Videoüberwachung (ausschließlich) innerhalb Mietwohnung durch Mieter

Grundsätzlich ist es wohl möglich, die eigene Wohnung mittels Kamera und Mikrofon zu überwachen, richtig? (Keine öffentlichen Bereiche, kein Treppenhaus).
WIe sieht es mit der Verwertung solcher Aufnahmen bspw. als „Beweismittel“ aus? Existiert hinweispflicht?

  • Aufnahme eines Gesprächs zwischen Käufer und Verkäufer i.V.m Streitigkeiten bzgl. des Kaufobjekts
  • Aufnahme von Beleidigung zwischen zwei Gästen
  • Aufnahme von Handwerkern bei der Arbeit
  • Hausfriedensbruch

Hallo!

Es wäre unzulässig und auch nicht zu Beweiszwecken heranziehbar. Es mag ein Richter im Einzelfall entscheiden, ob ein illegaler Video-/Tonbeweis doch zur Beweiswürdigung herangezogen werden kann.

Du darfst doch kein Verkaufsgespräch ungefragt und ohne ausdrücklich Zustimmung aufzeichnen !

Ebenso darfst Du keine Handwerker so überwachen.

Und Hausfriedensbruch, Streit unter Gästen, Körperliche Auseinandersetzung ?
Wie soll ich mir da rein praktisch die Bildaufzeichnung vorstellen ? Kann man die per Fernbedienung im Notfall aktivieren ? Das wäre m.E. sogar zulässig.

MfG
duck313

Handelt es sich denn wirklich um Deine Wohnung? Schon da wäre es rechtlich zweifelhaft, Deinen Partner/ Partnerin oder Kinder oder Mitbewohner ohne deren Wissen einer Dauerüberwachung auszusetzen, ohne gegen deren Rechte am eigenen Bild zu verstoßen. Das gilt natürlich erst recht gegenüber „Fremden“.
Was suchen Kunden in einer Wohnung?
Handwerker im eigenen Haushalt kann man auch anders kontrollieren. Gäste in Deiner Wohnung, die sich gegenseitig beleidigen, kannst Du „befrieden“ oder qua Hausrecht rausschmeißen.
Mir kommt das öffentliche Interesse an Verwertung der Aufzeichnungen als Beweismaterial ziemlich minimal vor. Du wirst damit also wenig anfangen können, kannst eher mit Ärger wegen des persönlichen Rechts rechnen.
Oder nutzt Du eine Wohnung für andere Zwecke?

Die meisten Tools für diese Cams haben „Bewegungssensoren“ drin sprich wenn sich was vor der Linse bewegt dann zeichnet das Teil das auf SD-Karte oder sonstwie auf.

Und? Trägt das irgendwas zum Thema bei?

Das hat rein gar nichts zu sagen.

Es ist nicht erlaubt und wird somit auch als Beweismittel nicht zugelassen !

Das entscheidet in D immer noch der Richter. Wir sind hier nicht in einer US-Fernsehserie.

Etwas verspätet, aber hierzu ein Blogbeitrag von Jurablogs: http://www.jurablogs.com/go/kameras-in-der-eigenen-wohnung-nicht-ohne-risiko/3?utm_source=JB+TOP+NL&utm_medium=email
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mfg M.L.