In wie weit bin ich berechtigt in einer allgemeinbildenden Schule Videomitschnitte im Unterricht zu verwenden. Tagesaktuelle Ausschnitte gehen ok, das weiss ich. Aber z.B. Spielfime wie " Im Westen nichts Neues" oder zurückliegende Natursendungen - Kennt Ihr vielleicht irgendwelche Urteile dazu?
Wie sieht es mit copyright beim Kopieren von einzelnen Seiten aus Büchern aus? Hat man da nicht schon eine Pauschale beim Kaufen des Kopierers bezahlt?
Aber z.B.
Spielfime wie " Im Westen nichts Neues" oder zurückliegende
Natursendungen
Illegal, die Ausnahmeregeln im Urheberrechtsgesetz beziehen sich nur auf Drucksachen, nicht auf Filme.
Kennt Ihr vielleicht irgendwelche Urteile dazu?
Ich glaube das trotzdem noch keine Filmgesellschaft soweit gegangen ist, wenn doch, her mit den Urteilen!
Wie sieht es mit copyright beim Kopieren von einzelnen Seiten
aus Büchern aus?
Laut Urheberrechtsgesetz „im Klassensatz erlaubt, es ist jedoch dem Urheber eine Vergütung zu zahlen“, macht aber glaube ich auch niemand…
Hat man da nicht schon eine Pauschale beim
Kaufen des Kopierers bezahlt?
Nein, man dachte ursprünglich, dass Kopierer nie in dem Maße verwendet würde und dachte auch, dass damit mehr oder weniger nur selbstgefertigte Briefe und so kopiert würden.
Der Urheber hat aber von der Abgabe nichts, also musst du ihn extra entlohnen, zumindest theoretisch.
Der Urheber hat aber von der Abgabe nichts, also musst du ihn
extra entlohnen, zumindest theoretisch.
Das verstehe ich nicht: die Abgabe an die Verwertungsgesellschaft soll doch dem Urheber die Teilnahme an der wirtschaftlichen Verwertung sichern - was hätte sie sonst für einen Sinn?
Verwertungsgesellschaft
Ich drehe einen Film, der wird auf dem Offenen Kanal gesendet,
du zeigst ihn in der Schule. Habe ich von der Verwertungsgesellschaft irgendwelches Geld bekommen?
Ich gebe ein Buch heraus, du kopierst es, habe ich von der Verwertungsgesellschaft irgendwelches Geld bekommen?
Wenn Diu es in einem Verlag machst: ja. Da zahlt die VG Wort Dir beim Verlegen etwas aus.
Das Geld kommt z.B. aus einer Abgabe auf Kopiergeräte. Auch Leerkassetten (Musik,Video) sind mit einer entsprechenden Abgabe belegt, welche die GEMA pauschal unter den Künstlern verteilt.
Für CD-Rs, Scanner gilt dies nicht. Bei CD-Brenner seit einigern Monaten. HP versuchte sich zu wehren unter Hionweis darauf, dass Brenner ja v.a. Daten brennen, ist meines Wissens auf dem Rechtsweg stecken geblieben.
Gerade vor diesem Hintergrund ist das Gejauleder Musikindustrie nicht verständlich, da eine Geräteabgabe schon existiert und sie gleichzeitig noch DRM einführen wollen.
Tschuess Marco.
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