Viele Eigentümer - ein Geschädigter

Hallo

Einmal angenommen mehrere Eigentümer teilen sich ein Haus. Sie beschliessen
gemeinsam Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Der Besitzer des Untergeschosses bekommt aber im Verlaufe der Zeit immer wieder Mauersteine , jede Menge Staub und gar kleine Sachbeschädigungen ab. Wie muss sich der Geschädigte eigentlich verhalten um seinen entstehenden Aufwand wie Reinigungsarbeiten ,Reparaturen etc von den anderen Eigentümer oder der ausübenden Baufirmen ersetzt zu bekommen. Ist da nicht auch die Hausverwaltung zuständig ?
Kann einfach immer wieder eine Putzfrau und andere Handwerker beauftragt werden ?
Oder wird ein Stundensatz angesetzt ? wenn ja welche Höhe kann der dann berechnet werden.
Wenn der Geschädigte ein viel beschäftigter Mensch ist, aber er erst saubermachen muss, geht das ja von seiner Arbeitszeit ab. Welcher Stundensatz zählt da dann ?

Wie muß sich der Geschädigte eigentlich rechtlich einwandfrei verhalten ?

Es gibt ja schon bestimmt auch andere ähnliche Fälle ? wo kann man darüber etwas lesen.
Welches Gesetzeswerk greift da eigentlich ?

Fragen über Fragen über die sich gerne ein oder mehrere Experte gerne äussern kann - alles natürlich rein theoretisch?

Mit praktischen lieben Grüssen

Uwe

Verursacherprinzip
Hallo Uwe,

Einmal angenommen mehrere Eigentümer teilen sich ein Haus.
Sie beschliessen gemeinsam Sanierungsarbeiten durchzuführen.
Der Besitzer des Untergeschosses bekommt aber im Verlaufe
der Zeit immer wieder Mauersteine , jede Menge Staub und gar
kleine Sachbeschädigungen ab. Wie muss sich der Geschädigte
eigentlich verhalten um seinen entstehenden Aufwand wie
Reinigungsarbeiten ,Reparaturen etc von den anderen
Eigentümer oder der ausübenden Baufirmen ersetzt zu bekommen.
Ist da nicht auch die Hausverwaltung zuständig ?

Der/die Veruracher müssen dafür gerade stehen, dass unbeteiligte nicht übermässig belastet werden. Arbeiten die Eigentümwer wirklich selber oder macht eine Firma das für alle ?

Kann einfach immer wieder eine Putzfrau und andere Handwerker
beauftragt werden ?

Geringfügige Verschmutzungen musst du ertragen. Bei grösseren Verschmutzungen musst Du den Verursachern mitteilen, dass sie bitte die Verschmutzungen beseitigen sollen. Je nach Grösse und Nutzung des Hauses und den Umfang der Verschmutzung halte ich ein bis zwei mal arbeitstägig für angebracht. Bei stossweisen Schmutzanfall (z.B. 9.00-9.30 und 13.00-13.30) sollte man auf eine zeitnahe Reinigung dringen.

Oder wird ein Stundensatz angesetzt ? wenn ja welche Höhe
kann der dann berechnet werden.

Erst bei Nichterfolg der vg. Mitteilung kann man angekündigt ein Reinigungsunternehmen bestellen. Am besen vorher ankündigen (wenn nicht gesäubert wird, dann…) und mit drei Angeboten marktübliche Preise nachweisen. Oder halt die eigene Tätigkeit für diesen Preis in Rechnung stellen.

Wenn der Geschädigte ein viel beschäftigter Mensch ist, aber
er erst saubermachen muss, geht das ja von seiner Arbeitszeit
ab. Welcher Stundensatz zählt da dann ?

Warum muss er ? Wenn er viel beschäftigt ist, hat er ja dafür eh keine Zeit. Oder sind dies Büros mit Kundenverkehr? Dann könnte auch ein Blick in den Mietvertrag nicht schaden.

Wie muß sich der Geschädigte eigentlich rechtlich einwandfrei
verhalten ?

s.o.

Es gibt ja schon bestimmt auch andere ähnliche Fälle ? wo
kann man darüber etwas lesen.
Welches Gesetzeswerk greift da eigentlich ?

BGB, Begriff: Störerhaftung bei Firmen ggf. VOB
Mietrecht

Ciao maxet.