Videoüberwachung im Büro

ist es gestattet,in einen Callcenter Videokameras zu installieren,um die Kollegen zu überwachen,ob sie ihrer Arbeit nachkommen?Die Kameras sind offen zu sehen,die Kollegen wurden aber nicht gefragt,ob sie damit einverstanden sind.

ist es gestattet,in einen Callcenter Videokameras zu
installieren,um die Kollegen zu überwachen,ob sie ihrer Arbeit
nachkommen?Die Kameras sind offen zu sehen,die Kollegen wurden
aber nicht gefragt,ob sie damit einverstanden sind.

Hallo,
eines vorweg, ich kann die Frage rechtlich nicht ausreichend bewerten. Hierzu wäre ein Anwalt zu befragen. Der bin ich nicht.
Ich kann aus der Praxis antworten, da ich selber hiermit im Rahmen von Anlagenüberwachungen (z.BSp. Roboteranlagen) zu tun habe…
So wie die Frage gestellt wurde, lautet die Antwort klar „NEIN“. Die MA dürfen nicht überwacht werden. Auch nicht, wenn Sie es wissen.
Nun kann die Fragestellung auch anders lauten.
Gibt es sachliche Gründe, welche es erforderlich machen einen Bereich zu überwachen, z.B.

  • Eine Anlage soll überwacht werden, um Störungsgründe herauszufinden, um die Produktion sicher zu stellen.
  • Ein Bereich soll aus Sicherheitsgründen überwacht werden (z.B. Bank, Tankstelle)
  • Aus Personenschutzgründen (z.Bsp. Stahlenschutz..)
  • usw…

Wie Mann/Frau sieht lassen sich viele betrieblich nachvollziebare und berechtigte (!!) Gründe finden, die eine Erfassung eines Arbeitsplatz-Bereiches mittels Kamera erforderlich machen.
Zum Selbstzweck der MA-Überwachung ist dies nicht zulässig!
Und selbst wenn es GRünde gibt, ist die Überachung in Maßen umzusetzen.
Ein Beispiel: Der Empfangsbereich einer Firma soll überwacht werden, um unberechtigte Zutritte vom Eingang zu erfassen. In diesem Fall ist der Erfassungsbereich der Kamera tunlichst so auszurichten, dass der Arbeitsplatz des MA am Empfang nicht „so nebenbei“ überwacht wird.
Also selbst wenn es gute Gründe für eine Kameraüberwachung gibt, ist es rechtlich sehr problematisch „aus Versehen“ die MA mit zu überwachen, selbst wenn einige Kollegen dem zustimmen würden.

Das Bundesarbeitsgericht hatte schon 2004 entschieden, dass eine dauerhafte Überwachung am Arbeitsplatz nur dann erlaubt ist, wenn ein begründeter Verdacht auf strafbare Handlungen gegen einen oder mehrere Mitarbeiter vorliegt.
Arbeitgeber dürfen im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis ihre Mitarbeiter durchaus kontrollieren, und zwar die Dinge, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben und den Mitarbeiter zu einer Leistung verpflichten. Dies betrifft etwa die Einhaltung der Arbeitszeiten oder die Erbringung bestimmter Arbeitsergebnisse.
Plant der Arbeitgeber regelmäßige Überwachungsmaßnahmen, muss er diese vorher ankündigen und darf sie auch nur stichprobenartig durchführen. (Beispiel: stichprobenartige Taschenkontrollen am Ausgang) Eine dauerhafte Kontrolle beziehungsweise generelle Überwachung von Mitarbeitern ist nicht erlaubt.

Ist der überwachte Bereich für Publikumsverkehr frei gegeben? Dann geht es vieleicht nicht um die MA-Überwachung…

Nun praktisch wäre ein Gespräch mit dem Betriebsrat (so vorhanden) zu empfehlen.
Auch sollte eine direkte Frage an die Vorgesetzten zum Sinn und Zweck der Kameras weiter helfen. Evtl. gibt es ja einen guten, nachvollziebaren Grund, den genannten Bereich zu erfassen?
Evtl. werden die MA von den Optiken nicht erfasst und es geht um eine Überwachung des „Luftraumes“. ODer die Kameras werden erst nach Dienstschluss aktiv und in die Alarmanlage eingebunden, um die Räume zu sichern. Oder es handelt sich um Attrappen, um „böse Buben und Damen“ fern zu halten, usw.

In jedem Fall sollten Sie das Gespräch mit Ihren Vorgesetzen suchen, die sich in den seltensten Fällen wissenlich strafbar machen.

Ich wünsche viel Glück, bei der Klärung.

Grüße,
lucky_fx

da kann ich leider nicht weiterhelfen
Fällt wohl eher in den Bereich Datenschutz.
MfG

ist es gestattet,in einen Callcenter Videokameras zu
installieren,um die Kollegen zu überwachen,ob sie ihrer Arbeit
nachkommen?Die Kameras sind offen zu sehen,die Kollegen wurden
aber nicht gefragt,ob sie damit einverstanden sind.

Hallo,

grundsätzlich sind Überwachungsmechanismen erlaubt, solange sie „die Menschenwürde nicht berühren“. Dabei ist darauf zu achten, wie die Kameras eingestellt sind. Diese dürfen nicht zu 100% auf einen Arebitsplatz gerichtet sein, sondern müssen eine gesamte Arbeitsfläche und somit auch mehrere Arbeitnehmer überwachen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann den Betriebsrat melden oder vor dem Arebitsgericht klagen (siehe Lidl Affäre). Wobei man sich mit der Klage wirklich über die Konsequenzen bewusst sein sollte.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Viele Grüße
Stev