Hallo,
auf einem privaten Grundstück befinden sich zwei Überwachungskameras:
Deutlich vor dem Betreten des Grundstücks sichtbar, keine Hinweisschilder, mit Aufzeichnung, keine Überwachung öffentlicher oder fremder Grundstücke.
Aber:
Zeitungsbote, Postzusteller, Paketdienste und andere Lieferanten werden gefilmt.
Diese Leute können es sich ja nicht aussuchen, ob sie das Grundstück betreten oder nicht, sie werden quasi gezwungen, einen überwchten Bereich zu betreten.
Der Eigentümer hat nun etwas Bedenken, möchte aber angesichts von Vorfällen des ungewünschten Besitzübergangs in der Vergangenheit, die seit Montage der Kameras ausgeblieben sind, auch ungerne darauf verzichten.