Hallo
Einmal angenommen mehrere Eigentümer teilen sich ein Haus. Sie beschliessen
gemeinsam Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Der Besitzer des Untergeschosses bekommt aber im Verlaufe der Zeit immer wieder Mauersteine , jede Menge Staub und gar kleine Sachbeschädigungen ab. Wie muss sich der Geschädigte eigentlich verhalten um seinen entstehenden Aufwand wie Reinigungsarbeiten ,Reparaturen etc von den anderen Eigentümer oder der ausübenden Baufirmen ersetzt zu bekommen. Ist da nicht auch die Hausverwaltung zuständig ?
Kann einfach immer wieder eine Putzfrau und andere Handwerker beauftragt werden ?
Oder wird ein Stundensatz angesetzt ? wenn ja welche Höhe kann der dann berechnet werden.
Wenn der Geschädigte ein viel beschäftigter Mensch ist, aber er erst saubermachen muss, geht das ja von seiner Arbeitszeit ab. Welcher Stundensatz zählt da dann ?
Wie muß sich der Geschädigte eigentlich rechtlich einwandfrei verhalten ?
Es gibt ja schon bestimmt auch andere ähnliche Fälle ? wo kann man darüber etwas lesen.
Welches Gesetzeswerk greift da eigentlich ?
Fragen über Fragen über die sich gerne ein oder mehrere Experte gerne äussern kann - alles natürlich rein theoretisch?
Mit praktischen lieben Grüssen
Uwe