Hallo,
angenommen, ein EDV-Geschäft hat eine Videokamera so plaziert,
dass damit Kunden beim Einkauf gefilmt werden (können).
Auch angenommen, es gibt in diesem Geschäft keinerlei sichtbare Hinweise, dass das Geschäft Kameraüberwacht wird.
Frage 1: Wäre dies rechtens?
Frage 2: Falls Nein, welche Stelle wäre im Falle eines Einwandes eines Kunden damit zu beauftragen/anzusprechen.
Christian