vielen Dank für Deine Hilfe. Laut Aussage des Rechtsanwaltes von dem Vermieter hat dieser den Anspruch anerkannt. Es geht also nicht darum, ob ich einen Anspruch habe oder nicht. Es geht lediglich um die Auszahlung. Mein ehemaliger Vermieter ist da der Meinung, das er die Kauion so lange zurückhalten kann, bis auch die Nebenkosten aus dem Jahr 2003 (hab ja noch bis 31.06.03 dort gewohnt) abgerechnet sind.
So weit konnte ich mich damit ja auch noch abfinden. Aber laut Aussage des Anwalts liegen die Zahlen für diese NK-Abrechnung nun schon seit fast einen Monat vor. Soll heißen, er verzögert ohne Grund die Auszahlung.
Wenn ich solch eine Mahnbescheid beantrage, muss dann der Vermieter auch die Gebühren für diesen Antrag zahlen? Außerdem: Weiß du seit wann ich Verzugszinsen und in welcher Höhe berechnen kann? Ich weiß ja auch nicht, wie hoch die Zinsen von der Kaution (die ja als Sparbuch angelegt war) mitlerweile sind. Ich weiß also nicht mal die genaue Höhe der Forderung.
vielen Dank für Deine Hilfe. Laut Aussage des Rechtsanwaltes
von dem Vermieter hat dieser den Anspruch anerkannt. Es geht
also nicht darum, ob ich einen Anspruch habe oder nicht. Es
geht lediglich um die Auszahlung. Mein ehemaliger Vermieter
ist da der Meinung, das er die Kauion so lange zurückhalten
kann, bis auch die Nebenkosten aus dem Jahr 2003 (hab ja noch
bis 31.06.03 dort gewohnt) abgerechnet sind.
So weit konnte ich mich damit ja auch noch abfinden. Aber laut
Aussage des Anwalts liegen die Zahlen für diese NK-Abrechnung
nun schon seit fast einen Monat vor. Soll heißen, er verzögert
ohne Grund die Auszahlung.
Wenn ich solch eine Mahnbescheid beantrage, muss dann der
Vermieter auch die Gebühren für diesen Antrag zahlen?
Ja, wenn das Mahnverfahren ohne Widerspruch des Vermieters bis zum Vollstreckungsbescheid führt, sind die Kosten des Mahnverfahrens auch mit in dem VB enthalten
Bei Widerspruch wird gerichtlich über die Kostenfrage entschieden, wobei hier der Grundsatz gilt: Die unterliegende Partei trägt die Kosten.
Außerdem: Weiß du seit wann ich Verzugszinsen und in welcher
Höhe berechnen kann?
§ 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen betragen 5 Prozent über dem Basiszinssatz, also ca. 9,5 Prozent.
Ich weiß ja auch nicht, wie hoch die
Zinsen von der Kaution (die ja als Sparbuch angelegt war)
mitlerweile sind. Ich weiß also nicht mal die genaue Höhe der
Forderung.
Hier empfiehlt sich ein Gang zur eigenen Hausbank mit de Bitte um eine Zins- und Zinseszinsberechnung über den Betrag in einer Sparbucheinlage mit dem üblichen Zinssatz.