Bekanntlich muss man jeden, der ein videoüberwachtes Gelände betritt, mit einem gut erkennbaren und leserlichen Schild darauf hinweisen.
Bsp.: Hr. Huber installiert sich an seinem Haus eine Überwachungskamera im Außenbereich.
Diese Videokamera erfasst sein Grundstück. Aufgrund der großen Brennweite des Objektives, erfasst diese Kamera gezwungen (nicht gewollt!) auch den Balkon/Garten des Nachbarn.
Eine andere Positionierung, sodass der Nachbarsgarten nicht erfasst wird, ist technisch nicht möglich.
Darf Hr. Huber das überhaupt machen? bzw. braucht Hr. Huber die Einverständnis des Nachbarn und/oder muss ihn zumindest darauf hinweisen?