Videoüberwachung, Datenschutz

Hallo,
auf einem privaten Grundstück befinden sich zwei Überwachungskameras:
Deutlich vor dem Betreten des Grundstücks sichtbar, keine Hinweisschilder, mit Aufzeichnung, keine Überwachung öffentlicher oder fremder Grundstücke.

Aber:
Zeitungsbote, Postzusteller, Paketdienste und andere Lieferanten werden gefilmt.
Diese Leute können es sich ja nicht aussuchen, ob sie das Grundstück betreten oder nicht, sie werden quasi gezwungen, einen überwchten Bereich zu betreten.

Der Eigentümer hat nun etwas Bedenken, möchte aber angesichts von Vorfällen des ungewünschten Besitzübergangs in der Vergangenheit, die seit Montage der Kameras ausgeblieben sind, auch ungerne darauf verzichten.

Hallo!
„Deutlich zu erkennen“ ist relativ. Wenn der Paketbote auf sein Computerdingsda schauend ankommt, oder es schon dunkler ist, dann fällt ihm das nicht auf. Ein Hinweisschild fällt ihm zwar dann auch eher weniger auf, aber rechtlich ist das schon nötig.

Ansonsten wird heute überall gefilmt, in Bus, Bahn, Bahnhof, öffentlichen Plätzen und Gebäuden, Geschäften, und und und. Die aktuelle Entwicklung geht hin zu Gesichtserkennung, Erkennung von auffälligen Bewegungsmustern etc.

Wer damit ein ernsthaftes Problem hat, kann nur nach Sibirien ziehen. Und ein Job als Paketbote ist dann auch nicht das richtige. (Andererseits kann man so nachweisen, daß der Paketbote ‚vergessen‘ hat zu klingeln, bevor er den Abholschein eingeworfen hat)

Hallo,

Hier kollidieren aus meiner Sicht zwei Interessen. Zum einen das Interesse des Besitzers auf Überwachung seines Grundstücks und zum anderen das Recht der betretenden Personen auf informationelle Selbstbestimmung. (ich benutze im weiteren den plakativen Begriff „Postbote“)

Ich bin mir nicht sicher, wie ein Gericht im Rechtsstreit entscheiden würde (der Postbote könnte zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadenersatz klagen). Da er vor dem Betreten aber nicht eindeutig über die Überwachung informiert wurde, würde es mich nicht wundern, wenn das Gericht zu Gunsten des Postboten entscheiden würde. Durch ein Hinweis am Eingang zum Grundstück könnte man ihm die Wahl geben, gefilmt zu werden - oder nicht.

Das bedeutet natürlich unter Umständen, dass dann keine Lieferanten mehr das Grundstück betreten werden. :wink: Jeder Brief, jedes Paket müsste dann bei der Post abgeholt werden. Dagegen könnte man aber einen Brief-/ Paketkasten so installieren, dass er von außen, unbeobachtet, zugänglich ist.

Grüße
Pierre