Videoüberwachung zum Schutz des Eigentums

Wertediskussion
Hallo Steve,

bedingt durch den folgenen Artikelbaum wollte ich eine ähnliche Frage stellen, ob man beispielsweise sein eigenes Grundstück filmen darf.
/t/hundehaufen-abwehr/5751838

Ich finde es immer wieder sehr interessant, wie Leute wie Du,
das Recht immer dann für sich reklamieren, wenn es ihnen
selbst nutzt. Wenn Dich einer beklaut, fühlst Du Dich in
Deinem Recht verletzt. Deine Konsequenz ist daraus, selbst das
Recht zu brechen, was in diesem Fall natürlich absolut legitim
zu sein scheint.

Wenn ich einen zu Überwachungszwecken überwache um einen Übeltäter zu ertappen und einen Beweis zu haben, verletzt das die Persönlichkeit des Übeltäters. Ich mache ja dabei ungefragt eine Bild, Fil oder Tonaufnahme. (Natürlich ungefragt, denn sonst funktioniert es nicht).

Anders ausgedrückt, du lässt deinen Hund in meinen Garten machen, du zerkratzt mein Auto oder beklaust meine Kasse. Dann bist du ein kleiner Übeltäter, wenn überhaupt.
Ich filme dich dabei, dann bin ein ein großer Übeltäter.

Kannst du dir vorstellen, dass diese Abwegung nicht jeder nachvollziehen kann.

Gruß
Carlos