Viele Fragen an Euch

Willl es kurz machen.
Wir planen ein „Unternehmen“ zu gründen.

Verkaufen wollen wir keine Ware, sondern Ratschläge,Tips oder sagen wir einfach Hilfestellungen. Der Kunde erhält dann eine Postsendung für die er bezahlt.

Meine Fragen: wie lange kann man so ein Gewerbe betreiben ohne es anzumelden. Ich denke da an eine Testphase von 2 Wochen.

Welches Gewerbe muss man da anmelden?

Wir beabsichtigen Berater einzustellen die dann die Kunden am Telefon über das Produkt vorab informieren sollen.

Diese sollen auf Provisionsbasis arbeiten. Kann man das Personal verpflichten die Einnahmen selber zu versteuern. Da wir ja nicht wissen wie es läuft wollen wir natürlich keinen fest einstellen.

Für Tips bin ich immer dankbar.
Vielen Dank im voraus

Willl es kurz machen.
Wir planen ein „Unternehmen“ zu gründen.

viel Spaß!

Verkaufen wollen wir keine Ware, sondern Ratschläge,Tips oder
sagen wir einfach Hilfestellungen. Der Kunde erhält dann eine
Postsendung für die er bezahlt.

Das kenn ich: Auf die Frage: Wie werde ich reich? Bezahlt man 50 euro für den Brief. ind em Brief steht dan: Machen sie´s wie wir!
(Nur so als wink für die Vertrauensvorschüsse, die ihr bei diesem Handeln bei den Kunden habt!)

Meine Fragen: wie lange kann man so ein Gewerbe betreiben ohne
es anzumelden. Ich denke da an eine Testphase von 2 Wochen.

Man kann ein gewerbe anmelden und es wieder abmelden. Beides kein Problem! Aber man hat in der Regel (so wars es wenigstens neulich noch) begründet damit bis zu 6 Wochen Zeit lassen!

Welches Gewerbe muss man da anmelden?

Kommt drauf an, was ihr beratet? Steuer- und Rechtsfragen soltlen im angebot ausgeschlossen sein, sonst habt ihr gleich die Abmahner am Hals. Also z.B. : betriebswirtschaftliche Beratung keine R und St-Ber.

Wir beabsichtigen Berater einzustellen die dann die Kunden am
Telefon über das Produkt vorab informieren sollen.

Diese sollen auf Provisionsbasis arbeiten. Kann man das
Personal verpflichten die Einnahmen selber zu versteuern.

Theoretisch ja, wenn sie mit euch einen HV-Vertrag nach §84 HGB abschließen.

Aber warum macht ihr das nicht zunächst über Aushilfslohnquittungen?
Wenn die Beträge dafür überschrittenw werden sollten (in der Regel findet man für solche Jobs niemenden qualifizierten, wenn ihr das so formuliert wie hier) kann der vertrag ja rückdatiert nachgeholt werden!

Da

wir ja nicht wissen wie es läuft wollen wir natürlich keinen
fest einstellen.

Bei soviel Vertrauen in euer Vorhaben solltet ihr mal vernünftig planen und vorbereiten und nicht einfach mal nen Versuchsbalon starten! Normaler- und bekannterweise sag ich an der Stelle immer: Laßt es lieber, wenn ihr nicht davon überzeugt seid, daß es funktioniert!

Für Tips bin ich immer dankbar.
Vielen Dank im voraus

Bitte, bitte

gruss

Da muß ich „local“ vollkommen Recht geben. So, wie die Angelegenheit hier geschildert wird, ist sie sehr anrüchig.

naja… hatte selbst schon mal eine solche idee. absolut ohne hinterlistige absichten.
ein paar ehrliche menschen gibt’s schon noch.

gruß

michael

PS:
die frage ist, welche hilfestellungen wollen sie anbieten, die nicht schon das kostenlose www abdeckt? :wink:

gruß

michael