HAllo zusammen,
ein gedachter Mieter hält mindestens 5 Katzen in einer 40qm Wohnung.
Gestank kommt aus dem Fenster (die Katzen nich).
Die Katzen dürfen nie raus, aber das ist wohl eher eine Frage fürs Tierbrett.
Der Vermieter macht sich Sorgen um seine Wohnung (Sauberkeit) .
Gibt es dennoch eine Regel, nach der nicht mehr Tiere als angemessen in einer Wohnung gehalten werden dürfen? Und was wäre angemessen?
Und was wäre, wenn es noch wesentlich mehr Katzen würden?
An wen kann der Vermieter sich wenden?
fragt Bixie
es gibt auch für Katzen Haltungsvorschriften - ev. könnte man sich an eine für Tierschutz/-haltung zuständige Behörde wenden.
Andere Möglichkeit: wenn Nachbarn sich durch den Geruch belästigt fühlten, könnten sie verm. die Miete geringfügig mindern. Diese Kosten könnten dem Katzenhalter in Rechnung gestellt werden (eine Abklärung per Anwalt wäre hier - oder überhaupt - sinnvoll).
Und auf ev. mißbräuchliche Nutzung der Wohnung achten. Wenn dort z.B. Katzen für den Verkauf gezüchtet/vermehrt würden, wäre dies eine gewerbliche Nutzung und nicht zulässig bei reinem Wohnraum.
ein gedachter Mieter hält mindestens 5 Katzen in einer 40qm Wohnung.
Gestank kommt aus dem Fenster (die Katzen nich).
Die Katzen dürfen nie raus, aber das ist wohl eher eine Frage fürs Tierbrett.
Ja, könnte aber eben ein Ansatzpunkt sein. Vieleicht gibt es ein Gesetz, dass x m² je Katze vorsieht.
Der Vermieter macht sich Sorgen um seine Wohnung (Sauberkeit).
Gibt es dennoch eine Regel, nach der nicht mehr Tiere als angemessen in einer Wohnung gehalten werden dürfen? Und was wäre angemessen?
Das wäre wohl immer im Einzelfall zu klären, wobei sicher irgendwelche Haltungsvorschriften für ähnliche große Tiere bzw. Tiere mit ähnlichem Bewegungsbedarf als Orientierung herangezogen werden. So wie ich Deutschland kenne, hat da jedes Bundesland ein Gesetz, wo für bestimmte Tiere bestimmte Mindestflächen/räume definiert sind.
Und was wäre, wenn es noch wesentlich mehr Katzen würden?
An wen kann der Vermieter sich wenden?
Gesundheitsamt, Veterinäramt, Ordnungsamt. Dabei sich natürlich nicht besorgt um die Wohnung sondern ausschließlich um die artgerechte Haltung der Tiere und die Gesundheit der Mieter zeigen.
Was steht zur Tierhaltung im Mietvertrag? Ggf. lassen sich hieraus noch Rechte ableiten. Gerichte haben da bereits mehrfach festgestellt, dass Vermieter die Katzenhaltung hinnehmen müssten, da von ihnen bei artgerechter Haltung keine nennenswerten Belästigungen ausgehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies bei nennenswerten Belästigungen eben, dass es verboten werden kann bzw. der Mieter zum Abstellen der Belästigungen gezwungen werden kann.
Aber das kann natürlich ewig dauern. Also dann lieber ganz besorgt bei den oben genannten Ämtern aufschlagen und keinesfalls den Eidruck erwecken, man tue dies aus eigenem Interesse. Es ghet nur um die armen Nachbarn und Tiere.