Videoüberwachung am ArbeitsplatzLeistungskontrolle

Hallo Leute.

In einem kleinen Betrieb sollen nun 2 IP-Kameras installiert werden. Die erste ist auf die Kasse gerichtet, die zweite überwacht den gesamten Verkaufs-/Produktionsraum. Auf die Frage „Warum?“ gab der Chef zu verstehen, daß wohl jemand etwas entwendet haben soll. Auf die weitere Frage „Etwa ein Mitarbeiter?“ sagte er ganz klar, daß es sich wohl um gerissene Kunden gehandelt habe…

Da der Verkaufs-/Produktionsraum aber ständig von 3-5 Mitarbeitern besetzt ist, halte ich das für eher unwahrscheinlich (daß überhaupt etwas entwendet wurde).

Da der Chef sowieso einen kleinen Kontrollwahn hegt, denke ich daß diese Geschichte nur Vorwand für die Installation der IP-Kameras ist. Nun besteht die Chance, dauerhaft zu kontrollieren. (Kameras sind über das Netz ansteuerbar und auch zoomfähig/schwenkbar)

Nun habe ich dazu mehrere Fragen, die durch andere ähnliche Posts trotzdem nicht ganz beantwortet werden konnten.

  • Reicht es aus, wenn der Chef die Installation mündlich ankündigt oder muss das schriftlich erfolgen?

  • Es gibt keinen Betriebsrat. Gibt es trotzdem ein Einspruchsrecht? Die Mitarbeiter befürchten eine dauerhafte Verhaltens-/Leistungskontrolle.

  • Sofern keine Diebe o.ä. durch die Installation aufgeflogen sind, so muss die IP-Kamera nach maximal 4 Wochen ausser Betrieb genommen (und die Aufnahmen nach 60 Tagen gelöscht) werden ?

  • Die Aufnahme von Ton (Mitarbeiter-/Kundengespräche) ist ja untersagt… muss der Chef belegen, daß die Funktion ausgeschaltet ist?

  • Darf durch ein auf Video aufgezeichnetes Fehlverhalten (zB Material verschwendet) abgemahnt werden, auch wenn die Videoaufnahme eigentlich für einen anderen Zweck erfolgt ist?

So … viele Fragen.

Besten Dank im voraus für eure Tips und Antworten.

Sorry aber das geht schon in den Bereich der Rechtsberatung und dieses darf ich nicht.

MfG

Olaf Schmidt

Hallo 1895Fan,

ich biete hier mein Wissen auf der technischen Seite an. Dein Chef könnte sich an mich wenden, wenn er wissen will wie mans richtig macht.
:wink:

Aber zu deinen Fragen.
Im Moment wird an neuen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gearbeitet. Darunter fällt auch die Videoüberwachung, wegen Persönlichkeitsrecht am Bild.

Dies ist Landesrecht, soweit ich das weiß.

Versuch mal diese Fragen bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in deinem Bundesland los zu werden.

Das scheint mir der richtige Weg zu sein.

Gruß Harald

Interesantes Tema!!
leider bin ich da auch nicht der Spezialist für.

Hallo,
da ich lange nicht mehr im Bereich Personalrecht bin, möchte ich an dieser Stelle bitten, weitere Personen hier bei wer-weiß-was zu kontaktieren, bin schon lange nicht mehr auf dem aktuellen Stand was Rechtssprechung betrifft. Aus der Vergangenheit weiß ich allerdings, daß das mit den Kameras eine recht heikle Sache ist hinsichtlich beurteilung.
Viele Grüße!

Hallo zurück

Meine Antwort dazu - dies ist eine juristische Angelegenheit und da ich Ausländer *g* bin, sind mir die deutschen Gesetze nicht vertraut. Bei uns ist dies mit bestimmten Auflagen gestattet.

Gruss zurück

Hubert Haefeli

Hi,

Sorry das ich mich nicht früher gemeldet habe, aber ich war und bin es eigentlich immer noch ein wenig Krank.

Also zu deine Frage wegen Cam’s und überwachung. Du hast Recht, es ist einer Komplexe Theme und mann findet nicht eindeutige Rat ins internet.

Jede fall, Jede Berufszweig/Branche hat unterschiedliche auffasung und hand habung zu diese Theme.

So ohne jegliche Rechts Auskunft, versuche ich deine Fragen zu beantworten entwieder durch meiner erfahrung oder durch was mir bekannt ist in meiner Regelwerke für meiner Bereich öffentliches Dienst, Bereich Gast Streitkräfte!

Frage 1.

  • Reicht es aus, wenn der Chef die Installation mündlich :ankündigt oder muss das schriftlich erfolgen?

Wenn einer Betriebsrat/Personalrat vorhanden ist, auch wenn nür in die Hauptsitz des firmas, dann reicht das nicht. Für die zweck das dein Chef begrundet hat, also Anto-diebstahl, dann sollte entsprechenden hinweiße beim eingang kenntlich gemacht.

  • Es gibt keinen Betriebsrat. Gibt es trotzdem ein
    Einspruchsrecht? Die Mitarbeiter befürchten eine dauerhafte :Verhaltens-/Leistungskontrolle.

Es gibt keine Klare Einspruchsrecht von was ich weiss, aber es gibt der Landes Datenschutzbeauftragter! Diese Stelle sollte angeschrieben worden um die bitte nach zu prufen ob alles seine Richtigkeit hat!

  • Sofern keine Diebe o.ä. durch die Installation aufgeflogen sind, so muss die IP-Kamera nach maximal 4 Wochen ausser Betrieb genommen (und die Aufnahmen nach 60 Tagen gelöscht):werden?

Einer Dauerkontrolle ist Nicht erlaubt. Wieder ist der Datenschutzbeauftragter Ansprechpartner.

  • Die Aufnahme von Ton (Mitarbeiter-/Kundengespräche) ist ja untersagt… muss der Chef belegen, daß die Funktion ausgeschaltet ist?

Als mitarbeiter, und ohne Betriebsrat, müss du seine Wort glauben. Aber, Kontrolle ist besser durch den Datenschutz.

  • Darf durch ein auf Video aufgezeichnetes Fehlverhalten (zB Material verschwendet) abgemahnt werden, auch wenn die Videoaufnahme eigentlich für einen anderen Zweck erfolgt ist?

Die Kameras, in diesem fall, sollten Diebstahl verhindern, also wäre hier einer beobachtete diebstahl, egal durch wem, überwiegend zuläßig. Es gibt Richter die so entscheiden und andere. Wenn mann selber ertappt worden ist auf band, dann wird es schwer einer freispruch zu erlangen durch einer zivilprozess. Aber, so aussichtslos wäre das ganze nicht durch einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht wenn mann einer lnage laufbahn ohne schuldhaftesverhalten vorweisen könnte.

Ja ich weiss, das alles oben hilft eigentlich nicht viel. Alle beste Rat holt mann bei Datenschutzbeauftragter oder/und auch von zuständige Gewerkschaftssekretär! (WENN MANN IN DIE GEWERKSCHAFT IST).

Leider kann ich Ihnen bei dieser Ssche nicht weiterhelfen. Soweit ich weiss ist sone Videoüberwachung nicht so wirklich rechtens.

MfG

ivy0407