Hallo zusammen
Ich komme zwar aus der Technikbranche Sicherheitselektronik , aber in dem Falle finde ich keine Rechtsgrundlage
Folgende Situation :
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien.
Wegen einer geplanten Autoausstellung standen für 1 Wochenende 3 Wertvolle Sportwagen-Oldtimer im Hof .
Ich hatte den Hausbesitzer und die Mieter befragt ob es recht wäre , wenn für 3 Tage der Hof Videoüberwacht würde .
Einige Mieter befanden das sogar für eine sehr gute Idee und überlegen ob die Videotechnik nicht nach dem Wochenende montiert bleiben sollte
Der Hof ist über 2 Einfahrten erreichbar und hinter einem Haus , also nicht direkt von der Strasse zugänglich .und gehört Grunstücksmässig zum Haus , also Privateigentum des Hausbesitzers
Die Option das zufällig vorbeigehende Passanten gefilmt würden , besteht nicht , lediglich Paketdienst , Zeitung etc würden als nicht dort wohnende Personen mitgefilmt …
Während dieser 3 Tage ist aber auf der Aufzeichnung drauf , das die benachbarte Heizungsbaufirma mehrfach mit ihren Lieferwagen vorfährt und ihren Müll in den Mülltonnen dieses unseres Hauses entsorgt .
es handelt sich dabei zwar um Haushaltsmüll also keine Montageabfälle , vermutlich die Müllreste des Pausenraumes und der Kundendienstbusse
Die Mülltonnen stehen im besagten Hof und sind normal nicht von der Strasse erreichbar , es sei denn wie hier das die mit Ihren Kundendienstauto’s um das Haus fahren und vor den Mülltonnen anhalten .
Wir Bewohner des Hauses hatten uns schon immer gefragt wieso nach knapp einer Woche die Mülltonnen schon fast voll sind , wer von uns so viel Müll macht .
Ist diese zufällige Videoaufzeichnung in irgendeiner weise verwertbar um z.b. einen Rechtsanwalt zu beauftragen , der eine Unterlassungsanordnung schreibt
gruss
: