Vier Jahre Mietpflicht im Mietvertrag gültig?

Ich möchte ausziehen und habe auch schon gekündigt.Der Vermieter akzeptiert die Kündigung aber nicht.Er sagt daß im Vertrag drin steht,daß von beiden Seiten eine Mietpflicht von vier Jahren besteht.Das stimmt zwar,aber wir wurden nicht ausdrücklich darauf hingewiesen.Außerdem wurden viel niedriegere Nebenkosten besprochen als sich nach einem Jahr schon herausgestellt hatte.(wir wohnen drei Jahre in der Wohnung)Dazu kommt noch der ganze Dreck der draußen vor der Haustür ist,es wird fast täglich vor der Tür uriniert,so daß man kaum, nicht mal drüber steigen kann.Der ecklige Gestank kommt noch hinzu.Das sind ein paar der Gründe warum wir ausziehen müssen.Deshalb meine Frage,ob überhaupt diese Mietpflicht über vier Jahre gültig ist oder unter diesen Umständen wirksam gemacht werden kann.Hoffe Sie können mir helfen,vielen Dank!

Hallo, unter dem angegebenen Link, finden Sie alles, was Sie dafür wissen müssen. MfG
http://m.focus.de/immobilien/mieten/kuendigungsverzi…

Hi
du hast einen Zeitvertrag unterschrieben. Das heißt das du Vertrag deinem Vermieter erklärt hast, dass du dich an Ihn für die Zeit von 4 Jahren an ihn bindest. !!! du machst dich Schadensersatzpflichtig wenn du ausziehst und zwar über den Zeitraum den du den Vertrag nicht erfüllst. Das mit dem uriniern usw. ist zwar extrem ärgerlich für dich, aber du hast eben nur den wohnraum gemietet nicht irgendeine Sache worauf du gegen deinem Vermieter einen rechtsanspruch hast was die Umgebung betrifft. Darübveer ist dein Vermieter dir nicht gegenüber in irgendeiner weise verpflichtet. Und so mit kannst du ihn nicht haftbar machen oder es ihm gegenüber als Kündigungsgrund zuschieben. Du hast nur die Innenseite der Wohnung gemietet nicht mehr und nicht weniger…!!!

gruß pETER

Hallo,und was ist mit den fast doppelt so hohen Nebenkosten, als diese,die der Vermieter uns am Anfang zugesagt hat? Wir hätten die Wohnung nämlich gar nicht genommen.Unser Problem ist auch daß wir die Wohnung kaum noch bezahlen können.Kann man vielleicht aus diesem Grund früher aus dem Vertrag raus?

es kommt auf den wortlaut der vereinbarung an und ob es sich um einen formularvertrag handelt oder nicht.

Was bedeutet Formularvertrag?

es kommt auf den wortlaut der vereinbarung an und ob es sich
um einen formularvertrag handelt oder nicht.

Hi du kannst es versuchen, denn wenn keine kohle kommt hat der Vermieter ja auch keine rechte Freude an dir. Grundsätzlich muss man jedoch eines dazu sagen. Die nebenkosten verteilen sich wie folgt in Fixe Kosten, welche von dir wenig beinflusst werden können und variable Kosten die sehr wohl von dir beeinflusst werden können. Grundsätzlich gilt das nebenkosten, welche nicht schon im Vertrag benannt wurden später auch nicht in der BArechnung auftauchen dürfen. Variable Kosten sind das Thema Wärme und Wasser, was üblicherweise die dicksten Brocken darstellen. Da hast du gegenüber dem Vermeiter wenig Möglichkeiten, da du ja selbst derjenige bist der diese erhöht!!! Daraus für dich einen Grund zu basteln ist unmoralisch… Also prüfe mal was im Vertrag steht und was e dir berechnet…
gruß Peter

Der gegenseitige Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für die dauer von vier Jahren ist für beide Vertragsparteien bindend. Im Gegensatz zur bisherigen Regelgung können Sie aber die Kündigung bereits zum Ablauf der 4-Jahresfrist aussprechen und nicht erst nach dem Ablauf, wie dies bei der alten Auslegung des Mietrechts der Fall war.

ein vertrag, der nicht individuell ausgehandelt ist grob gesagt.

Was bedeutet Formularvertrag?

es kommt auf den wortlaut der vereinbarung an und ob es sich
um einen formularvertrag handelt oder nicht.