Hallo zusammen,
wir wohnen jetzt seit Aug. 2010 in dieser Wohnung und es ist einfach nur sch…
Da ich bisher nur absolut problemlose Vermieter hatte, habe ich null Ahnung, was ich tun soll, aber so gehts nicht weiter.
Kurz die Probleme in dieser Wohnung (lange Liste):
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Warmwasser: seit Dez. 2010 Probleme, teilweise kommt nur kaltes Wasser, meistens im Wechsel (ca. 2 Min. warm, dann wieder 5 min kalt usw.), mit kalt meine ich richtig kalt, ca. 10 - 15°C
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Steckdosen: die, die vorhanden sind haben entweder keinen Strom oder man bekommt eine gewischt, wenn man sie berührt, z. B. wenn man einen Stecker reinstecken will. Meistens fehlen sie ganz, hängen Kabel lose aus der Wand.
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fehlendes Treppengeländer: Raumspar-Innentreppe (also schmal und steil), bloß Vermieter bringt kein Treppengeländer an. Vereinbarung war: wir zahlen die Treppe, er baut sie uns ein. Treppe seit Oktober 2010 ohne Geländer
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komischer Geruch im Bad und Heizraum, sobald man Wasser in Badewanne oder Dusche laufen lässt (Faule Eier, starker Geruch)
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Bodenbelag: Laminat ist schlecht verlegt, quillt sofort auf.
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Fuß-/Deckenleisten fallen von allein ab. Sind geklebt, hält wohl nicht.
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Türrahmen locker, fallen teilweise auch ab.
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Wohnung überhitzt im Sommer, kein Dachgeschoss! Angeblich Niedrigenergiehaus.
Am schlimmsten finde ich das Warmwasserproblem und die STeckdosen. Hier lebt ein kleines Kind in der Wohnung, ich trau mich nicht, sie für einen Augenblick aus den Augen zu lassen, dass sie nicht in/an die Steckdosen/losen Kabel fasst.
Was tun? Da der Vermieter seit Monaten aufgefordert wird, das endlcih mal zu reparieren und gar nichts passiert, hab ich die Schnauze voll. Kalt duschen nervt auch so langsam.
Hallo,
ich würde einen Sachverständigen beauftragen, der die Mängel dokumentiert, und dieses gutachten dem Vermieter vorlegen mit der Androhung der Mietkürzung.
Weshalb haben Sie eine solche Wohnung denn überhaupt angemietet? Schließlich waren Ihnen alle aufgezeigten Mängel bei der Übernahme bekannt, soweit diese nicht später von Ihnen selber zu verantworten sind. Bei der Wohnungsübernahme schriftlich aufgelistete Mängel, zu deren Beseitigung sich der Vermieter mit Fristsetzung verpflichtet hat, muß er erledigen. Macht er das nicht, könen Sie nach einer Ablehnugnsandrohung die Arbeiten auf seine Kosten durch ein Fachunterehmen durchführen lassen. Sie müssen jedoch gegenüber derm Unternehmen dafür finanziell in Vorlage treten und dann ggfs. das Geld gegenüber dem Vermieter einklagen.
Hallo Firstguardian,
die meisten Mängel haben wir erst nach dem Einzug festgestellt, bzw. sind erst später aufgetaucht.
Die Heizung geht z. B. „erst“ seit Dezember nicht mehr, vorher lief sie einwandfrei. Die Steckdosen haben wir auch nicht alle durchprobiert (wer macht sowas?). Steckdosen die ganz fehlen sind nur 2 Stück, das wäre noch nicht mal das größte Problem.
Und die Fuß- und Deckenleisten, sowie Türrahmen (geklebt) lösen sich auch „erst“ seit 3 Monaten nach und nach ab.
Ich weiß auch nicht wovon das kommt (schlechter Kleber?), habe aber die Angst, dass der Vermieter uns dafür die Schuld in die Schuhe schiebt und die Kaution einbehalten wird.
Den ekligen Geruch im Bad und Heizungsraum haben wir erst, seit die Heizung nicht geht, ich vermute einen Zusammenhang.
Okay, das mit dem Treppengeländer hätten wir schriftlich vereinbaren müssen. Bodenbelag hätten wir auch mehr drauf achten müssen, ist vielleicht unsere Schuld. Bin vielleicht einfach zu blauäugig gewesen, weil ich mit meinen beiden vorherigen Wohnungen richtig Glück hatte.
Für mich war diese Wohnung eine Lehre: bei zukünftigen Wohnungsbesichtigungen werde ich Steckdosen ausprobieren, Warm-Wasser im Bad laufen lassen, Fußleisten und Türrahmen begutachten, dran ziehen und wackeln, auch wenn das vielleicht als schlechtes Benehmen aufgefasst wird.
Sachverständiger wäre vielleicht gut. Sind aber auch zuerst mal Kosten und ich hab wenig Lust, hier Geld reinzustecken.
Hallo- senden Sie dem Vm die genannte Liste und fordern Sie ihn LETZTMALIG auf, die Wohnungsmängel bis Datum xy (Steckdosen,Kabel UNVERZÜGLICH da Gefahr für Leib und Leben, Warmw u.a. binnen 2-3 Wochen) zu beseitigen. Den Brief per Einschreiben/Rückschein absenden. In gleichem Brief teilen Sie ihm mit, daß er von Ihnen bereits mehrmals aufgefordert wurde, die Mängel zu beseitigen und nichts passiert ist; deshalb sollten Sie ihm mitteilen, daß Sie nach erneuter Untätigkeit seinerseits zu Selbsthilfe greifen werden und Elektriker, Installateur, Schreiner etc. nach Ablauf der Frist beauftragen werden. Die Kosten hierfür werden von den kommenden Kaltmieten abgezogen.
Übrigens verstößt ein fehlendes Treppengeländer gegen die Bauvorschriften und die offensichtl. falsch angeschlossenen Steckdosen ebenfalls. Lose aus der Wand hängende Elektrokabel sind lebensgefährlich.-
Bleiben Sie in dem Schreiben sachlich, aber bestimmt, dann MUSS er reagieren. Also: Keine Streitatmosphäre schaffen, aber auf seinem Recht beharren.
Überweisen Sie ab dato die Kaltmiete mit dem Zusatz „unter Vorbehalt der Beseitigung der Wohng.mängel“. Dann können Sie im jurist. Streitfalle ihr Geld leichter zurückholen.-
Gruß, Achim