Jeder kennt sie, die relativ großen Geräte von Postzustellern und Schaffnern der Bahn, auf denen man zum Beispiel für die Annahme eines Pakets unterschreiben muss.
An den Geräten der Deutschen Bahn ist der vordere Teil besonders auffällig, denn ein Laie könnte fast vermuten, dass sich dort eine kleine Kamera versteckt, mit der jeder Passagier bei einer Kontrolle, oder eben jeder Empfänger eines Pakets fotografiert oder gefilmt wird.
Jetzt stellt sich mir doch die Frage, wie wahrscheinlich so eine Annahme denn wäre. Selbstverständlich wäre das ein Verstoß gegen alle möglichen Vorschriften und Gesetze sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird (was nicht der Fall ist^^).
Aber prinzipiell könnte es doch sein, dass die Post dadurch beispielsweise Kriminelle überführen oder zumindest aufspüren kann.
Was haltet ihr davon?
Kleine verdächtig aussehende Öffnungen an technischen Geräten, welche beim unterschreiben oder sonstigen Bedienen immer direkt auf den Kunden gehalten werden.
Es könnten nur Leseköpfe für Barcodes sein, oder aber auch Kameras.
Lg Tom
Hallo
Aber prinzipiell könnte es doch sein, dass die Post dadurch
beispielsweise Kriminelle überführen oder zumindest aufspüren
kann.
Kann sie, ist aber nicht ihre Aufgabe.
Was haltet ihr davon?
Nichts, erstens aus o.g. Grund, zweitens, weil das Beweismittel nicht gerichtsverwertbar wäre, da illegal zustande gekommen.
Gruß
smalbop
Hallo,
die BORG sind noch nicht da…
Diese Mobilen Terminals dienen sowohl bei den Paketdiensten als auch bei der Bahn nur zur Sendungserfassung bzw.zum Einscannen des Tickets.
Sofern sich also jemand nicht einen Strichkode auf die Stirn tätowiert hat,passiert überhaupt nichts…denn das einzige,was diese Geräte machen ist BARCODES zu scannen bzw. bei der Bahn auch Chipkarten.
Für Video-Aufzeichnungen sind die auch kaum geeignet,da unter der Oberfläche noch UR-Alt Prozessoren werkeln…die haben manchmal schon mit der Normal-Funktion Probleme…
zweitens, weil das
Beweismittel nicht gerichtsverwertbar wäre, da illegal
zustande gekommen.
Wo steht das?
Eine rechtswidrig erstellte Videoaufnahme eines Paketboten an der Haustür berührt wohl kaum den Kernbereich privater Lebensgestaltung, ich sehe hier keinen Grund für ein Beweisthemaverbot - und nur dieses würde ein Beweisverwertungsverbot begründen.
Wenn festgestellt wird, daß die Aufzeichnung echt und nicht manipuliert wurde (also kein falscher Beweis ist), überwiegt die Suche nach der objektiven Wahrheit.