Hallo zusammen
stellen wir uns einmal folgenden Fall vor
An einem Friedhof wird ständig mit regelmässigen Abstand ein bestimmtes Grab verwüstet .
Der Friedshofsgärtner bis hin über die Stadtverwaltung inclusive der Ordnungsbehörden sind seit über 1 Jahr über diese sich immer wieder wiederholdenen Vorgänge informiert .
leider konnte man den Verursacher bislang nicht feststellen .
jetzt beabsichtigen die Angehörigen einen Privaten Sicherheitsdienst zu beauftragen um eine Videoüberwachung dort im näheren Umktreis montieren zu lassen um das Grab im Videobild aufzeichnen zu können .
Einige Firmen reden sich heraus , wissen nicht ob Sie den Auftrag annehmen dürfen , da sie sich nicht sicher sind ob der Paragrapf des öffentlichen Verkehrsraumes zutrifft , der nur von Ordnungsbehörden mit Vermerk " dieser Platz ist Videoüberwacht " beobachtet werden darf .
zählt der Friedhof , also eigentlich nur das Grab mit direkter Umgebung zum öffentlichen Verkehrsraum , darf dort eine Camera angebracht werden oder nicht ?
im vorraus besten Dank
im Auftrag
Toni