Hallo!
Es ist zwar ein sehr langer Text, es wäre aber trotzdem nett, wenn ihr es lest und mir ein paar Tipps dazu geben könnt!
FALL#1
Ich habe vor kurzem ein Bündel Probleme mit Ebay(ern) bekommen.
Und zwar hat ein Geschäft mit einem Ebayer „1“ nicht funktioniert und daher habe ich ihm das Geld auf seinen Wunsch sofort zurücküberwiesen. Er versprach mir keine negative Bewertung zu geben und tat es doch. Und zwar schrieb er von Betrug, obwohl die Bereitschaft zum Verschicken bzw. Geld überweisen von Anfang an existent war. Diese Bewertung habe ich dank Ebay „gelöscht“ bekommen (nun noch 1 negative Bewertung!). Nun sind 3 meiner beendeten Auktionsinhalte von 2 Ebayern „2“ & „3“ ersteigert worden, die beide mit dem Ebayer „1“ Kontakt (mehrere positive Bewertungen!) hatten.
Da ich nun nicht Stammkunde vom „Ebay-Kunden-Service“ werden möchte, meine Fragen:
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Wie stelle ich sicher, ob der dritte Auktionsgewinner (Nr.) „4“ nicht auch mit Ebayer „1“ im Bunde ist und mich nur linken möchte?
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Wie bekomme ich entweder die Gebühren für die beendeten Auktionen von Ebay, oder sogar den Auktionsgewinn von den 2 Ebayern mit den fiktiven Adressen? Es sind zwar nur 2stellige Beträge, aber im Ganzen sind es abgeschlossene Verträge, oder etwa nicht?
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Übernehmen Inkassounternehmen auch private Forderungen, wenn ja, ab welcher Höhe? Und bei solchen Sachen?
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Können die Ebayer wegen der fiktiven Adressen angezeigt oder nur von Ebay gemahnt werden?
FALL#2
Die letzte negative von 112 positiven Bewertungen möchte ich nun auch löschen und zwar aus folgendem Grund:
Ich habe ein Handy ohne Vertrag angeboten. Es wurde verkauft und mir mitgeteilt, das ein Simlock vorhanden ist, von welchem er gerne frei kommen wollte. Was Simlock bedeutet, habe ich dann von einem Freund erklärt bekommen. Er hat nun „eigenwillig“ den Simlock wegmachen lassen (Begründung: Geschäftshandy defekt, braucht neues Handy), obwohl ich in weniger als 2 Wochen von dem D2-Vertrag automatisch freigekommen wäre. Nun verlangt der Ebayer 20 € dafür. Ich bin allerdings der Meinung, das er lt. Recht Nachbesserung von mir hätte verlangen müssen und nicht auf eigene Regie etwas unternehmen dürfen. Jetzt habe ich eine schlechte Bewertung von ihm bekommen.
Bekomme ich diese schlechte Bewertung von Ebay auch gelöscht, oder hat es keinen Sinn an Ebay zu schreiben?
Vielen Dank für eure Unterstützung,
Oliver
Hallo,
zu den geschilderten Sachverhalten möchte ich nichts sagen. Ich müßte den Text eingehend studieren, um inhaltlich überhaupt durchzusteigen. Dir scheint es aber in erster Linie um die negativen Bewertungen zu gehen. Du hast über 100 positive Bewertungen. Vor diesem Hintergrund schaden die paar Ausreißer überhaupt nicht. Es ist im Gegenteil völlig normal, daß es gelegentlich Meinungsverschiedenheiten gibt, wenn man mit vielen Menschen Kontakt hatte. Auch vor überzogenen Reaktionen ist keiner sicher. Ich würde deshalb einzelne Negativbewertungen auf sich beruhen lassen. Bei mir sind auch viele Positivbewertungen zusammen gekommen, im Laufe der Jahre aber auch 2 negative. Der Grund dafür spielt keine Rolle, war einfach nur Pipfax. Soll man sich deshalb aufregen? Das absolut vertrauenerweckende Gesamtbild wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Ich hörte hier im Forum sogar schon von Leuten, die ein regelrechtes Kindergartenspiel aus den Bewertungen machen. Da wird bis zum letzten Moment der 3-Monatsfrist gewartet, um jemandem eine Negativbewertung reinzuwürgen und ihm so die Gelegenheit zu nehmen, mit gleicher Münze zurück zu zahlen. Hinterhältige, verkniffene und kleinkarierte Spaßbremsen.
Gruß
Wolfgang
@MOD: Vorschlag neues Brett: ebay
Hallo,
da in letzter Zeit die Fragen zu ebay stark zunehmen und sich oft nicht nur rechtliche Fragen ergeben, schlage ich vor, ein neues Brett „ebay“ einzurichten. Da kann dann auch in aller Ruhe über negative Bewertungen, die besten Biet-/Verkaufsmethoden, angeblich oder tatsächlich unseriöse Anbieter und weitere eher rechtsfremde Themen diskutiert werden. Zwar ist die Anfrage meist mit einer Rechtsfrage versehen, es ufert aber meiner Meinung nach über Gebühr aus…
Gruss
Nils
- Wie stelle ich sicher, ob der dritte Auktionsgewinner (Nr.)
„4“ nicht auch mit Ebayer „1“ im Bunde ist und mich nur linken
möchte?
Sicherstellen kannst du es wohl kaum. Wahrscheinlich handelt es sich bei allen 3 (oder 4) um die gleiche Person. Falls sie alle nicht kaufen, könntest du diesen Verdacht ja Ebay mitteilen.
- Wie bekomme ich entweder die Gebühren für die beendeten
Auktionen von Ebay,
Das steht hier: (aber nur, wenn der Verkauf nicht zustande gekommen ist)
http://pages.ebay.de/help/community/npb.html
Bekomme ich diese schlechte Bewertung von Ebay auch gelöscht,
oder hat es keinen Sinn an Ebay zu schreiben?
Normalerweise löscht Ebay keine schlechten Bewertungen, es sei denn, sie sind dirkriminierend oder ehrverletzend oder enthalten persönliche Daten des Bewerteten. Ich schließe mich Wolfgangs Meinung an, dass 1 schlechte Bewertung bei über 100 positiven nicht schlimm ist, auch wenn es dich im Moment ärgert.
Gruß
Nelly