Viel zu hohe KFZ Werkstattrechnung nach 2 Jahren

Hallo,
im Dezember 2009 ist der Zylinderkopf an meinem TD Bulli kaputt gegangen.
Da ich dachte eine Werkstatt zu haben, der ich trauen kann ( mit dem Inhaber bin ich per Du), habe ich mit dem Inhaber besprochen was zu machen ist.
Der Bulli ist 21 Jahre alt und somit sollten die Reperaturkosten sich auch im Rahmen halten.
Für die Reperatur einschließlich Materialkosten haben wir 700,00 € Brutto ausgemacht. Da der neue Zylinderkopf noch nicht bestellt war, aber der Bulli schon eine Arbeitsbühne belegte, haben wir beschlossen das in dieser Wartezeit der hintere Radlauf neu eingeschweißt werden sollte. Das ist auch geschehen, inklusive mangelhafter Verspachtelung und Nachlackierung (sogar mit falschen Farbton) .
Als der Bulli wieder lief , war ich natürlich zufrieden und zahlte 1000,00 € und fragte nach einer Rechnung, die ich allersdings nie bekommen habe. Erst Dezember 2011 flattert eine Mahnung ins Haus. Die Rechnung ist einfach 900,00 € Material und 500,00 € zuzüglich Mwst. macht 1666,00 € innerhalb 1 Woche zu bezahlen sonst Mahnbescheid. Die gezahlten 1000,00 € sind vermerkt und es wird nur der Restbetrag gefordert.
Vor 2 Jahren war ich mir ziemlich sicher das die Reperatur mit den 1000,00 € bezahlt ist und er keine Rechnung schreibt , weil er es schwarz abgerechnet hat. In dieser Werkstatt habe ich schon einige Reparaturen ohne offizielle Rechnung machen lassen.
Ich bin ziemlich sauer und enttäuscht, habe absolut keine Lust mehr auf diese Werkstatt und ärgere mich immernoch über die undichten Simmeringe die ich seit der Reperatur habe und dadurch die Ölflecken auf meinem Parkplatz .
Welche Chance besteht das er mit soetwas vor Gericht durchkommen würde ? Denn ich werde es darauf ankommen lassen, außer es ist aussichtslos für mich - dann wird es ja nur noch teurer.

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß Torti

Hallo
wenn du ihm kein Auftrag unterschrieben hast würde ich Ersteinmal ruhig bleiben, wenn ein Mahnbescheid kommt sofort Wiedersprechen und einen Anwalt hinzuziehen das wäre mein Vorschlag.

Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Hi,
ich denke dass man in so einem Fall gute Chancen vor Gericht hat, da es in diesem Fall glaub ich keinen unterschriebenen Reparaturauftrag gab und die Kosten, ohne schriftlichen Kostenvoranschlag, aber Mündlich im vorraus geklärt waren.
MfG Sven