Viele Fragen besonders Verjährung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, dass Fahrerin A ihr Auto in einem Bereich parkt, in dem ein Halteverbotsschild von einem Umzugsunternehmen steht. A verlässt ihr Auto, um auf Toilette zu gehen, da sie schwanger ist und daher häufigen, starken Blasendrang verspürt. Währenddessen kommt das Umzugsunternehmen und parkt in zweiter Reihe. B, der das Umzugsunternehmen beauftragt hat, ruft die Polizei, damit das Auto von A abgeschleppt wird. A kommt am Auto wenige Minuten nach der Polizei wieder an und bietet an das Fahrzeug wegzufahren. Das As Fahrzeug durch den Umzugswagen geblockt ist und die Möbelpacker gerade mit dem Auspacken begonnen haben, weigern diese sich den Umzugswagen kurz vor oder zurückzufahren. A wird dadurch einige Stunden am Wegfahren gehindert. Die Polizei tauscht die Daten von A und B aus und geht.
A erhält nach 2 Monaten ein Schreiben von B, dass er A den Mehraufwand (Trinkgeld, längere Dauer des Umzugs) in Rechnung stellt ohne Rechnungen mitzuschicken. A weist die Forderung ab, da B nicht alles getan hat, um den Schaden zu mindern (Umzugswagen kurz vor oder zurückfahren) und das Trinkgeld Privatsache ist. Zudem wurde A auch geschädigt, da A nicht Wegfahren konnte. Zudem lässt sich die Höhe des Schadens ohne Rechnungen nicht nachweisen. A hört danach von B nichts mehr.
Wann ist für A dieser Sachverhalt verjährt? Wie lange kann für A etwas Nachkommen und A in Zahlungspflicht genommen werden?
Ist es ausschlaggebend, dass A nur aufgrund von Schwangerschaft geparkt hat?

Danke schon mal.
Anita

was ist das denn??
das ist ja nötigung jemanden vom wegfahren zu hindern.
die möbelwagen steht verbotswidrig in 2. reihe.
wurde dort anzeige aufgenommen.
der fall schreit nach einem anwalt mit gegenrechnung!!
hauptamnn

A kommt am Auto wenige Minuten
nach der Polizei wieder an und bietet an das Fahrzeug
wegzufahren.

Hi,

dann will ich mal hoffen das die Wehen nicht solange gehen wie das Pipi machen.

Das As Fahrzeug durch den Umzugswagen geblockt
ist und die Möbelpacker gerade mit dem Auspacken begonnen
haben, weigern diese sich den Umzugswagen kurz vor oder
zurückzufahren.

Abschleppen wäre ok gewesen, aber nicht das blockieren. Da wäre ich etwas stinkig geworden.

A weist die Forderung
ab, da B nicht alles getan hat, um den Schaden zu mindern

Selbst wenn nicht hätte B Pech gehabt.

A hört danach von B nichts mehr.

Könnte sein das B die Forderungen über einen Anwalt eintreiben wollte. Und der hat ihm dann darüber aufgeklärt das die Forderungen nicht rechtens sind. Soll auch gute Anwälte geben.

Wann ist für A dieser Sachverhalt verjährt? Wie lange kann für
A etwas Nachkommen und A in Zahlungspflicht genommen werden?

Das parken nach 3 Monate, und welche Zahlungspflicht?

Ist es ausschlaggebend, dass A nur aufgrund von
Schwangerschaft geparkt hat?

Glaube ich nicht so ganz, Pipi machen geht schneller.

Q-Gruß

Fahrerin A musste eine Toilette erst noch suchen, bei den Wehen weiss sie hoffentlich wo der Kreissaal ist :wink:

Danke für die Hilfe!