Vielen Dank

Hallo Günter,

damit kein falscher Eindruck entsteht, ich möchte schon die Nebenkosten tragen die mein Haushalt verursacht hat, jedoch keine unklaren Umlagen, oder Kosten die von anderen Mietern der Anlage, ich wohne in einer Wohnanlage mit Geschäften,verursacht wurden.
Also werde ich für die Abrechnungsperiode 2000 warten, bis der Herr Vermieter gnädigerweise die Abrechnung zustellt. In meinen bisherigen Mietverhältnissen ist es der erste Fall, daß dies nicht innerhalb des Jahres nach der Abrechnungsperiode geschieht, wenn auch nicht immer alles in Ordnung war. Aber dagegen kann man sich ja wehren !!
Ich wünsche Allen die diese Zeilen lesen, ein schönes Wochenende und verdrängt für 2 Tage den Ärger mit den Vermietern.
Gruß Chris

Hallo Chris,

wie Du nun mitteilst, ist in der Wohnanlage auch Gewerbe. Dazu ein Hinweis. Dein Vermieter muss natürlich die Gewerberäume aus der Abrehcnung herausrechnen. Üblicherweise sind alle Versicherungen im Gebäude teurer, wenn Gewerbe in einem Gebäude untergebracht ist. Wenn es Gewerberäume mit großem Publikums-anteil sind, sind auch die Kosten der Reinigung z.B. entsprechend aufzuteilen. Und Du kannst natürlich, wenn Du ca. sechs Monate nach der Ablesung der Wasseruhren oder der Heizkörper keine Abrechnung hast, hier den Vermieter auffordern, Dir die Abrechnung zu übersenden.

Wünsche auch ein schönes Wochenende.

Gruss Günter