Videoüberwachung von Aufzügen

Sind Verwalter von großen Wohnanlagen (Bewohner: Mieter und Wohnungseigentümer) berechtigt, ohne besondere Ankündigung Überwachungskameras in der Aufzugkabine anzubringen, und zwar im hinteren, durch eine Zwischentür verschlossenen Kabinenteil, der normalerweise nur dem Hausmeister zugänglich ist, der aber von Unbekannten unrechtmäßig mit einem Nachschlüssel geöffnet und dann verschmutzt wird. „Normale“ Aufzugbenutzung werden also von der Überwachungskamera nicht erfasst.

in diesem Fall ja, weil es hier um die Aufklärung einer Straftat geht. Solange keine Überwachung der Aufzugbenutzer gegeben ist, dürfte diese Kamera rechtmäßig sein. Bei Zweifel, spreche mit dem Datenschutzbeauftragten bei der Stadt, Landkreis oder dem Bezirk.

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