Besteht denn schon eine Betreuung nach BGB oder eine umfassende Vorsorgevollmacht? Ich würde vorschlagen, mit dem Thema beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) aufzuschlagen, dort den Sachverhalt zu erklären, und dann zu sehen, was die dazu sagen (wenn Du es rechtlich sauber machen willst). Als Betreuer für das Aufenthaltsbestimmungsrecht tut man sich schon mal leichter mit Maßnahmen in Bezug auf die Wohnung.
Es gibt einen interessanten Artikel zu dem Voraussetzungen von Videoüberwachung in Krankenhäusern, Heimen, Psychiatrien, … http://dieckert.de/media/videoueberwachung_und_recht.pdf Da werden die Hürden einerseits sehr hoch in Richtung akuter Selbst- und Fremdgefährdung gelegt. Andererseits eine Videoüberwachung auch nicht ganz ausgeschlossen, und von weiten Ermessensspielräumen gesprochen. Spannend finde ich dabei diese Lösung aus NRW, bei der man Räume als öffentlich erklärt, in die jederzeit Zugang für Personal im Sinne eines Ausschlusses des Betroffenen von Möglichkeiten der Zutrittsverweigerung aufgrund der Gefährdungssituation besteht. Ebenso spannend die graduelle Abstufung von einer ständigen Überwachung hin zu einer anlassbezogenen, kurzfristigen Überwachung, wie sie hier offenbar vorgesehen ist.
Könnte sein, dass da ein Betreuungsrichter unter engen Voraussetzungen (z.B. Ausschluss von Bad und Schlafzimmer) zustimmen würde.
Ansonsten kann man sich natürlich fragen, welche weniger beeinträchtigenden Möglichkeiten bestehen? D.h. denkbar wäre ja z.B. eine reine Präsenz-/Bewegungserkennung. In Verbindung mit einer Gesichtserkennung, wie sie z.B. die Netatmo Wellcome bietet, könnte man damit ein System aufziehen, das nur Bilder von Fremden in der Wohnung versenden würde. D.h. man bekäme mit, wenn sich unbekannte Personen in der Wohnung aufhalten.
Weiterhin wäre eine Überlegung in Richtung Hausautomatisation ggf. hilfreich. Damit könnte man sich dann alarmieren lassen, wenn bestimmte Sensoren Alarm schlagen/aus dem Monitoring von Nutzungs- und Verbrauchsdaten Alarme generieren, z.B. wenn der Elektroherd länger als x Minuten in Betrieb ist, oder parallel die Küche für eine längere Zeit verlassen wurde. In diesem Rahmen ließe sich z.B. auch mit BT-Beacons ein Geofencing aufbauen, … Das kostet heute ja zum Glück alles kein Vermögen mehr.