Hallo lieber Leser,
letztens hatte ich mit einen Kollegen diskutiert, was rechtens wäre.
Bsp: Ein Mitarbeiter sagt ständig, es wäre viel zu tuen gewesen und er hatte keine Zeit die beauftragten Erledigungen zu erledigen. (Im Einzelhandel, Tankstellen, Boutiquen, Bäcker usw…)
Darf dann der Chef sich das Videoband anschauen, um zu sehen ob das stimmt?
Oder geht das schon in die Persönlichkeitsrechte?
Und wenn der Chef sich das Video dann anschaut und herausfindet, dass der Mitarbeiter gelogen hat und nur in der Weltgeschichte gestarrt hat oder nur rumstand, wäre es dann rechtens das sich der Chef die Hälfte oder das ganze Video der Schicht anschaut und protokolliert? Aber sofern, das er dann auch den Mitarbeiter zur Rede stellt und nochmals fragt und der Mitarbeiter wieder antwortet: „Es war hier die Hölle los und ich kam dazu leider nicht!“ … dann hat doch der Mitarbeiter gelogen? Der Chef hingegen deckt auf und sagt er hätte sich das Videoband angeguckt und ihm die Tatsachen und das Protokoll vorgelegt.
?!? Wir sind bisschen verwirrt! Von den ganzen LIDL Skandalen, bin ich sehr verwirrt darüber.
Soweit ich aber weiß, darf der Arbeitgeber nur auf Verdacht des Diebstahles das Video angucken? Darf er aber auch, weil der Verdacht da lag, sich das Video angucken, weil er denkt der Mitarbeiter hätte ihn angelogen, was die Tatsache ja erbracht hatte? Und muss er das dem Mitarbeiter sagen, das er sich das Video angeschaut hatte?
Würde mich auf eine Rückantwort freuen!
PS: Habe schon im Internet recherchiert, aber finde nur Paragraphen die für mich in Fremdwörter geschrieben sind. (Im Klartext ich verstehe sie nicht, was damit gemeint ist)…
Liebe Grüße
- Ihr könntet einfach euren Betriebsrat miteinbeziehen…
Und wenn es keinen Betriebsrat gibt?
- Kann der MA einfach sagen was er will? Gibt es keine
Belege, die einen Arbeitsaufwand darlegen? Gibt es keine
Zeugen?
Denke mal nicht, das der MA lügen darf, besonders vor seinem Chef, da geht ja die Loyalität und der Respekt verloren, wenn er lügt! Es gibt, Betriebsvereinbarungen, sowie Mitarbeiteranweisungen, die strikt jeder durchlesen und unterzeichnen sollte. Aber trotzdem halten sich viele MA’s nicht daran.
- Die ganze Abteilung (und damit auch der MA) muss ab sofort
Protokoll führen, und zwar so das es überprüfbar ist.
Wahrscheinlich ändert sich allein dadurch schon viel.
Normalerweise bekommt der MA eine Auflistung seiner Tätigkeiten die er in seiner Schicht erledigen sollte. Aber kann er dann einfach am nächsten Tag behaupten, das es zuviel los war, obwohl die Videoüberwachung das Gegenteil zeigt und der MA „nichts tut“…
…wie wär da die Beweislage???
- Darf der Chef sich dann einfach das Video angucken?
1.1. Muss der Chef dem MA dann sagen, das er sich seine Schicht angeguckt hat?
- Kann der Chef dadurch eine Abmahnung schreiben?
Aber trotzdem danke für deine Bemühungen!
Liebe Grüße
Halllo
Und wenn es keinen Betriebsrat gibt?
… Es gibt, Betriebsvereinbarungen, sowie
Mitarbeiteranweisungen, die strikt jeder durchlesen und
unterzeichnen sollte. Aber trotzdem halten sich viele MA’s
nicht daran.
Naja, eine echte Betriebsvereinbarung kann es ohne BR nicht geben. Vielleicht aber betriebliche Anweisungen.
Normalerweise bekommt der MA eine Auflistung seiner
Tätigkeiten die er in seiner Schicht erledigen sollte. Aber
kann er dann einfach am nächsten Tag behaupten, das es zuviel
los war, obwohl die Videoüberwachung das Gegenteil zeigt und
der MA „nichts tut“…
Natürlich kann er das behaupten. Er kann auch behaupten, es seien Aliens gelandet und Elvis würde noch leben. Eine Behauptung ist erst mal eine Wischi-Waschi-Sache, die in der Sache nichts weiter bringt.
- Darf der Chef sich dann einfach das Video angucken?
Natürlich darf der AG sich ein Video einer Überwachungsanlage angucken, von der scheinbar ja jeder weiß.
1.1. Muss der Chef dem MA dann sagen, das er sich seine
Schicht angeguckt hat?
Wie soll er ihm sonst sagen, daß er weiß, daß die Schilderung des AN nicht der Wahrheit scheint zu sentsprechen? Er kann es natürlich mit einer Glaskugel versuchen und behaupten, seine Vorfahren hätten ihm das aus dem Jenseits mitgeteilt…
- Kann der Chef dadurch eine Abmahnung schreiben?
Auch hier: Der Chef kann alle zwei Minuten Abmahnungen schreiben, soviel er will.
Die Kernfragen werden sein:
- wird der Videobeweis im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zugelassen oder wird das Beweismittel nicht zugelassen.
- Ist die Abmahnung inhaltlich und formell korrekt verfasst.
Bisher scheint die sinnvollste Reaktion des AG zu sein, daß er einfach mal eine Abmahnung schreibt. Ungeachtet der Frage, ob diese gerichtlich Bestand hätte. Zumindest wird er beim AN dann eine (hoffentlich positive) Reaktion erzielen. Und kaputt macht man mit der Abmahnung ja nix. Ihr wichtigstes Ziel ist es zunächst ja nur, den AN zu vertragsgerechtem Verhalten in der Zukunft aufzufordern und ihm dazu auch die entsprechende Möglichkeit zu geben.
Gruß,
LeoLo