Grundsätzlich ist es wohl möglich, die eigene Wohnung mittels Kamera und Mikrofon zu überwachen, richtig? (Keine öffentlichen Bereiche, kein Treppenhaus).
WIe sieht es mit der Verwertung solcher Aufnahmen bspw. als „Beweismittel“ aus? Existiert hinweispflicht?
- Aufnahme eines Gesprächs zwischen Käufer und Verkäufer i.V.m Streitigkeiten bzgl. des Kaufobjekts
- Aufnahme von Beleidigung zwischen zwei Gästen
- Aufnahme von Handwerkern bei der Arbeit
- Hausfriedensbruch