Hallo 
Ich habe gestern eine Zahlungsaufforderung bekommen, in der folgendes steht:
Leider mussten wir feststellen, dass Ihre Bezahlung der oben angeführten Bestellung, noch nicht bei uns eingegangen ist. Aufgrund unserer AGB, welche Sie auf unserer Homepage einsehen können, können wir Ihnen keine entgeltlose Verlängerung des Zahlungsziels gewähren. Daher bitten wir Sie, den offenen Betrag, der sich wie folgt zusammensetzt
iPhone 6, grau, 64 GB 683,25
Entschädigungszahlung, Pauschal 46,00 729,25 + 20% Ust = 875,10€
bis spätestens 12.01.2015, auf unser Bankkonto IBAN AT12 ** 12000 0527 8700 5144, BIC BKAUATWW** einzuzahlen
Sollte der Betrag bis dato auf unserem Bankkonto nicht, nicht fristgerecht oder lediglich teilweise eingezahlt werden, werden wir rechtliche Schritte einleiten, sowie ein Inkassobüro zur Einbringung der offenen Beträge beauftragen.
Ist so eine übertrieben hohe ERSTE Mahngebühr überhaupt zulässig? Mich verwirrt ja die Bezeichnung „Entschädigungszahlung“.
Danke schon mal fürs Lesen und hoffe, mir kann wer weiterhelfen wie ich vorgehen soll.