Hallo
angenommen, in einer Wohnanlage würde der Münzautomat der
Waschmaschine des öfteren aufgebrochen. Dürfte der Hausverwalter eine
Videokamera installieren ohne die Eigentümer zu informieren und ohne
einen Hinweis auf die Überwachung anzubringen?
Für Antworten schon mal vielen Dank und viele Grüße von Eva
Nein, das geht natürlich nicht.
Die (heimliche) Videoüberwachung greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter ein. Die Mieter hätten hier ggf. Unterlassungs-, Beseitigungs- und gar Schadensersatzansprüche (§§ 1004; 823 BGB). Sie ist nur dann statthaft, wenn alle Mieter vor Installation der Kamera genau informiert werden und in die Videoüberwachung einwilligen.
vgl. zur Videoüberwachung im Mietshaus:
LG Berlin aus dem Jahr 2000, Az: 65 S 279/00
Hallo,
angenommen, in einer Wohnanlage würde der Münzautomat der
Waschmaschine des öfteren aufgebrochen.
Geht nicht.
Diebe müssen schließlich geschützt werden:wink:
Gruß:
Manni
Am Thema vorbeit
Dein gesamter Beitrag geht am Thema vorbei, von Mietern ist nirgendwo die Rede.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Hallo,
rechtlich eher schwierig, hier gelten enge Grenzen (siehe u.a. http://www.rechtsindex.de/mietrecht/311-videoueberwa…)
Was schon gar nicht geht ist eine heimliche Überwachung. Es muss in dem Bereich ein deutlich sichtbarer Hinweis hängen, dass dieser Bereich Videoüberwacht ist.
Und dann kommt das praktische Problem: Wenn der Täter weiß, dass das Videoüberwacht ist, geht er mit einem Regenschirm in den Raum, wirft ein Tuch über die Kamera und der ganze Aufwand war umsonst.
Ordentliche Kasse mit Alarm? An den Alarm eine Fotokamera anklemmen wäre übrigens wieder erlaubt!
Viele Grüße
Lumpi
Sehr geehrter Guido,
Allgemein: Verzeihen Sie meine spätabendliche Unhöflichkeit…
Zur Sache: Nur weil es sich um Eigentümer und nicht um Mieter handelt, ändert sich an der Rechtslage mal rein gar nichts. Auch der Eigentümer einer Wohneinheit kann sich in einem solchen Falle auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen, mithin die Anbringung der Videoüberwachungseinheit untersagen!
Mit freundlichen Grüßen
Hi!
Zur Sache: Nur weil es sich um Eigentümer und nicht um Mieter
handelt, ändert sich an der Rechtslage mal rein gar nichts.
Das sage ich auch gar nicht, vollkommen korrekte Antworten stehen hier ja auch schon, sogar solche, die im Gegensatz zu Deiner differenzieren.
Nur war Deine mit dem Mieter am Thema vorbei.
Wenn Du alle Dinge so „aufmerksam“ beurteilst…
Gruß
Guido
Vielen Dank für die über alle Maßen „sachdienliche“ und „qualifizierte“ Anmerkung.
Ich erlaube mir nunmehr, mich aus diesem Thema zurückzuziehen.
Vielen Dank für die über alle Maßen „sachdienliche“ und
„qualifizierte“ Anmerkung.
Da nicht für - ich mache Leute gern auf ihre Fehler aufmerksam, damit sie in Zukunft daraus lernen können.
Ich erlaube mir nunmehr, mich aus diesem Thema zurückzuziehen.
Was immer Du meinst…