Viele Fragen betr. eines Kleingewerbe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte demnächst ein Kleingewerbe eröffnen. Dieses führe ich dann neben meinem Vollzeit-Job. Der Chef hat seine Einwilligung gegeben. Was muss ich alles so beachten? Ich möchte euch meine Vorgehensweise auflisten und bitte euch mir ein wenig unter die Arme zu greifen, falls ich etwas falsch plane.

  1. Kleingewerbe bei der Stadt beantragen (Kosten 25 Euro max.)
  • Name würde zum Beispiel:" Wertkarten-Shop" (Geht Fantasienamen ? Muss ein Kürzel hinten ran?)
  • Von der Handelskammer-Gebühr kann ich berfreit werden
  • Handelskammer und Finanzamt schreiben mich selbstständig an
  1. Nach erfolgreicher Beantragung registriere ich mir z.B. bei Strato ein Shop-System inkl. der Domains
  • Im Impressum kommen neben Steuernummer, Telefonnummer noch ‚Standard-Impressums-geschrieb‘ und auch eine Wiederruf-Erklärung?
  • Wo bekomm ich AGB`s als Vordruck her, so das ich sie anpassen kann? Was muss ich dabei beachten?
  1. Shop ist eingerichtet. Läuft alles wunderbar. Ein ‚Gewinn-Überschuss‘-Excel-Sheet wird sorgfältig geführt und quartalsweise ans Finanzamt gesendet.

Wäre jetzt super, wenn ihr mir falsche Punkte rausschreiben und korrigieren könnt.

Vielen vielen Dank im Voraus

MfG

Lennart

Hallo!

  • Handelskammer und Finanzamt schreiben mich selbstständig an

Das stimmt.

Der Rest ist weitestgehend falsch. Wo hast Du z.B. her, dass man die EÜR quartalsweise ans FA schickt?

Also, vielleicht besser noch mal die Links unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl… studieren.

Major

Servus,

  • Name würde zum Beispiel:" Wertkarten-Shop" (Geht
    Fantasienamen ? Muss ein Kürzel hinten ran?)

der Einzelunternehmer, der nicht eingetragener Kaufmann ist und eine Firma hat, muss immer mit seinem eigenen Namen auftreten. Also z.B. „Weltkarten-Shop Alexandra Lennart“. (hab grade deine Mailadresse gesehen: Bist Du mit dem besten Internisten im Rhein-Neckar-Delta verwandt?)

  • Von der Handelskammer-Gebühr kann ich befreit werden

Das ist bei den meisten Kammern so. Die Bedingungen dafür variieren ein wenig.

  • Handelskammer und Finanzamt schreiben mich selbstständig
    an

Ja. Es ist aber auch möglich, die steuerliche Erfassung zu beschleunigen, indem man den Fragebogen dafür selbständig initiativ besorgt und abgibt. Auf diese Weise gibts schneller Steuernummer und USt-ID-Nummer falls gebraucht. Ebenfalls wird sich die Berufsgenossenschaft melden.

  1. Shop ist eingerichtet. Läuft alles wunderbar. Ein
    ‚Gewinn-Überschuss‘-Excel-Sheet wird sorgfältig geführt und
    quartalsweise ans Finanzamt gesendet.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bei Neugründungen zwei Jahre lang monatlich abgegeben werden, unabhängig von der Höhe der abzuführenden USt.

Die Gewinnermittlung wird als Anlage zur ESt-Erklärung jährlich vorgelegt (bis 31.05. des Folgejahrs).

Wie man sinnvollerweise die Aufzeichnungen führt, ist auch ein bissel Geschmackssache. Excel halte ich persönlich für nur bedingt geeignet, weil man da bekanntermaßen bloß zwei Zellen zu kurz ziehen muss, um sich die ganze Addition zu vermasseln. Es gibt die Möglichkeit, sich hier mit einer einfachen FiBu-Software zu helfen (gibts für rund einen Hunderter), oder eine Tabelle zusammenzuschrauben, die mit Kontrollsummen arbeitet. (z.B. Summe aller Vorgänge pro Ausgabenart = Summe aller Abflüsse laut Kontoauszug; Saldo vorheriger Auszug plus Einnahmen auf dem Auszug minus Ausgaben auf dem Auszug gleich Saldo Auszug).

Die Frage „AGB“ ist ein ziemlich weites Feld. Grundsätzlich brauch man keine - dann gilt halt das seit gut hundert Jahren bewährte deutsche Zivilrecht, mit allen Vor- und Nachteilen.

Bei einem Online-Shop mit den entsprechenden Abmahnrisiken würde ich mir AGB von einem entsprechend spezialisierten Anwalt machen lassen (hört man sofort am Telefon, ob einer da Passendes auf der Festplatte hat und bloß noch dem individuellen Fall anpassen muss, oder ob er das eher lästig findet, sowas zusammenzuschrauben und dann eh keine ordentliche Kostennote dazulegen zu können).

Falls grenzüberschreitende Geschäfte auftreten (die gibts online schneller als man glaubt): Unbedingt beachten, dass im internationalen Verkehr „AGB“ in der Rechtsprechung als generell unwirksam angesehen werden, es braucht dann immer eine einzelvertragliche Einigung - ggf. auch „online“.

Schöne Grüße

MM