Viele Paypal-Freundeszahlungen Einnahmen problematisch?

Hallo, muss man Paypal-Freundeszahlungen Einnahmen irgendwie bei der Steuer angeben bzw. versteuern?

Ich sammel zb. am Arbeitsplatz und im Fussballverein oft Geld über Paypal Freunde ein (Für Geschenke, kleine Feste usw.)

Da kommen dann Eingänge von immer wieder wechselnden Personen usw.

Habe letztens mal überlegt ob ich da nicht Probleme mit dem Finanzamt bekommen könnte, nicht das die denken ich verkaufe regelmäßig etwas ?

Die Zahlungen sind meist ohne Betreff und ich hätte natürlich kaum Beweise für den Grund der Geldeingänge.

Paypal zumindest wirbt zwar mit ähnlichen Beispielen für die Paypal-Freunde Funktion,
aber wie sieht es da in der Praxis aus,

Könnten Paypal-Freundeszahlungen da genauer unter die Lupe genommen werden bzw. als nicht versteuerte Beträge angesehen werden?

Wie sind da eure Erfahrungen?

Danke im voraus.

Die helfen Dir im Zweifelsfall überhaupt nichts.

Was Dir hilft, ist die gesetzliche Grundlage, auf der sowohl die Finanzämter als auch die Steuerpflichtigen ihre Angelegenheiten klären: Das Einkommensteuergesetz.

In diesem steht ziemlich am Anfang, was für Einnahmen der Einkommensteuer unterliegen - man kann das ganz ohne Lupe lesen, in § 2 Abs 1 EStG sind die sieben Einkunftsarten aufgeführt, die der ESt unterliegen.

Wenn Du die „Freundeszahlungen“ verwendest, um eine von diesen sieben Einkunftsarten zu kaschieren, darfst Du auf kurz oder lang mit Schwierigkeiten rechnen, so wie eben jeder, der glaubt, er sei der erste, der eine Idee hat, die aber in Wirklichkeit schon 7.351 Leute vorher hatten.

Wenn Du aber mit diesen Zahlungen keine der an der genannten Stelle aufgezählten Einkunftsarten erzielst, frage ich mich ein bisselchen, woher da denn eigentlich „Probleme“ kommen sollen?

Schöne Grüße

MM

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Also erstmal wusste ich von den 7 Einkunfstarten nichts^^

Zweitens, ja eigentlich müsste ich mir keine Sorgen machen da ich ja nichts verbotenes tue, aber glaubt mir das FA dies auch so?

Beispiel: Zahlung von zb. 30€ von einem ehemaligem Mitglied aus dem Fussballverein vor 2 Jahren.

Zahlung per Paypal FF und ohne Betreff.
Wie kann ich dem FA nun glaubhaft machen das ich das Geld nicht durch den Verkauf von Ware oder durch Schwarzarbeit erhalten habe?

Also mir gehts hier eher um die Frage ob legale Paypal-Freunde Einkünfte nicht versehentlich als „Verdienste“ vom FA eingestuft werden könnten…

Oder übersehe ich hier etwas?^^

Mit freundlichen Grüßen

Das Finanzamt besteuert, wie bereits erklärt, mit der Einkommensteuer nur die sieben Einkunftsarten, die in § 2 Abs 1 EStG stehen. Ergänzend zu Nr. 7 braucht man da noch den § 22 EStG. Keine Angst, der sieht gruselig aus, aber das kommt bloß von den großen Tabellen zu wiederkehrenden Bezügen, und um diese geht es ja hier überhaupt nicht. Es genügt da also, die Nrn. 1a bis 5 zu lesen, und bei Nrn. 1a und 2, wo wieder weiter verwiesen wird, kann ich Dir schon verraten, dass diese beiden jedenfalls nicht zutreffen.

Der Steuerpflichtige muss nur in wenigen, besonders gelagerten Fällen von seiner Seite nachweisen, dass bei ihm eingehendes Geld mit keiner der Einkunftsarten gem. § 2 Abs 1 EStG in Zusammenhang steht - in der Regel muss der Nachweis hier vom Finanzamt geführt werden, wenn sich die beiden beteiligten Seiten nicht einig darüber sind. Vor allem genügt der oder das Glauben nicht, wenn vom Fiskus steuerpflichtige Einkünfte unterstellt werden, aber nicht vorliegen. Versehentlich geschieht da übrigens nichts, zumal bei solchen Sachen immer auch das Thema Steuerhinterziehung auf dem Tisch ist, d.h. vor der Veranlagung rechtliches Gehör zu gewähren ist. Das sieht normalerweise so aus, dass der Steuerpflichtige einen Brief erhält, mit einem Standardtext ungefähr des Wortlautes:

„Nach hier vorliegenden Informationen haben Sie im Jahr 2017 Einnahmen aus dem Verkauf von Kaffee aus Luxemburg auf verschiedenen Flohmärkten erzielt. Bitte legen Sie eine Gewinnermittlung für diese Einkünfte vor bzw. erläutern Sie, weshalb Sie der Ansicht sind, aus diesen Verkäufen keine Einkünfte erzielt zu haben, die der ESt unterliegen.“

Das läuft also in der Hauptsache ab, bevor überhaupt irgendwas veranlagt ist. Wenn es zur Veranlagung kommt, steht im ESt-Bescheid, dass als Rechtsmittel gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben werden kann, und auch, wann man das spätestens tun muss. Und wenn eine Einspruchsentscheidung (= Ablehnung des Einspruchs) ergehen sollte, steht da auch drin, dass man dagegen am Finanzgericht klagen kann.

Es gibt wohl kein Land in Europa, in dem man den Behörden bei ihrer Tätigkeit so bequem und so detailliert auf die Finger schauen und ggf. klopfen kann wie Deutschland. Versuch mal z.B. bei einer Behörde in der Schweiz, in Frankreich oder in Polen etwas zu erreichen, wenn Du von dort nicht im Einklang mit geltendem Recht behandelt worden bist: Das ist nicht lustig und vor allem nicht sehr erfolgversprechend. Bei uns kannst Du dagegen jedes Finanzamt auch ohne professionelle Unterstützung recht leicht in die Schranken weisen, wenn es seltsame Dinge mit Dir macht oder machen möchte.

Schöne Grüße

MM

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Danke für die ausführliche Antwort;-)

Das ganze scheint schon etwas kompliziert zu sein für einen Laien wie mich^^

Kann man das ganze irgendwie kurz und knapp zusammen fassen auf meinen Fall mit den Paypal-Freundes Zahlungen?

Müsste ich mir da nun Sorgen machen wenn das FA zb. fragt woher die Eingänge kommen und ich dies nicht beweisen kann?

Mit freundlichen Grüßen

erklärst Du ganz schlicht, woher sie kommen, und alle sind glücklich.

Schöne Grüße

MM

Gut, so erhoffe ich es mir auch^^

Dachte mir halt nur das da bloß nicht gewerbliche Verkäufe oder eine Art Schwarzarbeit vom FA vermutet werden…

Aber wäre auch schade und abgesehen davon ist Paypal-Freundeszahlung einfach genial für solch Geldsammelaktionen bzw. schnellem Bargeldlosem Transfer…

Vermuten kann das FA gerne alles mögliche, wenn dort aus welchem Grund auch immer die Details zu Deinem Paypal-Account vorliegen sollten. Zur ESt veranlagt wird aber nicht auf der Grundlage von Vermutungen, sondern auf der Grundlage von Sachverhalten.

Schöne Grüße

MM

Achso, ich meine nur mal gehört zu haben das man dem FA gegenüber in der Beweispflicht ist, sprich wenn die etwas behaupten muss man das Gegenteil beweisen (was mmn ein brutales Verhalten ist und oft nicht zu verwirklichen).

Oh man kompliziert^^

Servus,

Beweisen (in der juiristischen Bedeutung des Begriffs) muss keiner der Beteiligten etwas, bevor sie sich wegen irgendeiner Sache vor dem Finanzgericht begegnen.

Vor und bei der Veranlagung und ggf. während des Einspruchsverfahrens geht es um Darlegen, Schildern, Begründen.

Beispiel: Wenn bei einem Gastwirt eine Bareinzahlung von 15.000 € auf dem laufenden Konto erscheint, die aus seinen Kassenberichten nicht erklärbar ist, und er auf entsprechende Anfrage erklärt, das Geld hätte ihm seine 87jährige Mutter aus Buccheri geliehen, sollte er auch erklären können, warum sie ihm das Geld in kleinen, gebrauchten Scheinen geschickt hat und auch, aus welchen Einkünften sie die Mittel hat, die sie ihm als Kredit zur Verfügung gestellt hat. Das spielt sich dann aber alles nicht im Rahmen von Beweisen ab, sondern im Rahmen der Prüfung einer vorgebrachten Tatsachenbehauptung auf Plausibilität.

Schöne Grüße

MM

Danke für die ganzen Infos…

Also braucht man jetzt keine allzu große Angst haben Paypal-Freunde weiter regelmäßig zu nutzen?^^

So auf 20-40 Zahleingänge von verschiedenen Personen kommen ich da nämlich schon… :grimacing:

Servus,

dann vergleich das mal mit einem eingetragenen Verein mit 800 Mitgliedern, wie viele Zahlungen da jedes Jahr reinkommen. Weshalb sollte diese Anzahl dazu führen, dass der Verein plötzlich ein Handelsgewerbe betreibt?

Schöne Grüße

MM

Ja ich bin auf deiner Seite Meinungstechnisch;-)

Man liest im Internet halt immer nur so Sachen wie: Oh Geld aus verschiedenen Quellen erhalten, gebe das lieber an, das FA stuft das als Gewerbe ein, mach lieber schnell ansonsten wirds richtig teuer.

Habe das Gefühl das selbst wenn man zb. 8 Blueray Filme, die man sich dieses angesehen hat, einzeln verkauft so raten einige einem schon dazu das anzugeben bzw. dafür ein Gewerbe anzumelden.

Wenn man sowas liest hat man halt echt schon Panik Paypal-Freundeszahlungen etwas häufiger zu erhalten^^

Da haben einige das EStG allenfalls zur Dekoration im Regal stehen.

Dieser - selbst regelmäßige - Verkauf (der beiläufig was ganz anderes als Geld einsammeln für den Vereinsausflug) wäre keinesfalls ein Gewerbe, weil die Filme nicht mit der Absicht, sie über Einstandspreis zu verkaufen (= Gewinn zu erzielen) angeschafft werden. Es geht dabei vielmehr um private Veräußerungsgeschäfte im Sinn von § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG, falls die Filme nicht als „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ anzusehen sind: An dieser Stelle führt das dann in Dinge, deren Recherche mir früher mal großen Spaß gemacht hat, der sich aber mit den Jahren ein wenig gelegt hat. Wie auch immer: Auch wenn § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG zutreffen sollte, fallen da erst steuerpflichtige Einkünfte an, wenn die Sachen im Jahr der Anschaffung wieder verkauft werden, und wenn der Gesamtgewinn mindestens 600 € im Jahr ausmacht - was er regelmäßig dann nicht tun wird, wenn man unter Einstandspreis verkauft (das dürfte da normal sein).

Schöne Grüße

MM

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Okay, aber wo wir grad beim Thema sind…

Falls man was auch immer mit Gewinn verkaufen sollte nach mehr als einem
Jahr besitz, so wäre das ganze dann eh steuerfrei wenn ich ihre Aussage richtig deute?^^

Dann, wenn der Gesamtgewinn aus diesen Verkäufen (nur denen, die im Jahr nach der Anschaffung erfolgen) nicht mehr als 600 € im Jahr ausmacht.

Schöne Grüße

MM

Martin, ihr könnt das nicht ausdiskutieren, er möchte sich nur in falscher Sicherheit wiegen und glaubt, im Falle eines Falles sagen zu können: „aber da im Forum wurde mir gesagt, dass es ok ist“. :rofl:

Viele Grüße
Christa

Deswegen auch die Salamitaktik. Erst sammelt er eine Umlage für ein Kollegengeschenk und für ein Fest im Sportverein, als ihm gesagt wurde, dies sei unproblematisch, verkauft er plötzlich Bluerays, wer weiß, was sonst noch so alles kommt.

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Okay anscheinend wirds hier nicht gern gesehen wenn man in einem einem Forum im Steuerbereich ein paar Fragen zum Thema wie/wann versteuern stellt.

Die Forumpolizei ist da direkt da😂

Aber danke @Aprilfisch für deine Zeit und Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

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Nein, nicht direkt, ich habe mir das über 3 Tage angeschaut … siehe auch Kommentar von @anon50614561. Der sich übrigens auch ganz gut im Steuerbereich auskennt.