Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, dass Fahrerin A ihr Auto in einem Bereich parkt, in dem ein Halteverbotsschild von einem Umzugsunternehmen steht. A verlässt ihr Auto, um auf Toilette zu gehen, da sie schwanger ist und daher häufigen, starken Blasendrang verspürt. Währenddessen kommt das Umzugsunternehmen und parkt in zweiter Reihe. B, der das Umzugsunternehmen beauftragt hat, ruft die Polizei, damit das Auto von A abgeschleppt wird. A kommt am Auto wenige Minuten nach der Polizei wieder an und bietet an das Fahrzeug wegzufahren. Das As Fahrzeug durch den Umzugswagen geblockt ist und die Möbelpacker gerade mit dem Auspacken begonnen haben, weigern diese sich den Umzugswagen kurz vor oder zurückzufahren. A wird dadurch einige Stunden am Wegfahren gehindert. Die Polizei tauscht die Daten von A und B aus und geht.
A erhält nach 2 Monaten ein Schreiben von B, dass er A den Mehraufwand (Trinkgeld, längere Dauer des Umzugs) in Rechnung stellt ohne Rechnungen mitzuschicken. A weist die Forderung ab, da B nicht alles getan hat, um den Schaden zu mindern (Umzugswagen kurz vor oder zurückfahren) und das Trinkgeld Privatsache ist. Zudem wurde A auch geschädigt, da A nicht Wegfahren konnte. Zudem lässt sich die Höhe des Schadens ohne Rechnungen nicht nachweisen. A hört danach von B nichts mehr.
Wann ist für A dieser Sachverhalt verjährt? Wie lange kann für A etwas Nachkommen und A in Zahlungspflicht genommen werden?
Ist es ausschlaggebend, dass A nur aufgrund von Schwangerschaft geparkt hat?
Danke schon mal.
Anita
