Videoüberwachung

Hallo zusammen

stellen wir uns einmal folgenden Fall vor

An einem Friedhof wird ständig mit regelmässigen Abstand ein bestimmtes Grab verwüstet .
Der Friedshofsgärtner bis hin über die Stadtverwaltung inclusive der Ordnungsbehörden sind seit über 1 Jahr über diese sich immer wieder wiederholdenen Vorgänge informiert .

leider konnte man den Verursacher bislang nicht feststellen .

jetzt beabsichtigen die Angehörigen einen Privaten Sicherheitsdienst zu beauftragen um eine Videoüberwachung dort im näheren Umktreis montieren zu lassen um das Grab im Videobild aufzeichnen zu können .

Einige Firmen reden sich heraus , wissen nicht ob Sie den Auftrag annehmen dürfen , da sie sich nicht sicher sind ob der Paragrapf des öffentlichen Verkehrsraumes zutrifft , der nur von Ordnungsbehörden mit Vermerk " dieser Platz ist Videoüberwacht " beobachtet werden darf .
zählt der Friedhof , also eigentlich nur das Grab mit direkter Umgebung zum öffentlichen Verkehrsraum , darf dort eine Camera angebracht werden oder nicht ?

im vorraus besten Dank

im Auftrag

Toni

Hallo

Also ich würde da mal die Friedhofsverwaltung fragen.

Mit der Antwort dürften sich alle weiteren Spekulationen erledigen.

herzlichst

Uwe

Hier könnte auch die örtliche Polizei und Staatsanwaltschaft informiert werden, um die erforderlichen Ermittlungen einzuleiten. Es könnte der Straftatbestand der Sachbeschädigung, Diebstahl und Störung der Totenruhe vorliegen, die nicht nur zivilrechtlich verfolgt werden können, sondern die auch ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörde erfordern.