscheid, seitdem darf Handyguthaben nicht mehr verfallen.

Prepaidhandies sind ja grad für wenig bis fast nie telefonierer (zB. reines Notfallhandy) und wenn die den Betrag nicht abtelefonieren lohnt auch das Aufladen nicht.

Ist als Vergleich evtl hilfreich
Gruß Susanne