Videoüberwachung

Bekanntlich muss man jeden, der ein videoüberwachtes Gelände betritt, mit einem gut erkennbaren und leserlichen Schild darauf hinweisen.

Bsp.: Hr. Huber installiert sich an seinem Haus eine Überwachungskamera im Außenbereich.
Diese Videokamera erfasst sein Grundstück. Aufgrund der großen Brennweite des Objektives, erfasst diese Kamera gezwungen (nicht gewollt!) auch den Balkon/Garten des Nachbarn.
Eine andere Positionierung, sodass der Nachbarsgarten nicht erfasst wird, ist technisch nicht möglich.

Darf Hr. Huber das überhaupt machen? bzw. braucht Hr. Huber die Einverständnis des Nachbarn und/oder muss ihn zumindest darauf hinweisen?

Herr Huber darf dies nicht machen, damit dieser nicht das ausenherrum erfasst, muss er nur eine Teil der Linse abkleben, anstelle der hübschen Nachbarin hat er dann einen schwarzen Streifen auf dem Bildschirm.

Abkleben ist natürlich NICHT möglich, da dieses High-Tech-Teil dann ständig am Fokusieren ist. Dieser abgeklebte Bereich verwirrt dieses 500euro-Teil…

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kann man die Fokus punkte nicht setzten, bzw. den Fokus fest einstellen?

ne, ist anscheinend so ein bewegliches Teil mit dem man zoomen kann.
einen Teil der LInse abkleben ist hier sowieso keine Lösung, der Kollege Huber kann die Kamera frei beweglich drehen, zoomen, Nachtsicht… Ich glaube Röntgenstrahlen hat es noch nicht ^^

Da gehts wirklich „nur“ um`s Rechtliche, ob er seinen Nachbarn jetzt informieren muss.
Er hats definitiv nicht für die Nachbarin die leicht bekleidet im Garten ein Sonnenbad nimmt.
Ich war gestern bei ihm, und da kam die Frage auf, ob dies denn überhaupt erlaubt sei, wenn er diese Kamera theoretisch auch für die Nachbarsspionage nutzen könnte…

Da gehts wie gesagt nur um einen Teil der Terrasse bzw. des Gartens… Trotzdem würds mich interessieren. Wenn man selbst einen „perversen Nachbarn“ hätte, wäre ich nicht gerade erfreut wenn er auf meinen Garten ein „Auge“ richtet… so kam halt die Frage auf :wink:

Rechtlich ist es so, dass man die Kamera, nicht mal eine Atrappe anbringen darf, wenn das Nachbargelände, Bzw öffentlich Raum von dieser erfasst werden könnte.

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ausgezeichnet! das wollte ich wissen!
Danke Naseweis!

Das ist schlicht und ergreifens Unsinn. JEDE Kamera kann man so ausrichten, dass der Nachbar nicht erfasst wird. Notfalls mit einer Blechplatte als Sichtschutz / „Scheuklappe“.