Darf man in einem Auto versteckte Videokamera einbauen (die soll von innen nach aussen aufnehmen), wenn es Gründe gibt zu befürchten, daß das Auto von jemandem beschädigt wird?
Darf man eine Kamera im Fenster platzieren so, daß sie den Parkplatz überwacht, wo das auto abgestellt ist?
Darf man in einem Auto versteckte Videokamera einbauen (die
soll von innen nach aussen aufnehmen), wenn es Gründe gibt zu
befürchten, daß das Auto von jemandem beschädigt wird?
Darf man eine Kamera im Fenster platzieren so, daß sie den
Parkplatz überwacht, wo das auto abgestellt ist?
Es ist uninteressant, von wo gefilmt wird. Interessant ist, welcher Bereich überwacht wird, insbesondere ob dieser öffentlich zugänglich ist.
Einfach Aufgrund eines nicht weitere begründeten Verdachts darf man keine öffentlich zugängliche Plätze überwachen.
Hallo,
in so einem Fall, also wenn mein Auto ständig beschädigt wird, würde ich auf jeden Fall eine Überwachungskamera einbauen. Da wäre es mir egal, daß man öffentliche Plätze eigentlich nicht filmen darf. Wenn ich dadurch den Übeltäter überführen könnte, würde ich trotzdem den Film bei der Polizei vorlegen und in Kauf nehmen, daß ich vielleicht auch eine kleine Sünde begangen hätte. Außerdem könnte ich vor der Abgabe des Films bei der Polizei den Film ja auch noch beschneiden, so daß nur noch die eigentliche Tat mitsamt dem Täter zu sehen wäre.
Auf diese Weise habe ich auch schon mal einen ehemaligen Mitarbeiter überführt, der mit einem heimlich angefertigten Nachschlüssel fast jede Nacht in mein Geschäft gekommen ist und sich nur einen kleinen Betrag aus der Kasse genommen hat, so daß es monatelang nicht bemerkt wurde. Keiner hat sich darüber beklagt, daß ich den eigentlich öffentlichen Eingangsbereich gefilmt habe.
Viel Erfolg
Ebi
Wilder Westen 2.0
Hallo,
in so einem Fall, also wenn mein Auto ständig beschädigt wird,
würde ich auf jeden Fall eine Überwachungskamera einbauen. Da
wäre es mir egal, daß man öffentliche Plätze eigentlich nicht
filmen darf.
abgesehen davon, dass hier jemand nach der Rechtslage fragt und in der Antwort auch noch animiert wird, diese zu missachten, finde ich Deine Aussage interessant. Du meinst also, dass der „Zweck die Mittel heiligt“ und man das Recht ggf. auch durchaus mal selbst in die Hand nehmen sollte.
Ich wünsche Dir, dass Dein Nachbar, der sich vielleicht völlig zu unrecht durch zu lautes Duschen von Dir gestört fühlt, das nicht genauso sieht und Dir deshalb kurzerhand einfach ein paar auf die Fresse haut.
Auf diese Weise habe ich auch schon mal einen ehemaligen
Mitarbeiter überführt, der mit einem heimlich angefertigten
Nachschlüssel fast jede Nacht in mein Geschäft gekommen ist
und sich nur einen kleinen Betrag aus der Kasse genommen hat,
Schon Mal was von der Institution „Polizei“ gehört?
so daß es monatelang nicht bemerkt wurde. Keiner hat sich
darüber beklagt, daß ich den eigentlich öffentlichen
Eingangsbereich gefilmt habe.
Wie vielen war die Überwachung denn bekannt? Oder hast Du, entgegen den Gesetzen nicht auf die Überwachung hingewiesen?
Ich finde es immer wieder sehr interessant, wie Leute wie Du, das Recht immer dann für sich reklamieren, wenn es ihnen selbst nutzt. Wenn Dich einer beklaut, fühlst Du Dich in Deinem Recht verletzt. Deine Konsequenz ist daraus, selbst das Recht zu brechen, was in diesem Fall natürlich absolut legitim zu sein scheint.
Ehrlich gesagt kann ich über so was nur den Kopf schütteln…
S.J.
Wertediskussion
Hallo Steve,
bedingt durch den folgenen Artikelbaum wollte ich eine ähnliche Frage stellen, ob man beispielsweise sein eigenes Grundstück filmen darf.
/t/hundehaufen-abwehr/5751838
Ich finde es immer wieder sehr interessant, wie Leute wie Du,
das Recht immer dann für sich reklamieren, wenn es ihnen
selbst nutzt. Wenn Dich einer beklaut, fühlst Du Dich in
Deinem Recht verletzt. Deine Konsequenz ist daraus, selbst das
Recht zu brechen, was in diesem Fall natürlich absolut legitim
zu sein scheint.
Wenn ich einen zu Überwachungszwecken überwache um einen Übeltäter zu ertappen und einen Beweis zu haben, verletzt das die Persönlichkeit des Übeltäters. Ich mache ja dabei ungefragt eine Bild, Fil oder Tonaufnahme. (Natürlich ungefragt, denn sonst funktioniert es nicht).
Anders ausgedrückt, du lässt deinen Hund in meinen Garten machen, du zerkratzt mein Auto oder beklaust meine Kasse. Dann bist du ein kleiner Übeltäter, wenn überhaupt.
Ich filme dich dabei, dann bin ein ein großer Übeltäter.
Kannst du dir vorstellen, dass diese Abwegung nicht jeder nachvollziehen kann.
Gruß
Carlos
Dazu ein kleiner „Erfahrungsbericht“
von mir:
Ich hab meine Freundin dabei fotografiert wie sie aus dem Zug gestiegenist und nach mir Ausschau gehalten hat. Sah in der
Vergangenheit einfach immer so süß aus, wollte ich auf
Film/Festplatte haben.
Meine Kamera ist nicht gerade die Kleinste und das große Objektiv
hat auch nicht gerade zur Unauffälligkeit beigetragen.
Zudem stand ich paparazzimäßig hinter einem Häusschen am
Gleis versteckt, damit sie mich eben nicht sieht.
Mich hat dann ehrlich ein Typ angefahren und gemeint was mir denn
einfalle ihn zu Fotografieren. Persönlichkeitsrechts blabla.
Ich bin mir jetzt mal zu 100% sicher der hatte irgendwas ausgefressen
(wohl eher auf privater Ebene …), aber er hat dann irgendwann doch
eingesehen dass ich nur meine Freundin fotografiert habe und es dann
gelassen. Ich dürfte die Bilder aber blos nicht ins Internet stellen.
Aha …
Noch eine Sache zu dem Auto:
ich darf mein Auto fotografieren wann ich will und wo ich will (ok, auf dem Daimler-Betriebsgelände nicht, hat aber andere Gründe…) .
Daher eine Frage dazu:
Wenn ich nun aus sagen wir künstlerischen Gründen mein Auto rund um
die Uhr fotografiere ( wegen dem wandernden Schatten oder weiß Gott)
dann kann mir daraus niemand einen Strick drehen.
Soll heißen: Irgendein Grund fällt einem immer ein wieso eine Kamera
auf mein Grundstück, Auto gerichtet ist, und wenn dabei dann
der Übeltäter eben „zufällig“ erwischt wird, ist es dann auch
strafbar diese Aufnahme zu machen bzw wäre diese vor Gericht
verwertbar?
Gruss
Hallo,
Anders ausgedrückt, du lässt deinen Hund in meinen Garten
machen, du zerkratzt mein Auto oder beklaust meine Kasse. Dann
bist du ein kleiner Übeltäter, wenn überhaupt.
Ich filme dich dabei, dann bin ein ein großer Übeltäter.
es geht hier nicht darum, wer kleiner oder wer großer Übertäter ist, sondern darum, dass auch für die Verbrechensbekämpfung keine illegalen Mittel verwendet werden dürfen.
Aus diesen Gründen wird in Deutschland auch keine Folter angewendet, werden keine mutmaßlichen Terroristen vorsorglich umgebracht und nicht alle Bürger rund um die Uhr beschattet und abgehört, auch wenn diese Maßnahmen im Einzelfall durchaus Verbrechen verhindern oder aufklären würden. Aber es macht einfach keinen Sinn die Freiheit dadurch verteidigen zu wollen, in dem man sie einschränkt.
Kannst du dir vorstellen, dass diese Abwegung nicht jeder
nachvollziehen kann.
Es wird immer Leute geben, die etwas nicht verstehen oder nachvollziehen können oder wollen…
Insbesondere wenn es ausschließlich um die eigenen Interessen geht, fällt es einigen Leuten schwer die Interessen anderer zu berücksichtigen.
Gruß
S.J.
Hallo,
Daher eine Frage dazu:
Wenn ich nun aus sagen wir künstlerischen Gründen mein Auto
rund um
die Uhr fotografiere ( wegen dem wandernden Schatten oder weiß
Gott)
dann kann mir daraus niemand einen Strick drehen.
Soll heißen: Irgendein Grund fällt einem immer ein wieso eine
Kamera
auf mein Grundstück, Auto gerichtet ist, und wenn dabei dann
der Übeltäter eben „zufällig“ erwischt wird, ist es dann auch
strafbar diese Aufnahme zu machen bzw wäre diese vor Gericht
verwertbar?
die Ursprungsfrage bezog sich auf „Videokamera einbauen (die soll von innen nach aussen aufnehmen)“. Hierbei wird öffentlicher Raum tangiert. Solange nur der Innenraum oder das Auto selbst überwacht wird, ist das wohl unproblematisch. Wenn aber Flächen überwacht werden, die öffentlich zugänglich sind und es besteht die Möglichkeit, dass Dritte aufgezeichnet werden, ist das idR. nicht zulässig. Zudem muss eine Kameraüberwachung immer deutlich bekannt gemacht werden.
Gruß
S.J.
Zudem muss eine
Kameraüberwachung immer deutlich bekannt gemacht werden.Gruß
S.J.
aber nicht am privateigentum. wenn ich mein grundstück mit kameras ausstatte muss ich den bösen einbrecher ja nicht noch nett darauf hinweisen, dass er evtl gefilmt wird
Zudem muss eine
Kameraüberwachung immer deutlich bekannt gemacht werden.aber nicht am privateigentum. wenn ich mein grundstück mit
kameras ausstatte muss ich den bösen einbrecher ja nicht noch
nett darauf hinweisen, dass er evtl gefilmt wird
Das hat weniger was damit zu tun, wessen Eigentum überwacht wird, sondern vielmehr damit, ob es öffentlich zugänglich ist.
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__6b.html
Du solltest zur Kenntnis nehmen, dass die Rechtslage nicht immer dem subjektiven Baugefühl entspricht.
Gruß
S.J.
und was heisst „Öffentlich Zugänglich“? Ein Grundstück das mit einem normalen Garten eingezäunt ist, ist ja auch öffentlich zugänglich
dennoch habe ich über mein Grundstück das Hausrecht
Das Gesetz sagt
zur Wahrnehmung des Hausrechts
und um dieses Recht wahrzunehmen und unbefugtes Betreten zu verhindern, stelle ich Kameras auf, die natürlich auch nur mein Grundstück erfassen, denn sonst wäre es ja nicht mehr zur Wahrnehmung des Hausrechts. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass ich darauf hinweisen muss? und wenn ja wo und wieso?
Dennoch muss ich dann ja nicht darauf hinweisen
und was heisst „Öffentlich Zugänglich“? Ein Grundstück das mit
einem normalen Garten eingezäunt ist, ist ja auch öffentlich
zugänglich
Nein. Ist es idR. nicht.