Videoüberwachung in der Gastromie

Liebe Gemeinde,

heute beschäftigt mich der nachfolgende hypothetische Fall.

Gehen wir von einer ganz normalen Kneipe aus. Diese sei vor allem an den Wochenenden gut besucht. Leider käme es aber immer wieder zu Straftaten. Darunter Taschendiebstahl, Handtaschendiebstahl und gelegentlich Körperverletzungsdelikte, die von den Geschädigten auch meist zur Anzeige bei der Polizei gebracht würden. In den meisten Fällen blieben die polizeilichen Ermittlungen aber erfolglos.

Jetzt meine Fragen:

  • Könnte die Polizei (oder eine sonstige) Behörde den Betreiber der Kneipe dazu zwingen, eine Überwachungskamera zu installieren? Oder gäbe es andere „Repressalien“, mit der der Wirt dazu „genötigt“ werden könnte?

  • Welche Folgen müsste der Kneipenbetreiber fürchten, wenn er sich weigert?

  • Gibt es ein quantitatives Maß an Straftaten, das ereicht sein muss, ehe es zu einem solchen Zwang kommen kann? Und falls ja, wie ist dieses Maß bemessen?

  • Falls der Kneipenbetreiber nachgibt und eine Überwachungskamera installiert, müsste er dann die Besucher der Kneipe auf die Videoüberwachung hinweisen, beispielsweise durch ein entsprechendes an der Eingangstür angebrachtes Schild?

  • Würde es einen Unterschied machen, in welchem Bundesland sich die Kneipe befindet (die hypothetische Kneipe befände sich in Bayern)?

Es wäre schön, wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte!

Viele Grüße
Tomm

http://dehoga-news.de/news/artikel/lesen////videoueberwachung-in-gaststaetten-zulaessig-oder-nicht.html
könnte dir helfen

ist aber nicht die Frage! Es geht um den behördlichen Zwang zur Installation.
Rechtliche Grundlage für eine solche Installation wäre z.B. ein Polizeigesetz, womit aber immer noch nicht die eigentlichen Fragen beantwortet sind: Was passiert, wenn der Wirt sich weigert?

Gruß,

Kannitverstan

Jede Videoüberwachung muss verhältnismäßig sein, sagt:
https://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/video59.htm
Ich kann mir in keiner Weise vorstellen, dass eine Videoüberwachung wegen eines Handtaschendiebstahls auch nur annähernd verhältnismäßig sein kann.

Und wenn die Polizei das obendrein noch in geschäftsschädigender Weise von einem Privatmann verlangt, in dessen Räumen, am Ende gar noch auf dessen Kosten - auf gar keinen Fall! Nie im Leben käme irgendeine Behörde damit durch.
Gruß
anf