Hallo Leute.
In einem kleinen Betrieb sollen nun 2 IP-Kameras installiert werden. Die erste ist auf die Kasse gerichtet, die zweite überwacht den gesamten Verkaufs-/Produktionsraum. Auf die Frage „Warum?“ gab der Chef zu verstehen, daß wohl jemand etwas entwendet haben soll. Auf die weitere Frage „Etwa ein Mitarbeiter?“ sagte er ganz klar, daß es sich wohl um gerissene Kunden gehandelt habe…
Da der Verkaufs-/Produktionsraum aber ständig von 3-5 Mitarbeitern besetzt ist, halte ich das für eher unwahrscheinlich (daß überhaupt etwas entwendet wurde).
Da der Chef sowieso einen kleinen Kontrollwahn hegt, denke ich daß diese Geschichte nur Vorwand für die Installation der IP-Kameras ist. Nun besteht die Chance, dauerhaft zu kontrollieren. (Kameras sind über das Netz ansteuerbar und auch zoomfähig/schwenkbar)
Nun habe ich dazu mehrere Fragen, die durch andere ähnliche Posts trotzdem nicht ganz beantwortet werden konnten.
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Reicht es aus, wenn der Chef die Installation mündlich ankündigt oder muss das schriftlich erfolgen?
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Es gibt keinen Betriebsrat. Gibt es trotzdem ein Einspruchsrecht? Die Mitarbeiter befürchten eine dauerhafte Verhaltens-/Leistungskontrolle.
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Sofern keine Diebe o.ä. durch die Installation aufgeflogen sind, so muss die IP-Kamera nach maximal 4 Wochen ausser Betrieb genommen (und die Aufnahmen nach 60 Tagen gelöscht) werden ?
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Die Aufnahme von Ton (Mitarbeiter-/Kundengespräche) ist ja untersagt… muss der Chef belegen, daß die Funktion ausgeschaltet ist?
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Darf durch ein auf Video aufgezeichnetes Fehlverhalten (zB Material verschwendet) abgemahnt werden, auch wenn die Videoaufnahme eigentlich für einen anderen Zweck erfolgt ist?
So … viele Fragen.
Besten Dank im voraus für eure Tips und Antworten.
