videoüberwachung am Arbeitsplatz mit Aufzeichnung?

Hallo und einen schönen guten Abend,

habe heute im Betrieb erfahren,das wohl ein Zentralschlüssel abhanden gekommen sei…die Chefs haben ein schreiben an alle Mitarbeiter geschickt und gebeten, den der den Schlüssel an sich genommen hat, diesen in den Briefkasten der Zentrale zu werfen,da genau auf diese Schublade aus der,der Schlüssel entwendet wurde eine Kamera gerichtet ist würden sie sowieso dahinter kommen wer diesen Schlüssel genommen hat. Sollte der Schlüssel bis zum 5.9. nicht wieder auftauchen würden die Chefs die Auswertung der Videoüberwachung in Auftrag geben u. der Schuldige muss dann die Rechnung der Auswertung bezahlen (600euro) und natürlich die fristlose Kündigung!
In meinem Arbeitsvertrag steht das der Betrieb Kamera überwacht wird,jedoch nichts von Videoaufnahmen.Wer soll denn die auswerten? Dritte? Ist dies überhaupt erlaubt? Wieso soll die Auswertung so teuer sein? Ich arbeite in einer Bäckerei im übrigen…
Bitte schreibt mir dazu eure Meinung.
Vielen Dank

Siehe folgende Seite:
http://www.janvonbroeckel.de/arbeitsleben/videoueber…
Besser kann man es nicht erklären.

PS: Den Schlüssel könnte man ja auch per anonymen Brief an die Firma senden :wink:

Hallo Michell,

wir können Ihre Fragen so pauschal nicht beantworten,
da für eine abschließende Beurteilung mehr Hintergrundinformationen nötig sind. Bitte setzen Sie sich vertrauensvoll mit uns telefonisch unter 0800-737 1000 in Verbindung, um die Fragen zu klären. Das Gespräch ist selbstverständlich kostenlos für Sie. Auch werden wir dies mit der nötigen Diskretion behandeln.
Unser Bürozeiten sind Mo. - Fr. von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Mit freundlichem Gruß

D. Brückmann

Wenn im Arbeitsvertrag Überwachung des Betriebes steht,schliesst das Videoeinsatz mit ein.
Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, bei begründetem Verdacht eine Auswertung vor zu nehmen.
Das wird so teuer, weil dafür extra eine detektei beauftragt wird.
Ausserdem müsste die komplette Schliessanlage ausgetauscht werden das kann bis zu mehreren Tausend Euro kosten

Hallo,
zunächst mal:
1.)ein fehlender Zentralschlüssel ist keine billige Angelegenheit. Je nach Anzahl der Türen, kann dies in die 10.000te gehen!
2.)Die ausgeteilten Schlüssel sind namentlich registriert! Kontrolle!
3.)Ob eine Kamera auf eine ‚Schublade‘ wahrscheinlich in einenm Bürozimmer gerichtet ist, ist hierbei nicht relevant, da es sich hierbei um ein Zimmer bzw. Schreibtisch handelt, welches personenbezogen (namentlich) zugewiesen wurde und allen bekannt sein dürfte (z.B. Abteilungsleiter/Chef usw.)
4.)Die Ermittlungsform bleibt zunächst dem Geschädigten überlassen, d.h. a)Anzeige = Ermittlung durch die Behörde oder b) Ermittlung privat z.B . durch eine Detektei. Hierbei ist das „berechtigte Interesse“ des Geschädigten von elementarer Bedeutung.
5.)Bei der Höhe der Kosten (Auswertung) kommt es auf die zu kontrollierende Zeitdauer an. Sprich wieviel Tage + Stunden müssen an Aufnahmen kontrolliert + überprüft werden. I.d.Regel wird dies von 2 Personen durchgeführt (Kontrolle/Sicherheit). Je kleiner der Gegenstand, desto so schwieriger + aufwendiger. Die angeführten € 600,00 sind durchaus eine „günstige“ Alternative zur behördlichen Ermittlung, da bei privat ein z.B. Strafantrag nicht unbedingt erfolgen muss (Ermessensentscheidung/Verhandlung zwischen den Parteien).
6.)Eine Videoüberwachung hat nur dann einen Sinn, wenn auch eine nachvollziehbare Aufklärung erfolgen kann.
Sie ist bei Betrieben dann erlaubt, wenn das berechtigte Interesse (das u.Umständen auch die Interessen der Mitarbeiter/Angestellten betrifft) dies begründen kann, was ja offensichtlich vorliegt. Ausgenommen hiervon werden Kameras/Aufnahmen die die Privatzone verletzen oder in den allgemeinen öffentlichen Raum übergreifen, wie z.B. Umkleideräume, Toiletten oder im letzteren Fall öffentliche Straßen.
Bei einem konkreten Verdacht (Diebstahl etc.) kann eine befristete Kontrolle/Überwachung auch verdeckt erfolgen.
Es gibt hierzu selbstverständlich verschiedene Ansichten und Einsichten, je nachdem welches „Lager“ man vertritt. Man sollte daher beachten, dass Jemand der seine Firma/Arbeitgeber bestiehlt auch seine Kollegen gefährdet und nicht zuletzt nicht nur sich selbst, sondern auch seine eigene Familie.
Rechliche weitere Hinweise hierzu gibt’s bei Google.

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Dann den kontaktieren.
Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung? Dann dort nachlesen.

Ansonsten:
„Kameraüberwachung“ bedeutet immer „Video…“ und immer auch Speicherung.
Durch die Auswertung der Speicherdaten durch Dritte (=nicht AG) soll sicher gestellt werden, dass der AG die Mitarbeiter nicht beschnüffelt.
Ob die Unterschrift unter dem Arbeistvertrag auch als Zustimmung zur Speicherung gilt muss ein Rechtsanwalt klären, würde ich als Ingenieur aber erst mal so sehen. Ist aber wenig wichtig, weil Fakten stärker sind als Formalien.

Wenn derjenige, der den Schlüssel entnommen hat, kein Recht dazu hatte, ist das natürlich doof von ihm.
Wenn er dabei nicht gut getarnt war lässt sich vermutlich die Identität an Hand der Aufnahmen leicht klären, ist also besonders doof.
Wenn die Entnahme schon lange zurück liegt gibt es aber vielleicht gar keine Aufnahme mehr, weil die Speicherzeiten aus Kostengründen meist nicht mehr als 2 Wochen sind. Vielleicht…
Wenn er berechtigt war aber nur vergessen hat den Schlüssel zurück zu geben, dann sollte er damit schnurstracks zum Chef laufen und sich entschuldigen.

Die Kosten enstehen durch die zeitaufwändige Duchsicht der Aufzeichnungen, 600EUR ist 1 Tag Arbeit. Vielleicht ist auch eine Pauschale mit dem Dienstleister vereinbart.

Also sollte der unberechtigte Täter den Schlüssel gut getarnt wieder hinterlegen. Und vorher keine Kopie anfertigen (lassen), sonst wird das kriminelle Potenzial immer größer.

Hallo,
wenn die so ein Theater veranstalten und das an die Große Glocke hängen glaub ich eher, die haben auf der Videoaufzeichnung nix gefunden und hoffen dass der Schuldige sich so von alleine Verrät. Sonst müssen sie die neue Schliessanlage selber bezahlen und die ist nicht billig…
Das mit den 600Euro kann ich mir gut vorstellen, wenn da einer Tagelang dransitzt und sich die ganzen Videos angucken muss.
Was anderes als Videoaufnahmen soll Kameraüberwachung bedeuten? Macht ja keinen Sinn Kameras aufzuhängen wenn die nix aufzeichnen…
Warum sollte die Auswertung durch dritte nicht erlaubt sein? (Bin kein Rechtsanwalt, aber was macht das für ´n Sinn das nicht zu erlauben?)

Im übrigen hängt das von dem Richter ab in wie weit Videos als Beweismaterial überhaupt zugelassen werden.
Ich weiss zum Beispiel von einem Fall eines Ladendiebs der auf dem Video prima zu erkennen war, dem ist vor Gericht gar nix passiert, weil der Richter meinte wir leben nicht in nem Überwachungsstaat und liess die Aufnahmen nicht als Beweismittel zu und andere Beweise gabs keine…

Soweit meine private ganz bescheidene Meinung,
ich hoffe das hilft etwas weiter.
Wie gesagt, Rechtsanwalt bin ich nicht.

Gruß,
M.N.

Hallo,

das Thema der Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nicht pauschal beantwortbar.
Ich kann Ihnen zu diesem Rechtsthema keine Hilfestellung leisten, da dies kein technischer Aspekt der Überwachung ist.

Da ich kein Rechtsanwalt bin, würde ich Ihnen eher raten, sich an einen Anwalt zu wenden, welcher die Rechtslage aussagekräftig beurteilen kann.

Freundliche Grüße

Also wenn die Sache vertraglich geregelt ist,ist die Situation vom Arbeitgeber offen gelegt. Ob Video oder Kamera ist dann egal. Wenn Du den Schlüssel nicht genommen hast, kann es Dir zunächst auch egal sein. Es wird spannend sein, ob Dein Arbeitgeber wirklich, trotz Kamera, herausfindet, wer es denn nun gewesen ist? Ob die Überwachung etwas genützt hat.
Natürlich kann die Überwachung technische Voraussetzungen erfordern, die der Arbeitgeber nicht eigenhändig bewerkstelligen kann und dazu die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen muss.Und das kostet eben etwas. Ob das dann wirklich so ist, lässt sch schwer feststellen. Und so lange es nicht um Persönlichkeitsrechte geht die verletzt wurden, ist zunächst nichts zu machen.

Liebe Grüße
Polus

hi ,
es liegt ein dringender tatverdacht vor also ist eine auswertung durch dritte um die daten der strafverfolgung zugänglich zu machen rechtmässig…eine videoüberwachung ist zu 90 % auch mit einer aufzeichnung verbunden, alles andere ist nicht sinnvoll. gruss ralf

Hallo,

hier meine Antwort:

Der Begriff „mit Kamera überwacht“ impliziert auch die Videoaufzeichnung. sie darf jedoch nicht in persönlichen Bereichen wie Büro, Umkleideraum,etc. erfolgen. Lediglich Sicherheitsinterssen dürfen für den Arbeitgeber von Relevanz sein. Im Hintergrund werden natürlich auch gern arbeitsrechtliche Inhalte mit einer Überwachung verbunden. Die Auswertung wird vermutlich eine externe Stelle vornehmen und diese kostet Geld.

Gruß

Ja, zum Schutz des Unternehmens ist dies mit Auflagen gestattet. Hier kommt dann das BDSG zum tragen. Noch besser - es ist ein Betriebsrat vorhanden.
Wenn sie der Schuldige sind, können Sie es ja mal nach Ausspruch der Kündigung vor dem Arbeitsgericht versuchen.