Was darf an Arbeitsstätten Videoüberwacht werden?
Direkte Arbeitsleistung sicher nicht!, Arbeitplätze wie Kassierer (wegen der Sicherheit) kann überwacht werden.
Wie sieht das mit Aufenhaltsräumen, Stempeluhren und so weiter aus?
Gibt es da klare Richtlienien?
Danke schon mal, an alle die sich darüber Gedanken machen!
Grüsse Ingo
Hallo
Was darf an Arbeitsstätten Videoüberwacht werden?
Theoretisch: fast alles.
Direkte Arbeitsleistung sicher nicht!,
Klar doch.
Arbeitplätze wie
Kassierer (wegen der Sicherheit) kann überwacht werden.
Kommt drauf an.
Wie sieht das mit Aufenhaltsräumen, Stempeluhren und so weiter
aus?
Kommt drauf an.
Gibt es da klare Richtlienien?
Jein. Es gibt eine Menge möglicher Konstellationen und eine Menge Gerichtsurteile, die zeigen, daß die Antwort auf Deine Fragen vom konkreten Einzelfalle abhängt.
Gruß,
LeoLo
hallo,
ich hab mal ein bisschen gegoogelt und hab auch einen link gefunden:
http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r27.html
zusäzlich hab ich auf den seiten noch gelesen dass eine verdeckte videoüberwachung grundsätzlich erlaubt ist, wenn der begründete verdacht einer straftat besteht.
das hat das BAG in einem Urteil festgestellt.
ich hoffe der link beantwortet deine frage,
mfg
highspeed24
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