Viele mängel

also eine familie lebt seid ca 3 wochen mit ihren 2 kindern in der wohnung. der vermieter der familie ist sehr nett!
nachdem diese familie nachdem einzug noch weitere mängel fand, sagte der vermieter das er handwerker schickt.

als die mutter in die küche ging sah sie 2 männer auf dem balkon, die holzdielen rausrissen. der balkon stand noch ´voll´( is klar wenn man den termin nicht mitteilt )

darf der vermieter termine machen ohne der familie bescheid zu sagen?
und wie lange sollte die familie noch auf die handwerker warten?

mängel wie zb:

einer steckdose wurde das ´innenleben´rausgerissen sodass die kabel da aus der wand hängen

die holzfensterrahmen im schlafzimmer wurden notdürftig mit schrauben geflickt, sodass die familie angst hat es zu öffnen

im haus ist eine gemeinschaftsantenne wo man nur ein antennenkabel einstecken muss. aber die familie empfängt nur ein programm und das auch noch verschneit…

kann die familie da nicht die miete vll sogar mindern?

noch ein wichtigen mängel hat die familie vergessen, die eingangstür, bzw das schloss wurde mit einer schraube notdürftig befestigt. der knauf ist total verbogen und man kann es leicht abziehen kann

Hallo Nadine (als freundliche Menschen verschwenden wir hier sogar Zeit auf Grüße!),

also eine familie lebt seid ca 3 wochen mit ihren 2 kindern in
der wohnung. der vermieter der familie ist sehr nett!
nachdem diese familie nachdem einzug noch weitere mängel fand,
sagte der vermieter das er handwerker schickt.

Also ein netter VM ist ja schon mal was Feines, wenn es auch primär gegen Mängel nix hilft. Und was heisst: Nach dem Einzug noch weitere Mängel. Es stand also von Anfang an fest, das Reparaturbedarf steht die beseitigt werden müssen und nur die Liste wurde erweitert?

als die mutter in die küche ging sah sie 2 männer auf dem
balkon, die holzdielen rausrissen. der balkon stand noch
´voll´( is klar wenn man den termin nicht mitteilt )

Wenn keine Termine vereinbart wurden, ist das natürlich nicht korrekt. Wie kommen vor allen Dingen die Männer auf den Balkon? Also ich persönlich hätte die Kerle erst mal von selbigem gejagt. Weiss ich doch nicht, wer das ist, wenn sie nicht angekündigt sind. Meine persönliche Meinung, die aber glaube ich durchaus rechtlich auch zu vertreten ist.

darf der vermieter termine machen ohne der familie bescheid zu
sagen?

Termine darf ein VM machen solange und so viele er will. Nur nicht wahllos, wenn diese Termine ein Betreten des Mietobjektes voraussetzen. Das geht nicht, zumal ja - mal von einem erreichbaren Balkon abgesehen - keiner in die Wohnung kommen kann, da ein VM ja keinen Schlüssel haben darf.

und wie lange sollte die familie noch auf die handwerker
warten?

Ich denke, die waren da? Und dann kommt es auch auf die Mängel an und darauf, ob man etwas und was man mit dem VM abgemacht hat.

mängel wie zb:

einer steckdose wurde das ´innenleben´rausgerissen sodass die
kabel da aus der wand hängen

Das ist schon mal potentiell gefährlich, insbesondere mit Kindern im Haus. Da muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

die holzfensterrahmen im schlafzimmer wurden notdürftig mit
schrauben geflickt, sodass die familie angst hat es zu öffnen

Na, dann würde ich das auch lassen.

im haus ist eine gemeinschaftsantenne wo man nur ein
antennenkabel einstecken muss. aber die familie empfängt nur
ein programm und das auch noch verschneit…

Äh, es ist schon klar, das heutzutage bereits recht flächendeckend DBV-T ausgestrahlt wird und ohne Extra-Receiver kein „normales“ analoges Fernsehen mehr empfangen werden kann? Also je nachdem, wo die Familie wohnt, is nix mit „einfach das Antennenkabel einstecken“.

kann die familie da nicht die miete vll sogar mindern?

Nur wegen des fehlenden Fernsehempfanges? Und erneut mein Rat: Will man die Miete mindern, sollte man mit diesem Begehren sehr vorsichtig sein und sich nicht - nur - auf den Rat eines Forums verlassen. Hier gilt es sehr sorgfältig und detailliert die Einzelheiten abzuwägen. Das kann m.E. ein Forum nicht leisten. Fachlichen Rat einholen ist hier die Devise.

Insgesamt muss man hier sagen: Mängel müssen dem VM (möglichst schriftlich) angezeigt werden und dieser muss aufgefordert werden die Mängel zu beseitigen. Der VM muss dafür Termine mit den Mietern absprechen, um in die Wohnung zu gelangen. Tut der VM dies nicht, muss der Mieter ihn mahnen und erneut fordern die Mängel zu beseitigen. Er kann dabei a) ankündigen die Miete zu kürzen und/oder b) ankündigen die Mängel auf Kosten des VM durch einen selbstbeauftragten Handwerker beseitigen zu lassen. Sobald dieses Terrain beschritten werden soll, wäre ich für die tatkräftige Unterstützung eines Fachmannes im Bereich Mietrecht.

Erneuter Gruß
Nita

Hallo Nadine
wenn man trotz Unhöflichkeit schon so eine nette Antwort von nita
erhält, sollte man sich doch wenigstens bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried

hallo zusammen…

also ich hatte das fenster mit der antwort zwar die ganze zeit an aber da ich 2 kinder habe, davon einen 6 wochen alten jungen, kann ich nicht die ganze zeit am pc sitzen um eine antwort zu verfassen…

sitzt ihr hier den ganzen tag am pc?

das hallo vorher habe ich schlichtweg vergessen gehabt, da ich gestern aufgrund des zeitmangels den text im word vorgeschrieben habe… kann mal passieren und ich denke das ich nicht die einzige war :smile:

so melde mich mal dann wieder ab, da ich noch was zutun habe und heute abend auf nita´s beitrag die ántwort schreibe ,worüber ich mich sehr gefreut habe und bedanken tue ich mich selbstverständlich ebenfalls, da ich kein unhöflicher mensch bin!!!

bis dahin…

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