Vieviel zahlt die Versicherung

Guten Tag,
letzte Woche hatte ich einen Autounfall.
Rechtsfrage ist geklärt, mein Unfallgegner ist Schuld. Habe ein Gutachten erstellen lassen wobei sich die Reperaturkosten auf 11.000 € belaufen, Restwert in kaputten Zustand 4.500 € und der Wiederbeschaffungswert liegt bei 13.000 €.
Ich habe vor den Wagen nicht reparieren zu lassen und mir ein neues Auto zu kaufen.
Nun meine Frage, wieviel Geld wird die Versicherung mir zahlen? Wird die MwSt von den 11.000 € abgezogen? Werden die 4.500 € von den 13.000 € abgezogen, was wenn ich für den defekten Wagen nurnoch z.B. 3000 € bekomm?
Kurzum, hat jemand damit Erfahrung und kann mir sagen wie die Versicherungen in so einem Fall damit umgehen?

Dank im voraus.

MfG

mot96

Hallo mot96,

grundsätzlich habe Sie Anspruch auf Ausgleich des Ihnen entstandenen Schadens. Wenn Sie den Wagen also reparieren lassen, wird die Reparaturrechnung über 11.000 Euro incl. Steuer erstattet. Lassen Sie den Wagen nicht reparieren werden Verbringungskosten und Steuer nicht erstattet, da diese ja nicht anfallen. Die Erstattung dürfte dann bei ca. 9.000 Euro liegen.

13000 minus 4500.- , Der Gutachter hat sicher erwähnt, welcher Käufer die 4500 bietet.

13000 minus 4500.- , Der Gutachter hat sicher erwähnt, welcher
Käufer die 4500 bietet.

Ja, warum, ist der Käufer „verpflichtet“ den Wagen zu dem Preis zu nehmen?
Sprich, ich rufe Ihn an und sage er kann den Wagen für 4500 € abholen und ich bin Ihn
dann los ?

Hallo,

alles bereits korrekt beantwortet!

Die 11.000 sind Reparaturkosten. Wird nicht repariert, fällt auch keine Steuer an.

Vom Wiederbeschaffungspreis wird der Restwert abgezogen. Was im Endeffekt erzielt wird, ist nicht Sache der Versicherung. Ist etwas gemein, läuft aber so.

Gruß

Alex

Ja KLAR; normalerweise sind die Händler aus den Restwertbörsen sehr zuverlässig …

Hallo,

ich war einige Zeit nicht online, mglw. ist die Frage schon verjährt… :smile:

Kurz uns knapp: die MWst wird nur gezahlt, wenn diese auch anfällt (= bezahlt wurde), das Ersatzauto muss also auf jeden Fall bei einem Händler gekauft werden, so dass die St. in der Rechnung aufgeführt wird.

Für Details bzw. konkrete Hilfe: ggf. einen RA einschalten.

Grüße, M

Aufgrund der Werte (Wiederbeschaffung und Rep.-Kosten) wäre beides denkbar.
Ich empf. mit der betr. Versicherung zu sprechen oder ggf. einen Anwalt zu beauftragen (darauf hat der Geschädigte Anspruch).

VG Jens Sternberg