Videoüberwachung in EDV-Geschäft

Hallo,

angenommen, ein EDV-Geschäft hat eine Videokamera so plaziert,
dass damit Kunden beim Einkauf gefilmt werden (können).

Auch angenommen, es gibt in diesem Geschäft keinerlei sichtbare Hinweise, dass das Geschäft Kameraüberwacht wird.

Frage 1: Wäre dies rechtens?
Frage 2: Falls Nein, welche Stelle wäre im Falle eines Einwandes eines Kunden damit zu beauftragen/anzusprechen.

Christian

hallo.

Auch angenommen, es gibt in diesem Geschäft keinerlei
sichtbare Hinweise, dass das Geschäft Kameraüberwacht wird.

Frage 1: Wäre dies rechtens?

nein.

Frage 2: Falls Nein, welche Stelle wäre im Falle eines
Einwandes eines Kunden damit zu beauftragen/anzusprechen.

die datenschutzbehörde.

siehe http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/vid…

gruß

michael

Hi,

Passt.

Vielen Dank

Gruß

Christian