Videoüberwachung in Privatwohnung

Hallo zusammen,
meine Schwiegermutter, 75j, ist Demenzkrank.
Glücklicherweise konnte in der Familie geregelt werden, das sie weiterhin zuhause in der eigenen Alten und Behindertengerechten Wohnung leben kann. Die meiste Zeit des Tages ist jemand bei ihr.
Nun gibt es aber Phasen, an denen sie alleine zuhause ist.
Für diese kurzen Zeiträume hatte ich jetzt die Idee eine Videoüberwachung einzurichten, ohne sie darüber zu informieren. Wahrscheinlich wäre sie damit nicht einverstanden.
Hintergrund ist, über das Video per smartphone oder Tablet einen Blick auf sie werfen zu können um zu prüfen ob alles in Ordnung ist.
Wie sieht es aus, gibt es da rechtliche Bedenken? Im Internet selber habe ich darüber viel gefunden, aber nichts was auf diese Situation passt.

Danke und Gruß
Roland

Und damit ist das Thema durch. Oder sind ihr bereits alle Persönlichkeitsrechte entzogen worden und sie ist auf ‚Tier‘ zurückgestuft?

Auch wenn die rechtliche Situation höchst problematisch ist, sollte man sich in der persönlichen Bewertung solcher Situationen zurückhalten. Familienangehörige von Demenz betroffenen Menschen stehen ständig in einem für „Unbeleckte“ kaum nachvollziehbaren Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch, den Betroffenen möglichst lange ein möglichst selbständiges Leben zu ermöglichen, und andererseits den Betroffenen, sich selbst und auch die Umwelt vor dem schützen zu wollen/zu müssen, was Menschen in so einer Situation ggf. anrichten/ihnen passiert.

Daher wird hier niemand auf „Tier“ herabgestuft, sondern geht es um die Lösung eines hoch komplexen und für alle Beteiligten massiv belastenden Lebenssachverhalts durchaus auch im Sinne der Betroffenen (die sonst vermutlich aus der eigenen Wohnung raus muss), unter Abwägung aller Vor- und Nachteile, sowie betroffener Rechtsgüter. Polemik ist dabei vollkommen fehl am Platz!

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Hallo,

Ich wollte ihm noch antworten, aber deinem Beitrag ist nichts hinzuzufügen.

Danke
Gruß Roland

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Besteht denn schon eine Betreuung nach BGB oder eine umfassende Vorsorgevollmacht? Ich würde vorschlagen, mit dem Thema beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) aufzuschlagen, dort den Sachverhalt zu erklären, und dann zu sehen, was die dazu sagen (wenn Du es rechtlich sauber machen willst). Als Betreuer für das Aufenthaltsbestimmungsrecht tut man sich schon mal leichter mit Maßnahmen in Bezug auf die Wohnung.

Es gibt einen interessanten Artikel zu dem Voraussetzungen von Videoüberwachung in Krankenhäusern, Heimen, Psychiatrien, … http://dieckert.de/media/videoueberwachung_und_recht.pdf Da werden die Hürden einerseits sehr hoch in Richtung akuter Selbst- und Fremdgefährdung gelegt. Andererseits eine Videoüberwachung auch nicht ganz ausgeschlossen, und von weiten Ermessensspielräumen gesprochen. Spannend finde ich dabei diese Lösung aus NRW, bei der man Räume als öffentlich erklärt, in die jederzeit Zugang für Personal im Sinne eines Ausschlusses des Betroffenen von Möglichkeiten der Zutrittsverweigerung aufgrund der Gefährdungssituation besteht. Ebenso spannend die graduelle Abstufung von einer ständigen Überwachung hin zu einer anlassbezogenen, kurzfristigen Überwachung, wie sie hier offenbar vorgesehen ist.

Könnte sein, dass da ein Betreuungsrichter unter engen Voraussetzungen (z.B. Ausschluss von Bad und Schlafzimmer) zustimmen würde.

Ansonsten kann man sich natürlich fragen, welche weniger beeinträchtigenden Möglichkeiten bestehen? D.h. denkbar wäre ja z.B. eine reine Präsenz-/Bewegungserkennung. In Verbindung mit einer Gesichtserkennung, wie sie z.B. die Netatmo Wellcome bietet, könnte man damit ein System aufziehen, das nur Bilder von Fremden in der Wohnung versenden würde. D.h. man bekäme mit, wenn sich unbekannte Personen in der Wohnung aufhalten.

Weiterhin wäre eine Überlegung in Richtung Hausautomatisation ggf. hilfreich. Damit könnte man sich dann alarmieren lassen, wenn bestimmte Sensoren Alarm schlagen/aus dem Monitoring von Nutzungs- und Verbrauchsdaten Alarme generieren, z.B. wenn der Elektroherd länger als x Minuten in Betrieb ist, oder parallel die Küche für eine längere Zeit verlassen wurde. In diesem Rahmen ließe sich z.B. auch mit BT-Beacons ein Geofencing aufbauen, … Das kostet heute ja zum Glück alles kein Vermögen mehr.

Ja, die rechtliche Betreuung und alles was dazu gehört , ist bereits geklärt.
Danke für deine Tipps. Die werde ich mal in der Familie auf den Tisch bringen.
Auch wenn es einige Anlaufstellen gibt wo man sich erkundigen und Hilfe holen kann, sind wir für Ratschläge immer offen.
Wir sind auch positiv überrascht, was es von den Pflegekassen und Stellen für Unterstützungen gibt. Auch in finanzieller Hinsicht.
Man fühlt sich als Angehöriger nicht alleine. Dies nur mal als Anmerkung.

Gruß
Roland

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Hi,
schon mal über eine Tagespflege nachgedacht?
Oder eine Tagesbetreuung durch einen Pflegedienst?

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Ja das haben wir bereits durch.
Ließ sich aber auf Dauer nicht bewerkstelligen.
Sie duldet in ihrer Wohnung keine Fremden.
Einmal in der Woche geht sie zu einer Tages Einrichtung für Demenz Kranke.

Gruß Roland