Videoüberwachung rechtlich verwertbar ?

Hallo zusammen

Ich komme zwar aus der Technikbranche Sicherheitselektronik , aber in dem Falle finde ich keine Rechtsgrundlage

Folgende Situation :

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien.
Wegen einer geplanten Autoausstellung standen für 1 Wochenende 3 Wertvolle Sportwagen-Oldtimer im Hof .
Ich hatte den Hausbesitzer und die Mieter befragt ob es recht wäre , wenn für 3 Tage der Hof Videoüberwacht würde .
Einige Mieter befanden das sogar für eine sehr gute Idee und überlegen ob die Videotechnik nicht nach dem Wochenende montiert bleiben sollte
Der Hof ist über 2 Einfahrten erreichbar und hinter einem Haus , also nicht direkt von der Strasse zugänglich .und gehört Grunstücksmässig zum Haus , also Privateigentum des Hausbesitzers
Die Option das zufällig vorbeigehende Passanten gefilmt würden , besteht nicht , lediglich Paketdienst , Zeitung etc würden als nicht dort wohnende Personen mitgefilmt …

Während dieser 3 Tage ist aber auf der Aufzeichnung drauf , das die benachbarte Heizungsbaufirma mehrfach mit ihren Lieferwagen vorfährt und ihren Müll in den Mülltonnen dieses unseres Hauses entsorgt .
es handelt sich dabei zwar um Haushaltsmüll also keine Montageabfälle , vermutlich die Müllreste des Pausenraumes und der Kundendienstbusse
Die Mülltonnen stehen im besagten Hof und sind normal nicht von der Strasse erreichbar , es sei denn wie hier das die mit Ihren Kundendienstauto’s um das Haus fahren und vor den Mülltonnen anhalten .

Wir Bewohner des Hauses hatten uns schon immer gefragt wieso nach knapp einer Woche die Mülltonnen schon fast voll sind , wer von uns so viel Müll macht .

Ist diese zufällige Videoaufzeichnung in irgendeiner weise verwertbar um z.b. einen Rechtsanwalt zu beauftragen , der eine Unterlassungsanordnung schreibt

gruss

:

Meines Wissens nur, wenn vor dem Betreten des Überwachten Bereichs auf Videoüberwachung hingewiesen wird.
In etwa durch ein Schild wie man sie oft auf öffentlichen Plätzen findet.

Ansonsten Filmst du ihn ohne sein Einverständnis und das ist eine Verletzung der Privatsphäre.. Er hat zwar angefangen aber vor dem Gesetz darf man gleiches nicht mit gleichem geltend machen.

Hi

Ja ja ja und auch Nein ,
deswegen die Überlegung , ist ja im Grunde genommen Hausfriedensbruch , was haben die Kundendienstauto’s auf dem Privathof verloren ?
Es gibt ja keinen Kundendienstauftrag das man jemanden bestellt hätte

Wenn ich reines Privatgelände Videoüberwache hat da ja eigentlich niemand ausser entsprechende Mieter , Hauseigner und Dienstleister die dort eine tätigkeit ausüben wollen nichts verloren ?

der Einwand das dort Videoüberwacht wird , mit einem Aufkleber informativ gemacht werden muss , ist zwar korrekt , das gelte aber nach meinem wissen nur für öffentlich zugängliche Objekte , z.b. Bahnhof , Spielothek , Gastronomie , Discounter etc
aber nicht für Privatgelände das man nicht mal eben nur mal zufällig betreten kann , sondern schon eine Hofeinfahrt ca 20 Meter lang befahren muss um dort hin zu kommen

gruss

und wenn man jetzt einfach wartet, bis wieder Müll abgeladen wird und dann zufällig vor Ort ist? Die Person ansprechen und eine Rechnung für die Nutzung der Mülltonnen mitgeben.
u.U. wird diese sogar bezahlt - aber es ist immer noch billiger und weniger aufwendig als Anwalt etc.