Hallo
Ich habe mir einen Videifilm ausgeliehen. Nachdem ich versucht habe diesen Film abzuspielen hat mein Videorekoreder nur noch Ton aber kein Bild mehr.
Meine Frage lautet nun: Sind Videotheken verflichtet einen Viedeorekorder zu ersetzten, wenn er durch einen Film defekt wurde.
Ich danke allen für ihre Antworten.
Hallo zurück,
Meine Frage lautet nun: Sind Videotheken
verflichtet einen Viedeorekorder zu
ersetzten, wenn er durch einen Film
defekt wurde.
Im prinzip ja, aber es ist wie du selbst sagst: wenn, dann. (Genau genommen kommt eine reparatur oder der ersatz des zeitwerts in frage.) Wie kann man das beweisen? War der videorekorder nicht schon zuvor defekt oder war der zeitliche zusammenhang gar zufall? Konnte die videothek von dem killerfilm wissen? Wo liegt das verschulden der videothek? Wenn der film andere rekorder nicht beschädigt, ist er dann überhaupt ein killerfilm?
Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind.
Maßgeblich für schadensersatz ist neben dem kausale zusammenhang zwischen fehlerhafter ware und dem schaden auch die frage nach dem verschulden …beides ist in diesem fall nicht einfach zu beweisen.
Robert
*derhiermitneuenstilformenimforumzuantwortenexperimentiert*
Hallo Robert
Dieser Killerfilm hat meinen und den Videorekorder meiner Freundin auf dem Gewissen. Also kann man warscheinlich davon ausgehen, dass der Film schuld ist. Morgen werde ich auf jeden Fall in meine Videothek gehen und die sache mal abklären.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Dann drück ich dir die daumen, dass der killerfilm auch in der videothek seine qualitäten entfaltet…
BTW: ist auf dem tape irgendwas zu sehen? Also ich meine physikalisch und nicht videomäßig (Vorsicht, daß beim nachschauen das band nicht beschädigt wird). Vielleicht hat ja ein witzbold das band präpariert? Sowas soll durchaus auch vorkommen…
Schönen abend noch
Robert
ps.: und immer schön an die agb’s denken, die videotheken im allgemeinen und besonders im speziellen so haben, damit es keine überaschungen gibt 
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Hallo an beide,
sollte irgendjemand VOR Bert den Film gehabt haben und dieser Fehler trat auf, war es scheiße den Film so wieder zurückzugeben ohne etwas zu sagen.
Hat jemand den Film SELBST geschnitten und geklebt (warum auch immer), ist es gut möglich, daß die Köpfe an den Rotationstrommeln gerissen oder nachhaltig gestört sind. Diese werden beim Abspielen elektrisch „hoch und runter“ gesteuert und sind gegen unsachgemäße Berührung (Klebestelle/verknittertes Band) sehr empfindlich. Die Reparatur kann teuer werden eine Videotrommel kostet so schon als Ersatzteil DM 100 (weiß net genau, aber teuer, weil nach Einbau eingestellt werden muß)
Auf alle Fälle würde Ich Dir Bert und deiner Freundin raten, beide Geräte mit in die Videothek zu nehmen und dem Betreiber erst auf die höflich Art klar machen, daß dies kein Einzelfall ist. Hast Du noch den Film ?? Behalte Ihn als Beweismaterial, falls Du nicht weiterkommst, kannst ja eine Anzeige machen und den Film als Beweismaterial verwenden. Untersuche mal die Kassette, ob ein Siegel beschädigt ist, (hinten am Rücken) das würde auf Beschädigung durch unerlaubtes öffnen hinweisen.
Gruß und Viel Glück
Dennis
Hast Du noch den Film ?? Behalte Ihn als
Beweismaterial, falls Du nicht
weiterkommst, kannst ja eine Anzeige
machen und den Film als Beweismaterial
verwenden.
Hi.
Eine Anzeige wird hier nicht viel nützen, denn ein Gesetzesverstoß wird seitens der Videothek nicht vorliegen. Aus welchem Grund sollte die Staatsanwaltschaft daher ermitteln ?
Nein, dies ist der klassische Fall eines Zivilrechtsstreits. Die Durchsetzung der eigenen Interessen muß hier auf eigene Kosten, idR. unter Zuhilfenahme eines Anwalts, geschehen.
Wäre ja nicht auszudenken, wenn solche Streitigkeiten durch die Staatsanwaltschaft und somit auf Kosten der Öffentlichkeit ausgetragen werden würden.
Gruß
Matthias
Schade…
Ich dacht halt nur…
andereseits, wenn ZWEI Videos defekt sind …
Dennis
Trotzdem ist mir der Straftatbestand:
„Heimtückisches Zerstören von VHS Kopftrommeln mittels präparierten VHS Tapes“
nicht bekannt.
Eine Straftat läge nur dann vor, wenn die Beschädigung vorsätzlich geschehen wäre. Der Tatbestand der fahrlässigen oder versuchten Sachbeschädigung ist nicht strafbar.
Matthias
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