Viele Fragen zu: Auswandern mit Finanzamtschulden

Mein Schwager ist Selbstständig und hat rund 20000 euro Finanzamt schulden nach dem er Regelmäßig seid 2008 das Geld für Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht eingezahlt hat.Sein Konto wurde schon mal gepfändet so dass von dem Haus-verkauf das Geld,welches in 4 Monaten auf dem Konto wäre,ihnen auch weggenommen wird.Ein Brief dass ein Vollziehungsbeamter demnächst vor der Tür steht lag auch schon im Briefkasten. Er will,samt Frau und Kinder, in die Schweiz auswandern,aber das schon seid gut einem Jahr und das nicht wegen der schulden. Er hat dort auch schon,für die Zukunft,eine feste Arbeitsstelle. Dem Beamten der dann erscheint muss man ja alles ‚Offenbaren‘.Zu den Fragen,wenn dort nun der Beamte vor der Tür steht,muss er wissen dass mein Schwager schon eine Arbeitsstelle im Ausland hat und muss er überhaupt wissen dass sie Auswandern ? Und wenn er das mit Ausland und Arbeitsstelle wissen muss/will,kann mein Schwager dann seine neue Arbeitsstelle verlieren,wenn die das dort mitbekommen ? Dürfen sie überhaupt mit ihren Finanzamt schulden auswandern ? Und noch eine Frage,wenn hier auf dem Zettel steht er soll unverzüglich das Geld für die Schulden einzahlen,gibt es noch eine Chance,nachdem er schon 1 Chance bekommen hat es einzuzahlen aber nicht mehr dazu gekommen ist da er seinen Kunden verloren hatte, eine Vereinbarung zu treffen den Betrag nun noch mal eine Nummer später einzuzahlen ? Und da er ja erst jetzt eine neue Arbeitsstelle hat,das eventuell auch von der Schweiz aus zu bezahlen ? Und was darf das Finanzamt pfänden ? Dürfen sie ihm zwei halb abbezahlte Autos wegnehmen ?
Danke schonmal im Vorraus für Hilfreiche antworten.

(Und nochmal als „Nachtrag“ da dies schon oft falsch verstanden wurde: Mein Schwager möchte nicht mit seiner Familie „Hals über Kopf auswandern“ und „ohne seine Schulden zu bezahlen“. Das auswandern ist schon lange in Planung und seid einem Jahr richtig intensiv in Planung mit Haus verkauf,Job suche etc.Und seine Schulden möchte er gerne bezahlen aber anfangen zu arbeiten kann er erst in einem Monat (d.h er hat noch kein Geld um das zu bezahlen) und dann in der Schweiz deswegen die Frage ob er trotz vorherigen Warnungen nochmal eine Chance bekommen kann von der Schweiz aus zu bezahlen.)
Liebste Grüße

Das ist zu viel und zu komplex. Bitte ggf. Anwalt oder Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo

ui, da kenn ich mich leider überhaupt nicht aus. Bei solchen Fragen würde ich einen Anwalt fragen.

Viel Glück und Gruss

Hallo,

grundsätzlich einmal muss Ihr Schwager wahrheitsgetreue Angaben gegenüber einer Finanzbehörde, den entsprechenden Mitarbeitern und auch natürlich allen Vollstreckungsbeamten machen.

Die Angaben kommen einer eidesstattlichen Erklärung bei und falsche Angaben hierzu können ja nach Schweregrad des Verstoßes mit Gefängnis enden.

Weiterhin würde ich mich genau erkundigen, denn soweit uns bekannt ist, kann der Schuss mit Steuerschulden in die Schweiz auswandern gewaltig nach hinten losgehen.

Die einzige Möglichkeit das ganze ins reine zu bekommen, wäre ein Insolvenzverfahren. Vor allen Dingen, wenn man so hohe Schulden beim Finanzamt hat.

Weiter kann die Behörde sehr wohl zwei Autos pfänden, auch ist eine Schuldeintragung auf das Haus und das Grundstück möglich. Wenn es dann erst einmal so weit gekommen ist, dass das Finanzamt die Hände auf Grundstück, Haus und Autos hat, wird es schwer diese ohne Zustimmung der Behörde zu veräußern. Denn auch hier sind Sie zu den entsprechenden Angaben gegenüber dem Käufer verpflichtet.

Vor allen Dingen ist die Behörde gehalten, die Sicherung so schnell wie möglich durchzuführen und die Veräußerung ebenfalls, somit gehen entsprechende Werte, wie Haus, Grundstück und Autos auch mal schnell zu guten Abschlägen unter Wert in die Versteigerung. So dass die Schuldner Ihr Eigentum verloren haben, aber trotzdem noch hohe Schulden bei den Gläubigern haben.

Ihr Schwager wird nicht umhin kommen sich einen entsprechenden Anwalt zu suchen, der Ihn hier tatkräftig unterstützt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüsse

Wer ist denn so blöd und lässt das Geld vom Hausverkauf auf ein Konto überweisen was gepändet ist und dem Finanzamt bekannt ist? Mal ganz schnell eine andere Kontoverbindung angeben wo das Geld drauf gehen kann.Dann schnell runter vom Konto und gut verstecken.( Familie).Die Kohle brauchen die doch für den Neusrart in der Schweiz.

Sonst schnell auslandskonto eröffnen .Z.B. Visa Österreich. http:/7www.ladekarte.de

Schulden in Deutschland interessieren die Schweizer nicht.Die liefern auch nicht aus. -))
jedenfalls nicht wenn ein deutsches Finanzamt anfragt.

Der Typ vom Finanzamt ist ein Gerichtsvollzieher und es ist nicht verboten den anzulügen.

Jedenfalls geht den die Auswanderung überhaupt nix an und die Arbeitsstelle in der schweiz erst recht nicht.
Jatzt darf man nur nicht so blöd sein und aus der Schweiz auf das Konto des Finanzamtes zu überweisen.
Wozu hat man Familie -))

jedenfalls die Wohnung erst einmal gerichtsvollziehersicher machen und alles raus was Wertvoll ist.Was der nicht sieht kannn der auch nicht pfänden.
Um die Eidesstattliche Versicherung zu vermeiden wird Ratenzahlung angeboten.Eventuell die erste rate schon mal beim Besuch übergeben.Ratenzahlung wird akzeptiert, wenn die Schulden innerhalb von 6 Minaten bezahlt werden können.

Geht das nicht,dann wird gar nix gezahlt.

Hallo,
er muss dem Vollziehungsbeamten nicht sagen, dass er auswandern will. Natürlich darf er auswandern, auch wenn er beim Finanzamt Schulden hat. Er muss auch nicht sagen, dass er einen Arbeitgeberwechsel vorhat.
Ich weiß allerdings nicht, wie die Abkommen zwischen Schweiz und Deutschland sind. Ob man ihn auch dort belangen kann, bzw. sein Einkommen pfänden kann. In EU-Ausland gibt es inzwischen den europäischen Vollstreckungsbescheid, der auch im EU-Ausland gilt. Aber die Schweiz ist nicht EU-Ausland. Daher denke ich, dass er überhaupt nicht belangt werden kann. Um zu pfänden muss man einen, in dem Land, in dem man Einkommen erzielt, gültigen Vollstreckungstitel haben. Deutsche Vollstreckungstitel, und damit deutsches Recht, gelten nicht in der Schweiz.
Wenn die Autos nicht bezahlt sind, befinden sich die KFZ-Briefe bei den Gläubigern als Sicherheit. Damit können sie nicht gepfändet werden. Die Autos müssen komplett im Eigentum des Schwagers sein, dann können sie gepfändet werden.
Ein Gang zur Schuldnerberatung wäre sicherlich nicht schlecht.
Viele Grüße
Micha

Hallo Sheila,

bin vor über 2 Jahren in die Schweiz ausgewandert.

Es gibt eine ganze Reihe von Punkten die sehr sehr wichtig sind.

diese Korrespondenz wird länger und kann unter Umständen delikat werden. Ich biete dir an über private Email zu Antworten wenn du das hier nicht veröffentlichen willst.

[email protected]

Gruss Chris