Hallöle!
Folgende Frage zu einem hypothetischen Fall beschäftigt mich:
aufgrund bestimmter Vorkommnisse überwacht jemand mit einer VIdeokamera sein geparktes Auto. Dieses steht vor seinem EFH auf öffentlicher Straße; zwischen Auto und Grundstück verläuft auch noch ein öffentlicher Gehweg.
Darf er ja nicht, weil er jeden Passanten filmt.
Kann er grundsätzlich angezeigt und / oder rechtlich belangt werden? Oder schlimmstenfalls nur aufgefordert werden, dies zu unterlassen?
Derjenige ist ja nicht dumm und die Kamera ist als solche nicht erkennbar. Nun zerkratzt ihm jemand anders böswillig das Auto.
Kann / darf er etwas mit der Videoaufnahme unternehmen / beweisen?
Wie sähe es aus, wenn er den Vorfall „zufällig“ manuell gefilmt hätte (zufäliig aus Fenster gesehen, verdächtige Person, Kamera immer griffbereit)?
Folgende Frage zu einem hypothetischen Fall beschäftigt mich:
aufgrund bestimmter Vorkommnisse überwacht jemand mit einer VIdeokamera sein :geparktes Auto. Dieses steht vor seinem EFH auf öffentlicher Straße; zwischen Auto und :Grundstück verläuft auch noch ein öffentlicher Gehweg.
Darf er ja nicht, weil er jeden Passanten filmt.
Meine persönliche Meinung…JA das darf er…warum sollte einer Privatperson nicht das gleiche Recht zustehen,wie Banken,die auch Kontoauszugsdrucker Video-Überwachen ?
Kann er grundsätzlich angezeigt und / oder rechtlich belangt werden? Oder :schlimmstenfalls nur aufgefordert werden, dies zu unterlassen?
Grundsätzlich ja…
Derjenige ist ja nicht dumm und die Kamera ist als solche nicht erkennbar. Nun zerkratzt
ihm jemand anders böswillig das Auto.
Kann / darf er etwas mit der Videoaufnahme unternehmen / beweisen?
Natürlich…in einem Strafverfahren geht es ja darum,das der Staat die Rechte des Geschädigten vertritt (Staatliches Gewaltmonopol),daher sind hier natürlich auch alle
Beweismittel zulässig,die zur Ermittlung des Täters führen.
Wie sähe es aus, wenn er den Vorfall „zufällig“ manuell gefilmt hätte (zufäliig aus Fenster gesehen, verdächtige Person, Kamera immer griffbereit)?
Hi
Dieter Nuhr sagt dir was??
Deine persönliche Meinung in allen Ehren, aber sachlich ist die Aussage falsch.
Es ist unzulässig, den öffentlichen Raum durch eine Kamera zu überwachen (Geldautomaten nehmen nur die unmittelbar vor dem Gerät stehende Person im Zeitpunkt der Benutzung auf - und Bankräume werden nur überwacht, wenn am Eingang ein Hinweis steht).
Es gab sogar den Fall, dass jemand mit automatischer Kamera gefilmt hat, wer sein Auto zerkratzt - der Film ist vom Gericht nicht zugelassen worden, da illegal erstellt.
vorneweg mal was persönliches, warum schreibst Du eigentlich immer ohne auch nur die geringste Spur einer Ahnung zu haben?
Ist das eine Krankheit, oder juckt es einfach und en Fingern?
Das hier sollte ein Wissensforum sein und kein – meiner Meinung nach— also laß es doch bitte.
Meine persönliche Meinung…JA das darf er…warum
sollte einer Privatperson nicht das gleiche Recht zustehen,wie
Banken,die auch Kontoauszugsdrucker Video-Überwachen ?
Warum schaust Du nicht in passende Gesetz bevor Du antwortest?
§ 6 b BDSG
Kann er grundsätzlich angezeigt und / oder rechtlich belangt werden? Oder :schlimmstenfalls nur aufgefordert werden, dies zu unterlassen?
Grundsätzlich ja…
Grundsätzlich schreibst Du einen Schwachsinn. Nun schau mal wieder ins BDSG. Hier ist ein Vertoß eine OWi und wird zur Straftat in bestimmten fällen.
Derjenige ist ja nicht dumm und die Kamera ist als solche nicht erkennbar. Nun zerkratzt
ihm jemand anders böswillig das Auto.
Kann / darf er etwas mit der Videoaufnahme unternehmen / beweisen?
Natürlich…in einem Strafverfahren geht es ja darum,das
der Staat die Rechte des Geschädigten vertritt (Staatliches
Gewaltmonopol),daher sind hier natürlich auch alle
Beweismittel zulässig,die zur Ermittlung des Täters führen.
Schon wieder …warum läßt Du es eigentlich nicht. Es sind eben NICHT alle Beweismittel zulässig. Schau Dir alleine mal Gerichtsurteile über die sog. Dashcams an.
Wie sähe es aus, wenn er den Vorfall „zufällig“ manuell
gefilmt hätte (zufäliig aus Fenster gesehen, verdächtige
Person, Kamera immer griffbereit)?
Es ist unzulässig, den öffentlichen Raum durch eine Kamera zu überwachen
Geldautomaten nehmen nur die unmittelbar vor dem Gerät stehende Person im Zeitpunkt :der Benutzung auf - und Bankräume werden nur überwacht, wenn am Eingang ein :Hinweis steht).
dann solltest du dir einmal Sendungen wie Aktenzeichen XY-Ungelöst ansehen…oder aber noch besser.
anschauen,wenn dort Fahndungen mit Videoaufzeichnungen von Kameras aus Geldinstituten gezeigt werden…
NIX mit direkt vor dem Gerät…da kannst du die halbe Straße mit sehen…
Es gab sogar den Fall, dass jemand mit automatischer Kamera gefilmt hat, wer sein Auto :zerkratzt - der Film ist vom Gericht nicht zugelassen worden, da illegal erstellt.
Und was war das für ein Verfahren ???..
Im Strafverfahren kann das nämlich sehr wohl verwendet werden…
dann solltest du dir einmal Sendungen wie Aktenzeichen
XY-Ungelöst ansehen
LOL. Da glaubt offensichtlich jemand, dass die Fälle nicht laienhaft nachgestellt wurden und das die Verbrechen live mitgefilmt wurden.
Na ja. Was soll man von Dir auch anderes erwarten…
Immer „Recht haben“. Auch wenn Frank Mueller wegen falscher Antworten im Forum regelrecht zerrissen und mit belastbaren Fakten widerlegt wird: Er legt immer noch einen drauf um Recht zu behalten und sich der Lächerlichkeit Preis zu geben.
Und um auf das Thema zurück zu kommen, bringen wir deine Aussage doch mal auf den Punkt: Du bist allwissend und ich ein Idiot
Nur fragt sich der Idiot,warum du nicht längst das Studium der Rechtswissenschaften in Rekordzeit absolviert hast und nicht täglich in den Schlagzeilen als gefeierter Rechtsanwalt auftauchst…)