Viel Fragen betreffs Wohnungskauf

Hallo.

Wir sind gerade in Begriff uns eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Nun ergeben sich viele Fragen, auf die wir größtenteils schon Antworten hier gefunden haben.
Aber eine Frage bleibt noch:
Die Besitzerin hat einem Immobilienmakler den Verkauf der Whg in Auftrag gegeben. Nun sind angeblich (Aussage vom Makler) inklusive uns 2 Interessenten auf diese Wohnung.
Wie schaut das nun aus… kann die Besitzerin dem Makler quasi „vorschreiben“, welchen Kaufinteressenten er zu berücksichtigen hat ? Könnte sie theoretisch sagen, dass sie möchte, dass wir die Wohnung bekommen sollen ? Oder muss sie sich da komplett auf die Willkür des Maklers einlassen ?

Würde mich über Antworten freuen. Danke :smile:

Hallo,

in Auftrag gegeben. Nun sind angeblich (Aussage vom Makler)
inklusive uns 2 Interessenten auf diese Wohnung.

Das muß nicht stimmen.

Wie schaut das nun aus… kann die Besitzerin dem Makler quasi
„vorschreiben“, welchen Kaufinteressenten er zu

Das braucht sie nicht. Die Besitzerin kann verkaufen an wen sie will, da muß sie niemanden fragen oder es niemandem vorschreiben. Der Makler hat nur die Aufgabe, Kaufinteressenten zu finden,

Gruß

Nordlicht

Danke schön… damit ist uns schonmal eine große last von den Schultern genommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke schön… damit ist uns schonmal eine große last von den
Schultern genommen.

Boar… haben eben (nach nicht zustande gekommen Termin) einen Anruf vom makler bekommen. Da behauptet er, dass er die Wohnung an denjenigen verkaufen könnte, der zuerst kommt - also nicht auf die Einwilligung des Verkäufers zu warten bräuchte.
Sinngemäß seine Worte: Wer mir zuerst eine Anzahlung von 3.000 € auf den Tisch legt, der bekommt die Wohnung !

Ich komm nun wirklich durcheinander. Ist nämlich unsere erste Wohnung, die wir kaufen wollen und kennen uns da natürlich nicht aus.

Wer kann mir da mit Tipps und Ratschlägen weiterhelfen ?

Boar… haben eben (nach nicht zustande gekommen Termin) einen
Anruf vom makler bekommen. Da behauptet er, dass er die
Wohnung an denjenigen verkaufen könnte, der zuerst kommt -

Derjenige kommt zuerst, der zuerst mit dem Verkäufer einen Notartermin macht. Da hat der Makler nichts mehr mit zu schaffen.

also nicht auf die Einwilligung des Verkäufers zu warten
bräuchte.

Unsinn !

Sinngemäß seine Worte: Wer mir zuerst eine Anzahlung von 3.000
€ auf den Tisch legt, der bekommt die Wohnung !

Finger weg !!! Das sieht nicht sehr seriös aus.

Wer kann mir da mit Tipps und Ratschlägen weiterhelfen ?

Sucht euch ein anderes Objekt. Das Geschäftsgebaren des Maklers kommt mir komisch vor.

Sinngemäß seine Worte: Wer mir zuerst eine Anzahlung von 3.000
€ auf den Tisch legt, der bekommt die Wohnung !

Finger weg !!! Das sieht nicht sehr seriös aus.

Wer kann mir da mit Tipps und Ratschlägen weiterhelfen ?

Sucht euch ein anderes Objekt. Das Geschäftsgebaren des
Maklers kommt mir komisch vor.

Zum Glück kennen wir die Besitzerin… sie hat nur leider den Fehler gemacht und es diesem Makler übergeben. Sie sieht ihren Fehler mittlerweile auch schon ein.
Haben gerade nochmal mit ihr telefoniert und sie sagte uns, dass sie an uns die Wohnung verkaufen will. Nur ebend blöd, dass das nun irgendwie über den Makler laufen muss, weil sie mit ihm ja den Vertrag abgeschlossen hat.

Die Antwort mit dem Notartermin ist mir einleuchtend.

Hallo,

ihr könnt auch direkt mit der Verkäuferin verhandeln und den Kaufvertrag machen, Notartermin etc. Ihr seid nur verpflichtet, den Makler hinterher zu bezahlen, da er seine Arbeit ja getan hat.

Ohne Unterschrift des Verkäufers beim Notartermin helfen auch die 3000 Euro nicht. Ein Verkäufer ist nicht verpflichtet den Interessenten des Maklers zu akzeptieren.

Gruss Jutta

Vorsicht,

bin zwar auch gegen Makler,

ABER wenn der Kontakt mal durch den Makler zustande gekommen ist, und später ein Kauf von Dir erfolgt, dann kann der Makler immer seine provision einklagen.

Gruss
Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]