Hallo,
darf ein AG jemandem in das Vierschichtsystem zwingen, obwohl im Arbeitsvertrag des AN eindeutig „Normalschicht“ steht ? Wenn nein, wo kann man dazu etwas nachlesen ?
schon mal danke vorab
Enrico
Hallo,
darf ein AG jemandem in das Vierschichtsystem zwingen, obwohl im Arbeitsvertrag des AN eindeutig „Normalschicht“ steht ? Wenn nein, wo kann man dazu etwas nachlesen ?
schon mal danke vorab
Enrico
Hallo Enrico,
wenn im ArbV tatsächlich „Normalschicht“ steht UND im betrieblichen Ablauf dieser Begriff mit einer eindeutigen Arbeitszeitregelung gekoppelt ist, dann ist dies eine Regelung, die unter den § 611 BGB fällt. Eine Änderung des Zeitpunkts der Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung ist dann einseitig durch den AG nur mit einer „Änderungskündigung“ möglich. Erfüllt der Betrieb die Voraussetzungen des § 23 KSchG, dann gilt das KSchG auch für die Änderungskündigung, insbesondere § 2 KSchG
&Tschüß
Wolfgang
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