Viel Geld

Hallo alle zusammen,
gehen wir mal davon aus das Person X eine größere Summe ( über 10.000)€ auf sein Konto überwiesen wird.
Wie läuft das dann mit Versteuern??
Alles was über 10.000 ist muss man doch versteuern und angeben.
Was aber wenn man es nicht angibt???

Ich danke euch
LG

Servus,

eine Geldüberweisungssteuer gibt es in Deutschland nicht.

Versteuert werden muss u.a. Einkommen, Gewerbeertrag, Umsatz, Schenkungen unter Lebenden, Erwerb von Todes wegen, die Abgabe von Schaumwein, Tabak, Spirituosen etc. etc.

Aber Geld Überweisen ist nichts, was eine Steuer auslösen täte.

Bei der Einreise nach D deklariert werden (unaufgefordert, sonst ist der Knollen schon da!) muss eingeführtes Bargeld bei Beträgen von mehr als 10.000 €. Ist es vielleicht das, was Du meinst?

Schöne Grüße

MM

Hey
ne…
also eine Schwester überweist ihrer kleinen Schwester ca 35.000 €
Quasi als Schenkung…

LG

Hallo,

also eine Schwester überweist ihrer kleinen Schwester ca
35.000 €
Quasi als Schenkung…

Eine Quasischenkung gibt es nicht. Entweder es ist eine Schenkung oder etwas anderes (z.B. ein Darlehen). Wenn es eine Schenkung ist, lese man zur Einführung z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung und es fällt Schenkungssteuer http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungssteuer an.
Der Freibetrag zwischen Geschwistern (Steuerklasse II) ist in der Tat derzeit „nur“ 10300 Euro. Der soll nächstes Jahr zwar angehoben werden, dafür steigen aber auch die Steuersätze, falls die Freibeträge überschritten werden.

Cu Rene

Hallo,

also eine Schwester überweist ihrer kleinen Schwester ca
35.000 €
Quasi als Schenkung…

Ja, wo gibt’s denn sowas? Das ist doch ein unter Geschwistern eher ungewöhnliches Verhalten :wink:)

Aber mal den theoretischen Fall angenommen, dieser Fall träfe doch einmal ein: Bei einer solchen Summe wird Schenkungssteuer fällig - unabhängig davon ob das Geld nun überwiesen oder bar übergeben wird.

Wenn’s nicht angegeben wird ist es Steuerhinterziehung, mit entsprechenden Folgen, falls das Finanzamt dahinterkommt.

Ganz wichtig: Es gibt einen Freibetrag, unter Geschwistern ca. EUR 10.000, der sich 2009 auf ca. EUR 20.000 verdoppelt, also vielleicht besser noch ein paar Tage warten.

Gruß
Werner

Hallo,

ich danke euch-
Es ist so das die kleine Schwester von ihrer großen Schwester bekommt damit sie ihre Schulden davonbezahlen kann.
Muss es also trotzdem angegeben werden???

LG

Hallo,

ganz einfach, nicht schenken, sondern leihen.
Natürlich wasserdicht mit Darlehensvertrag.

Gruß
Lawrence

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ok dankeschön
und wieviel dürfen Mütter ihren Kindern schenken also Steuerfrei
oder die Oma den Enkeln???

LG

Servus,

(1) aktueller Freibetrag in Steuerklasse II ist 10.300 €.

(2) Zur Steuerhinterziehung gehört Vorsatz. Wenn man mal § 31 ErbStG mit den vergleichbaren Regelungen anderer Steuergesetze vergleicht, sieht man, daß zum Vorsatz in diesem Fall (tendenziell, das ist vom Einzelfall abhängig) mehr gehört als „nicht angeben“.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin May

ich habe ich den deinen zweiten PUNKT zu verstehen???
Um gotteswillen denke bitte nicht sowas von mir, es war nur eine Frage

Wie ist es eigentlich wenn man einen Kredit in der Höhe von einer Bank aufnimmt???
Da ist doch nichts mit Steuern oder??
Wie sieht die Schenkungssteuer unter Eltern zu Kinder oder umgekehrt, Oma zu Enkeln aus??

Danke

Servus,

erstmal eine in diesem Fall einfache Rechnung, um der panischen Angst davor ein wenig gegenzusteuern, daß ein steuerpflichtiger Vorgang zur Erhebung von Steuern führen könnte:

Erwerb 35.000 €
minus Freibetrag in Klasse II 10.300 €
steuerpflichtig 24.710 €
darauf ErbSt 12% 2.964 €.

Jeder beliebige „Bargeld-Sofort-ohne-SchuFa“-Heini ist viel teurer.

Und jetzt zur Frage der Freibeträge:

Kinder 205.000 €
Enkelkinder 51.200 €

Und noch ein Hinweis:

Ab 01.01.2009 gibts zwar höhere Freibeträge, aber auch neue Tarife.

Im gegebenen Beispiel:
Erwerb 35.000 €
Freibetrag 20.000 €
zu versteuern 15.000 €
darauf ErbSt 30% 4.500 €

Ein StB, der hier empfiehlt, bis 2009 zu warten, hat sinnvollerweise eine gute Berufshaftplichtversicherung abgeschlossen.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

ok verstanden,
Denke es ist leichter bzw besser wenn Person X einen Kredit von der Bank in Anspruch nimmt das ist nicht so kompliziert.

Schönen Abend noch

LG

Servus,

daß der Kredit - so man ihn denn überhaupt kriegt, freischwebendes Geld ist ja nicht mehr so viel da jetzt grade - bereits im ersten Jahr (mal ein tilgungsfreies Jahr unterstellt) ungefähr 3.000 € „mit allem“ kostet, ist Dir aber schon bewußt?

Das ist ungefähr so viel, wie der Fiskus im Fall der Schenkung haben will.

Wenn man das richtig rechnen wollte, müßte man natürlich die gesamte künftige Zinsbelastung diskontieren und mit diskontierten entgangenen Zinsen beim Schenker vergleichen.

Wieauchimmer: Was da jetzt billiger kommt, sei dahingestellt. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist es die Schenkung.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Doch doch gewußt ist einem das schon. Aber es steht noch nicht 100%
alles fest.
Person X wollte sich nur vorab auch erstmal informieren bevor sie handelt

Trotzdem danke
konntest gut weiterhelfen und frohe Weihanchten

Schönen Abend noch

Lg

Hallo Blaulea23,

sollte wirklich eine Person X, Geld von der Familie zur Tilgung von Zahlungsverpflichtungen bekommen - währe es sinnvoll die Schenkungssteuerfreigrenzen in den einzelnen Verwandschaftsverhältnissen auszunutzen. Wer also Geld von Oma, Schwester und Mutter bekommen kann - lässt sich auch von allen drei Personen Geld schenken. Das ist legal und löst keine Schenkungssteuer aus. Bitte den zeitlichen Zusammenhang von Schenkungs- und Erbschaftssteuer beachten. Das ist allemahle besser als der Bankkredit, und den bekommt man nur bei Bonität - die halte ich bei Schulden von 35.000 € nicht wirklich für vorhanden. Die Familie ist die bessere Bank.
Schöne Feiertage und alles Gute
Grüsse Rainer